Schmuck verkaufen aus 'Hobbyherstellung'

Hallo,

ich habe mir in Silberschmiedekursen einige Kenntnisse zur Schmuckherstellung angeeignet und stelle ab und zu mal für private Zwecke Schmuck her.
Nun suche ich nach einer Nebentätigkeit und möchte selbst gefertigten Schmuck verkaufen.
Bei dem Schmuck handelt es sich einerseits um Ketten, die aus Fertigteilen gefädelt werden, andererseits möchte ich auch eigene Kreationen an Silberschmuck herstellen.
Ich denke nicht, dass ich auf mehr als 100-200 Euro Gewinn pro Monat kommen würde, habe aber auch keinerlei Anhlatspunkte.

Meine Frage: Kann ich, obwohl ich keine Goldschmiedelehre absolviert habe, eigenen Schmuck (in Deutschland) verkaufen?
Muss ich ein Gewerbe anmelden, oder gibt es bestimmte Mindestumsätze, bei denen das erst nötig wird?
Gibt es irgendwelche Besonderheiten, die ich beachten muss, wenn ich Schmuck übers Internet anbiete?

Die Schweiz mit allen Besonderheiten lassen wir hier mal außenvor…

Vielen Dank schonmal!

Martina

Hallo

Muss ich ein Gewerbe anmelden, …

Ja, am besten nebenberufliches Gewerbe.

… oder gibt es bestimmte
Mindestumsätze, bei denen das erst nötig wird?

Nein, gibt es nicht. Ohne Gewerbeschein darfst du nur deine alten Klamotten verkaufen, und das auch nicht unbegrenzt. Es gibt da einige Urteile dazu.

Wenn du regelmäßig Schmuck verkaufst, solltest du dich besser anmelden, oder wenigstens vorher das für dich zuständige Finanzamt genau befragen.

Mindestumsätze sind auf die Dauer notwendig, wenn du dich von der Vorsteuer befreien lässt. Du kannst aber auch die Kleinunternehmerregelung wählen, wonach du ganz normal die Vorsteuer bezahlst, und auf deinen Rechnungen jedoch auch keine Steuer ausweist, sondern einen Endbetrag schreibst. Das wird den meisten Kunden egal sein, da du wohl keine Unternehmer beliefern wirst. Da müsstest du auch nur einmal im Jahr eine Einahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen.

Gibt es irgendwelche Besonderheiten, die ich beachten muss,
wenn ich Schmuck übers Internet anbiete?

Kann ich mir nicht vorstellen. Ich würde irgendwo dazu schreiben, dass der Schmuck selbst hergestellt ist (außer er ist wirklich perfekt!). Es gibt aber ziemlich umfangreiche Vorschriften, die man bezüglich der AGB, der Berechtigung, vom Kauf zurückzutreten und der Rücknahme der Ware beachten muss. Dazu schreibe ich jetzt nichts genaueres, weil meine Kenntnisse hier nicht zuverlässig sind.

Ein gewerblicher Verkäufer muss jedenfalls den Käufer darüber unterrichten, dass er so und so lange noch vom Kauf zurücktreten kann, und wenn dem Kunden die Ware nicht gefällt, muss er die irgendwie zurückschicken dürfen. Lohnt sich also nur, wenn sie normalerweise gefällt.

Die Schweiz mit allen Besonderheiten lassen wir hier mal
außenvor…

Wieso Schweiz? Wegen Ebay?

Viele Grüße
Simsy

Hi,

Muss ich ein Gewerbe anmelden, …

Ja, am besten nebenberufliches Gewerbe.

Das nebenberuflich ist eine rein statistische Größe, ansonsten gilt: ein Gewerbe ist ein Gewerbe ist…

Wenn die Herstellung von Schmuck mehr ins künstlerische geht, dann könnte auch eine Freiberuflichkeit in Frage kommen: http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html

mfg Ulrich

Hallo

Das nebenberuflich ist eine rein statistische Größe, ansonsten
gilt: ein Gewerbe ist ein Gewerbe ist…

Das kann aber unter Umständen eine Rolle spielen z. B. für den Hauptarbeitgeber, oder wenn man arbeitslos ist.

