Hallo,
ein Kunde hat beispielsweise einen sehr hochwertigen Goldring, der mit drei Brillianten besetzt ist gekauft. Der Juwelier hat dem Kunden kein Zertifikat über Gewicht, Farbe, Reinheit und Schliff der Brillanten ausgehändigt.
Der Kunde sprach den Juwelier später darauf an und bat ihn um die Erstellung eines solchen Zertifkates. Angenommen, der Juwelier verweigert die Erstellung eines Zertifikates, gäbe es für den Kunden eine Möglichkeit ein Echtheitszertifikat zu verlangen?
Oder sind Juweliere ab einem bestimmten Wert verpflichtet ein Zertifikat auszustellen?
Vielen Dank im Voraus,
Renate