A hat vor 1,5 Jahren ein gebrauchtes Auto bei einem Händler ordentlich erworben. Nach 1,5 Jahren findet A beim „Einmotten für den Winter“ hinter der Innenverkleidung im Kofferraum versteckt Schmuck von beachtlichem Wert. A übergibt den Schmuck der Polizei, diese stellt nach längerer Nachforschung fest, dass
a)der Schmuck gestohlen wurde. Der Eigentümer konnte ermittelt werden, der Schmuck wurde zurück gegeben. Hat A Anspruch auf Finderlohn oä?
b) der Schmuck dem Vorbesitzer des Autos gehörte. Wem gehört der Schmuck jetzt? Wenn nicht A, hat A Anspruch auf Entschädigung?
c) der Schmuck nicht als gestohlen gemeldet ist. Ein Vorbesitzer konnte nicht ermittelt werden. Bekommt A den Schmuck zurück?
Dank schon mal für Eure Antworten!
Gruss
Steuerhexe
