Schmuggeln

Hallo,

Nehmen wir an Herr A will bei einer Fahrgemeinschaft (PKW 4 Personen) mitfahren um im Nachbarland Polen ein wenig zu shoppen.

Nun meine Frage:

Was wäre wenn eine der 3 anderen Personen etwas Schmuggeln würde (z.B. Zigarreten, Drogen, Waffen… etc.)?

könnte Herr A auch dafür bestrafft werden dass jemand anderes im Auto schmuggelt?

Auf welchen §§ trifft dieser Sachverhat zu?

Danke im Voraus.

mfg

paul

Hallo,

Was wäre wenn eine der 3 anderen Personen etwas Schmuggeln
würde (z.B. Zigarreten, Drogen, Waffen… etc.)?

könnte Herr A auch dafür bestrafft werden dass jemand anderes
im Auto schmuggelt?

Ja der Fahrer kann vermutlich belangt werden. Ich vermute der Sachverhalt, wäre so wie beinem Busfahrer. Dort wurde Schmuggelgut in einem Gepäckstück gefunden. Dieses Gepäckstück konnte keinem Passgier zugeordnet werden. Belangt wurde der Busfahrer.

Auf welchen §§ trifft dieser Sachverhat zu?

Was schmuggeln die denn? Zigaretten (Steuhinterziehung), Drogen (BtmG), Waffen?

Gruß,

M.

Hallo,

Ja der Fahrer kann vermutlich belangt werden. Ich vermute der
Sachverhalt, wäre so wie beinem Busfahrer. Dort wurde
Schmuggelgut in einem Gepäckstück gefunden. Dieses Gepäckstück
konnte keinem Passgier zugeordnet werden. Belangt wurde der
Busfahrer.

Hast Du für diese Aussage auch eine Quelle? Würde mich interessieren…

Dachsgruß

Wie wäre denn der Vorschlag, wenn die Behörde einfach mal den Täter ermittelt. Sonst in dubio pro reo.

Hi,

könnte Herr A auch dafür bestrafft werden dass jemand anderes
im Auto schmuggelt?

dafür nicht. Aber es besteht die Möglichkeit, daß man ihm Mittäterschaft unterstellt und ihn deswegen bestraft.

Gruß Stefan