Hallo,
dem Vermieter ist der Mangel anzuzeigen. Eine rauhe Badewanne ist ein Mangel an der Mietsache. Der Vermieter muss in solchen Fällen den Mangel beheben. Trotzdem hbe ich in Deinem Fall ein Problem.
Warum wurde der Mangel nicht bei Einzug beanstandet und dort bereits geklärt ? Hast Du den Mangel einfach akzeptiert oder viel der Mangel erst später auf ? Dann erhebt sich die Frage, weshalb drei Jahre nichts geschehen ist ? Dann taucht die weitere Frage auf, ob durch die Scheuermilch und das Schrubben nicht der Schaden erheblich erweitert wurde ?
wohne zur Miete, seit ca drei Jahren. Schon als ich einzog war
die Badewanne rauh und schmutzig. Seitdem muss ich wenn ich
den Schmutz wegkriegen will bleichende Scheuermilch benutzen
und dann ordentlich schrubben. Aber schon in ein paar Tagen
hat sich schon wieder eine schmutzige Verfaerbung eingestellt.
Es sieht haesslich aus und das mit der Bleiche ist auch nervig
und kostet viel Zeit.
Soll ich den Vermieter anhauen mir eine neue Badewanne
einsetzen zu lassen. Ist er dann auch dazu verpflichtet?
Den Mangeln zuerst einmal anzeigen. Nach den oben genannten Hinweisne kann er durchaus darauf verweisne, der Schaden sei bei Einzug bereits bekannt gewesen. Dann hast Du keinen Anspruch auf Mietminderung, jedoch Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Wenn Du aber dann noch Deine handwerklichen Arbeiten darstellst, kann es auch geschehen, dass er Dir nun vorwirft, den Schadne verursacht zu haben und Du bist haftbar.
Oder muss ich das selbst machen, oder eventuell mit
Badewannenlack streichen?
An Badewannen nur mit fachmännischer Beratung arbeiten.
Gruss Günter