Viele Grüße
Simsy

wie unterscheidet man denn, was ein haupt- und was ein nebengewerbe ist ?

gibt es da unterschiedliche formulare auf dem gewerbeamt ?

muss ich unter gewissen grenzen beim umsatz bleiben, damit es ein nebengewerbe bleibt oder hängt es von der anzahl der stunden ab, die ich monatlich investieren ?

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Das nebenberuflich ist eine rein statistische Größe, ansonsten
gilt: ein Gewerbe ist ein Gewerbe ist…

Das kann aber unter Umständen eine Rolle spielen z. B. für den
Hauptarbeitgeber, oder wenn man arbeitslos ist.

Ein Unterscheidung im steuerlichen Sinne oder im Sinne des HGB gibt es nicht. Fürs Finanzamt gibt es nur noch die Kleinunternehmerregelung.

Das „nebenberuflich“ klingt immer so nach „Gewerbe light“, was es aber nicht ist.

mfg Ulrich

Hallo

wie unterscheidet man denn, was ein haupt- und was ein
nebengewerbe ist ?

Im Nebengewerbe ist man maximal 15 Stunden in der Woche tätig.
Ansonsten gibt es da keinen Unterschied.

gibt es da unterschiedliche formulare auf dem gewerbeamt ?

Nein, aber ein Kästchen, das man ankreuzen kann.

muss ich unter gewissen grenzen beim umsatz bleiben, damit es
ein nebengewerbe bleibt oder hängt es von der anzahl der
stunden ab, die ich monatlich investieren ?

Wie gesagt, an den Stunden.

Viele Grüße
Simsy

Hi,

Im Nebengewerbe ist man maximal 15 Stunden in der Woche tätig.
Ansonsten gibt es da keinen Unterschied.

Das ergibt sich aus der Gewerbeordnung? Oder woher stammen diese Zahlen? Das wär mir neu, daß sich dort konkrete Angaben zur „Arbeitszeit“ finden lassen, mal ganz abgesehen von der völligen Unmöglichkeit einer Kontrolle.

gibt es da unterschiedliche formulare auf dem gewerbeamt ?

Nein, aber ein Kästchen, das man ankreuzen kann.

Jep, das verursacht den Ordnungsämtern wohl Kopfschmerzen:
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid…

mfg Ulrich

Hallo

Im Nebengewerbe ist man maximal 15 Stunden in der Woche tätig.
Ansonsten gibt es da keinen Unterschied.

Das ergibt sich aus der Gewerbeordnung? Oder woher stammen
diese Zahlen? Das wär mir neu, daß sich dort konkrete Angaben
zur „Arbeitszeit“ finden lassen, mal ganz abgesehen von der
völligen Unmöglichkeit einer Kontrolle.

Woraus sich das ergibt, weiß ich leider nicht. Das hat mir eine Beratung von der Wirtschaftsförderung hier gesagt, und ich glaube auch einer vom Finanzamt. Jedenfalls bin ich mir relativ sicher, das das stimmt.

Kontrollieren kann das natürlich keiner.

Jep, das verursacht den Ordnungsämtern wohl Kopfschmerzen:
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid…

Ich kann mir denken, wieso die Arbeitagenturen auf diesem Unterschied bestehen: Wenn einer Vollzeit selbständig ist, aber nur einen Gewinn von 100,- euro mtl. hat, der muss doch voll sein ALG (I oder II) weiterbekommen, steht aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Dem jetzt aber zu sagen, dass er deswegen seine Selbständigkeit aufgeben muss, um sich Vollzeit mit dem Zur-Verfügung-Stehen zu beschäftigen, wäre ja kontraproduktiv. Wenn er das aber nur 15 Std/Woche macht, dann kann er ja offiziell trotzdem noch dem Arbeitmarkt zur Verfügung stehen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Im Nebengewerbe ist man maximal 15 Stunden in der Woche tätig.
Ansonsten gibt es da keinen Unterschied.

