Schmuck-Kauf in Türkei 7500,- in D plötzlich cash?

Achtung Doppelposting, im Brett Recht - Allgemeines.

Hallo!

Ist Euch das schon passiert?
Jemand hat während des Türkei-Urlaubs Schmuck gekauft (u.a. ein goldenes Armband mit Brillanten und Rubinen, Gesamtwert 7.500EUR) und zwar mit Kaufvertrag und erteilter Einzugsermächtigung. Plötzlich kriegt er in Deutschland einen Anruf von den Verkäufern, er solle die Summe dringend in bar bezahlen, am selben Abend, ohne Aufschub, es seien hohe Kosten für Container oder so was aufzubringen, darum sei eine Verzögerung nicht machbar, die Verkäufer würden in ein paar Stunden vorbeikommen.
(Die Abbuchung ist noch nicht erfolgt.)

Wie habt Ihr reagiert? Wie sollte man reagieren?
Muss man da bezahlen? Schließlich hat man ja den Kaufvertrag unterschrieben. Ist das eine bekannte Masche, die als Betrug enden soll?

Danke für Eure Ratschläge!
Tschuess, Sven.

Hi Sven,

bei solchen plötzlichen und dringenden Änderungen ist es auf jeden Fall ratsam einen Betrug zu wittern. Barzahlung nur gegen Ware! D.h. wenn die plötzlich Cash wollen um nen Container zu bezahlen, Du also die Ware erst später kriegen sollst - lass Dich nicht drauf ein.

Auch bei „Geld gegen Ware“ wäre ich vorsichtig. Die vor Ort begutachtete Ware war vielleicht in Ordnung was aber nicht heisst dass Du jetzt nicht eine Fälschung bekommen könntest.

Bye
Rolf

Den Juwelier will ich sehen …
Hallo,

… der seine Ware per Container verschifft. Meine Holde ist aus einer (ehemaligen :frowning: ) Goldschmiedefamilie. Die haben zwar Schmuck in allen möglichen Behältern transportiert - aber im Container ? Und dann noch Cash vom Kunden verlangen? Nichts ist peinlicher für einen Goldschmied als offensichtlich abgebrannt zu sein! Von was bezahlen die denn ihr Rohmaterial bzw. ihre Zulieferer?
Mein Ratschlag: Ruf mal „unverbindlich“ bei Deiner Kripo Dienststelle an. Vielleicht bist Du nicht der erste …

Ciao R.

Hallo!

Danke für Eure Hinweise!
Es lohnt in jedem Fall, die Polizei zu benachrichtigen. Diese hatte zwar zunächst abgelehnt, etwas zu unternehmen, da „erst etwas passiert sein müsse“, dann aber doch zurückgerufen und erklärt, zwei Männer in Zivil vorbeizuschicken. Dies wurde offenbar von den potentiellen Tätern beobachtet, diese meldeten sich nämlich kurz vor Ablauf des angekündigten Geldübergabezeitraums, fragten, ob Polizei anwesend sei und lamentierten was von „der Sohn sei verhaftet worden“. Nuja, das stimmte nicht und jedenfalls tauchten sie vorerst nicht wieder auf.

Wichtig für mich in dem Zusammenhang:

  1. Eine Einzugsermächtigung kann nicht zurückgezogen werden.
  2. Die im Vertrag festgelegte Zahlungsbedingung kann nur in gegenseitigem Einverständnis geändert werden.
  3. Verzichte auf den Kauf teuren Schmucks. :smile:

Tschuess, Sven.