Hallo Edith,
gestern bin ich beim TV-Zappen bei so einer
„wir-fahren-mit-der-Polizei-auf-Streife“-Sendung hängen
geblieben. Dabei fiel mir
auf, dass sich lediglich in manchen Episoden der Beifahrer
anschnallte.
Grundsätzlich unangeschnallt blieben der Fahrer, der
Festgenommene und der
Polizist, der neben diesem hinten im Auto saß.
Dürfte beim Transport fraglos zu rechtfertigen sein, da hier bei Ausfällen desjenigen u.U. sofort reagiert werden muss. Es wäre kaum hinzunehmen, dass sich der Beamte dann erst im Gurt verheddert oder nicht schnell einen Ortswechsel vornehmen (vulgo: fliehen) kann. Aus dem selben Grund muss es ja auch ein Taxifahrer nicht.
Gehört das so, damit die nicht erst lange am Sicherheitsgurt
herumfuddeln müssen,
wenn sie aussteigen, oder war das einfach nur Schlamperei?
Siehe oben was den Transport betrifft. Auch wenn die grade in einem Viertel rumkurven auf der Suche nach Flüchtigen kann es angebracht sein, auf den Gurt zu verzichten. Sei es um schnell hinterherzukommen oder in Deckung zu gehen.
Auch wenn die Polizei im §21 StVO nicht explizit erwähnt ist, so kann sie sich jedoch in den vorgenannten Situationen sicherlich problemlos auf den §35 StVO berufen (Sonderrechte).
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung [Claus: gemeint ist die gesamte StVO] sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Abgesehen davon:
- Nimm diese Doku-Soaps nicht für allzu realistisch. Mich würde nicht wundern, wenn der Gurtverzicht auf dem Mist der Regie gewachsen ist
- Arbeiten auch bei der POL nur Menschen, die es mal vergessen oder in der Hinsicht einfach auch nur schlampig sind. Ja, auch ein Polizist kann es sicher einfach mal vergessen oder ein Gurtmuffel sein…
Gruß,
Claus