Liebe/-r Experte/-in,
nehme ich für die BK-Abrechnung 2008 alle Werte aus dem Grundbesitzabgabenbescheid 2008, oder muss ich z.B. den Schmutzwasserwert aus dem Bescheid von 2009 nehmen?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Iris Bugs
Liebe/-r Experte/-in,
nehme ich für die BK-Abrechnung 2008 alle Werte aus dem Grundbesitzabgabenbescheid 2008, oder muss ich z.B. den Schmutzwasserwert aus dem Bescheid von 2009 nehmen?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Iris Bugs
Hallo,
normalerweise stehen im Bescheid die Zeiträume für welche die diversen Posten gelten.Ansonsten sind Verbrauchsabhängige Kosten im Bescheid von Anfang 2009, die wiederkehrenden Beiträge im Bescheid 2008 zu finden. allerdings differiert das ganze je nach Gemeinde!
Gruß
Peter
nehme ich für die BK-Abrechnung 2008 alle Werte aus dem
Grundbesitzabgabenbescheid 2008, oder muss ich z.B. den
Schmutzwasserwert aus dem Bescheid von 2009 nehmen?
Hallo,
nehmen Sie die Werte aus der abzurechnenden Periode, also aus 2008.
Freundliche Grüße!
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. In den Erläuterungen zum GBA-Bescheid steht, dass die „Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühren die für das Vorjahr abgelesene oder geschätzte Wasserbezugsmenge ist.“ - Das würde dafür sprechen, den Wert aus dem Bescheid von Anfang 2009 zu nehmen - gibt es hierzu denn keinen Gesetzestext oder so?
Lg iris Bugs
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. In den Erläuterungen zum GBA-Bescheid steht, dass die „Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühren die für das Vorjahr abgelesene oder geschätzte Wasserbezugsmenge ist.“ - Das würde dafür sprechen, doch den Wert aus dem Bescheid von Anfang 2009 zu nehmen - gibt es hierzu denn keinen Gesetzestext oder so?
Lg iris Bugs
Eiegentlich ist es speziell beim Schmutzwasser so das hier ein Wert, ähnlich des verbrauchten Wasser stehen sollte. Ist halt schwer dazu etwas zu sagen, da die Abrechnungen überall unterschiedlich sind!
Ich habe im „Mietrecht“ des deutschen Mieterbundes nachgesehen, da steht hierzu leider nichts genaues.
Sorry das ich hier nicht helfen kann,
Gruß,
Peter
GBA-Bescheid steht, dass die „Bemessungsgrundlage für die
Schmutzwassergebühren die für das Vorjahr abgelesene oder
geschätzte Wasserbezugsmenge ist.“ - Das würde dafür sprechen,
doch den Wert aus dem Bescheid von Anfang 2009 zu nehmen -
gibt es hierzu denn keinen Gesetzestext oder so?
Hallo, leider gibt es keine eindeutige Regelung. In der Rechtsprechung wird es sicherlich unterschiedliche Ansichten geben.
Überlicherweise ist die Differenz bei ähnlichem Nutzerverhalten nicht sehr groß.
M.E. ist die Abgabe, um die es sich hier handelt, auch in dem Jahr umzulegen, in dem sie entsteht. Welche Grundlagen die Gemeinde für die Berechnung zugrundelegt, spielt hier keine Rolle. Das könnte theoretisch auch eine Schätzung für die Zukunft sein…
Aber wie gesagt, eine eindeutige Regelung werden Sie nicht finden…
Kosten werden in dem Jahr oder für das Jahr, in dem sie anfallen, verrechnet. Also 2008 für 2008 Gruss Grimm
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Hallo,
trotzdem vielen Dank!
Lg iris Bugs
o.k. - vielen Dank!
Dann lass ich das von meinem Chef entscheiden ;o)
LG iris Bugs
Hallo,
vielen Dank für die Antwort!
LG iris BUgs
Hallo Iris,
ich gehe davon aus, sie erstellen eine BK-Abrechnung für 2008. Wenn sie Schmutzwasser immer für das Kalenederjahr abgerechnet haben, müssen sie dies weiterhin , also für den 1.1. bis 31.12.2008 abrechnen. Die entsprechende Rechnung kann aber immer durch das Ablesedatum variieren. Ich weiß nicht, ob ihr Grundbesitzabgabenbescheid von 2009, die Kosten für den 1.1. bis 31.12.2008 beinhalten. Es gibt auch die Möglichkeit das Abflussprinzip anzuwenden. Das bedeutet, dass alle Rechnungen, die im Kalenderjahr gezahlt wurden in die Abrechnung einfließen. Die Abrechnungsmethode sollte sich nur bei Notwendigkeit, zB, wenn der Dienstleister sein Abrechnungsverfahren ändert, also mit Begründung, ändern!
Ich hoffe, ich konnte ihnen helfen…bin gerade im Urlaub, hatte kein Netz…
Gruß Lionel1243
Hallo Lionel,
vielen Dank für die Antwort - ich denke, ich komme damit weiter.
LG iris
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