Das ergibt sich aus der Gewerbeordnung? Oder woher stammen
diese Zahlen? Das wär mir neu, daß sich dort konkrete Angaben
zur „Arbeitszeit“ finden lassen, mal ganz abgesehen von der
völligen Unmöglichkeit einer Kontrolle.

Woraus sich das ergibt, weiß ich leider nicht. Das hat mir
eine Beratung von der Wirtschaftsförderung hier gesagt, und
ich glaube auch einer vom Finanzamt. Jedenfalls bin ich mir
relativ sicher, das das stimmt.

  • die unterscheidung haupt- nebengewerbe gibt es aus steuerlicher sicht nicht

  • dass es mittlerweile unterscheidungen bez. der gewerbeanmeldung gibt ist mir neu

  • die 15 stunden kommen m.e. aus richtung arbeitsamt, wenn man volles alg haben will und ein gewerbe angemeldet hat

es bleibt zu unterscheiden, wenn hier gefragt wird, ob es um gewerbeordnung, fiskale geschichten oder z.b beurteilungen im hinblick auf versicherungstechnisches bei der krankenkasse oder ansprüche an die agentur für arbeit bei gleichzeitiger ausübung eines gewerbes geht

gruß inder

Hallo Simsy,

vielen Dank erstmal!

Die Schweiz bleibt aussenvor, weil die besondere Bestimmungen bei der Edelmetalleinfuhr haben. Es gibt eine extra Edelmetallkontrolle, die an der Grenze Päckchen aus dem Ausland öffnet und nachprüft, ob die Schmuckstücke richtig gestempelt sind. Ist z.B. ein 925er Silberstempel drauf und irgendein Teil einer Kette ist nur versilbert, geht die Kette postwendend zurück. Außerdem braucht das Schmuckstück einen Verantwortlichkeitsstempel, der angibt, wer für die Rdelmetallangabe verantwortlich ist…usw…

Jedenfalls erkundige ich mich am besten beim Finanzamt!

Viele Grüße!

Servus,

  • dass es mittlerweile unterscheidungen bez. der
    gewerbeanmeldung gibt ist mir neu

an diesem Ankreuzkästchen bist Du sicherlich auch schon oft mit dem Kuli vorbeigerannt, es gibt es schon lange - da es ohne Folgen bleibt, ist es grad egal, ob man das Kreuzchen macht oder nicht, man kann das nach Tagesform oder Mondphasen ankreuzen oder auch nicht.

Schöne Grüße

MM

Die Schweiz bleibt aussenvor, weil die besondere Bestimmungen
bei der Edelmetalleinfuhr haben. Es gibt eine extra
Edelmetallkontrolle, die an der Grenze Päckchen aus dem
Ausland öffnet und nachprüft, ob die Schmuckstücke richtig
gestempelt sind.

Das sollten sie aber auch wenn du in Deutschland verkaufst!

Ist z.B. ein 925er Silberstempel drauf und

irgendein Teil einer Kette ist nur versilbert, geht die Kette
postwendend zurück. Außerdem braucht das Schmuckstück einen
Verantwortlichkeitsstempel, der angibt, wer für die
Rdelmetallangabe verantwortlich ist…usw…

Den bekommt dein Kunde zur Not auch an der Grenze.

Soweit ganz richtig, aber das ist das Problem des schweizer Käufers, nicht deins. Es gibt viele Schweizer die in Deutschland Schmuck bestellen, sich damit auskennen und sich von der Bürokratie nicht abschrecken lassen. Warum willst du die ausschließen? Ein paar klare Hinweise bei der Bestellung und dann sollen die Schweizer entscheiden ob sie dein Zeug trotzdem haben wollen.