Da hat eine Erbin eines unbebauten Grundstücks 15 Jahre nach dem tod des Erblassers ( ihr Vater ) von der Gemeinde ein Schreiben erhalten, das seinerzeit ( vor 34 Jahren ) Ihren Vater die Hälfte der Schmutzwasserkanalbaubeiträge bis auf wiederruf gestundet worden sind.
Jetzt möchte die Gemeinde die Stundung wiederrufen und fordert von der Erbin die Zahlung von 1200 euro.
Kann diese Forderung Rechtens sein?
Eine Stundung hat Verjährungshämende Wirkung aber muss Sie dann nicht von beiden Parteien unterschrieben sein?
Muss es hier einen Antrag vom Schuldner auf Stundung geben und hat die Gemeinde diesen Nachzuweisen?
Vieleicht hat ja jemand von euch eine Meinung hierzu, ich freue mich auf eure Antworten.
Da hat eine Erbin eines unbebauten Grundstücks 15 Jahre nach
dem tod des Erblassers ( ihr Vater ) von der Gemeinde ein
Schreiben erhalten, das seinerzeit ( vor 34 Jahren ) Ihren
Vater die Hälfte der Schmutzwasserkanalbaubeiträge bis auf
wiederruf gestundet worden sind.
Jetzt möchte die Gemeinde die Stundung wiederrufen und
fordert von der Erbin die Zahlung von 1200 euro.
Kann diese Forderung Rechtens sein?
Ja
Eine Stundung hat Verjährungshämende Wirkung aber muss Sie
dann nicht von beiden Parteien unterschrieben sein?
Verjährung kommt hier nicht in Betracht, da der Beitrag seinerzeit offenbar festgesetzt wurde. Die Stundung bezieht sich lediglich auf die Zahlung. Daher ist Adressat der Forderung auch die Erbin des seinerzeit Zahlungspflichtigen und nicht der jetzige Grundstückseigentümer.
Der damalige Zahlungspflichtige hätte ja damals zahlen können. So hat man die offene Forderung mitgeerbt.
Muss es hier einen Antrag vom Schuldner auf Stundung geben und
hat die Gemeinde diesen Nachzuweisen?
Es wird einen (damaligen) Stundungsbescheid geben, in dem sicherlich auch die Voraussetzungen für die Stundung und den Wegfall näher beschrieben sind.
Vieleicht hat ja jemand von euch eine Meinung hierzu, ich
freue mich auf eure Antworten.