Schmuckzertifikat vom Juwelier

Hallo,

ein Kunde hat beispielsweise einen sehr hochwertigen Goldring, der mit drei Brillianten besetzt ist gekauft. Der Juwelier hat dem Kunden kein Zertifikat über Gewicht, Farbe, Reinheit und Schliff der Brillanten ausgehändigt.

Der Kunde sprach den Juwelier später darauf an und bat ihn um die Erstellung eines solchen Zertifkates. Angenommen, der Juwelier verweigert die Erstellung eines Zertifikates, gäbe es für den Kunden eine Möglichkeit ein Echtheitszertifikat zu verlangen?

Oder sind Juweliere ab einem bestimmten Wert verpflichtet ein Zertifikat auszustellen? 

Vielen Dank im Voraus,
Renate

Hallo!

Verlangen sicherlich nicht, aber man kann wenn auch auf Nachfrage kein solches Zertifikat ausgestellt wird, zu einem anderen (seriöserem) Händler gehen.

Das Minimum wäre aber eine Quittung in der wichtige Daten zum Ring festgehalten werden.
So wie auf einer Quittung über eine Waschmaschine auch nicht nur steht  " 1 Stück Waschmaschine  zu 498 € ".

MfG
duck313

Hallo und danke,

um eine solche Quittung hatte ich schon - erfolglos - gebeten. Der Juwelier sollte doch die notwendigen Informationen zu diesem Verkauf in seinen Unterlagen haben.

Eine Expertise von einem seriösen Gutachter würde etwa 0,5 bis 2% des Wertes betragen.

Hi, wurde denn überhaupt eine Rechnung beim Kauf ausgestellt und dem Kunden übergeben?
Wenn nicht, drängt sich der Verdacht der Steuerhinterziehung auf.
Zudem hat die Verweigerung des Juweliers zumindest den Hauch der Unseriosität.
MfG ramses90

Hallo,

Eine Expertise von einem seriösen Gutachter würde etwa 0,5 bis
2% des Wertes betragen.

Und war eine derartige Expertise vertraglich abgemacht oder gesetzlich vorgeschrieben?

Gruß

Hallo,

Und war eine derartige Expertise vertraglich abgemacht oder
gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, leider nicht.

Hallo,

Und war eine derartige Expertise vertraglich abgemacht oder
gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, leider nicht.

Und woraus will der Kunde nun hinterher nun trotzdem irgendwelche Ansprüche darauf herleiten?
Er kann den Verkäufer darum bitten, aber wenn der nicht will, ist er auch nicht dazu gezwungen, die Bitte zu erfüllen.
Gruß