hallo,
gesetzt dem fiktiven fall man fände auf der HP von einem onlineverkäufer einen 19" TFT zum suuuuuper-preis von 10 euro plus versand. (insgesamt 20 EUR) und würde diesen bestellen (wäre ja ne echte gelegenheit).
man bekäme vom warenhaus*** eine bestellbestätigungsmail, in der drin steht, das die mail lediglich der bestätigung des eingangs der bestellung dient und keine annahme des angebots auf abschluß des kaufvertrages darstellt.
der kaufvertrag für den artikel käme zustande, wenn man eine email mit der benachrichtigung zugesendet bekommt, das der artikel versendet wurde.
soweit klar…
dann bekäme man eine weiter mail mit folgendem wortlaut:
…hiermit bestätigen wir ihre bestellung des folgenden artikel von ama***@e-*** bei dingsdabums.
artikelbeschreibung
ihr konto wurde für diese bestellung belastet und dem verkäufer gutgeschrieben. im namen des verkäufers danken wir ihnen herzlich für ihre bestellung…
zusammenfassung der bestellung
artikel betrag (fiktive 20 EUR)
wäre das dann nun ein gültiger kaufvertrag ? auch wenn ja eigentlich das onlineversandhaus für den verkäufer bestätigt hat ?
fragend
der doc