Schnaps weiterverkaufen - was muss beachtet werden

Hallo,

ich möchte Schnaps aus einer kleinen (natürlich legalen) Brennerei in schöne Flaschen abfüllen-mit eigenem Etikett versehen und dann weiterverkaufen.

Was gibt es da zu beachten? Hinsichtlich des rechtlichen Rahmens? Lebensmittelvorschriften beim Abfüllen, Eichamt, Hygiene, …usw…weiss vielleicht auch jemand an wen ich mich wenden könnte? Behörde o.ä.?

Freue mich auf eure Antworten.

Besten Dank

Max

In A würde man sich an das nächste Zoll-/Finanzamt (=überwachende Behörde)wenden, bei der der Brand angemeldet werden muß.

Hallo Max,

ich trinke gerne mal einen Schnaps! Wenn alles fertig gebe mir Bescheid damit ich was bestellen kann.

mfg
Gerhard

Hallo Max

Schnaps (Alkohol) ist sehr heikel. Ich bin aus der Schweiz und kenne dementsprechend die Deutsche Rechtslage zu wenig. Sorry.

Gruss
Ueli

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Hallo Max,

…Schnaps aus einer kleinen (natürlich legalen)
Brennerei in schöne Flaschen abfüllen-mit eigenem Etikett
versehen und dann weiterverkaufen.

Also stellst du selber den Schnaps nicht her, sondern kaufst ihn nur auf?
Wenn du es richtig als „Firma“ verkaufst, musst du wohl auch ein Gewerbe beim entsprechenden Amt anmelden.

Was gibt es da zu beachten? Hinsichtlich des rechtlichen
Rahmens? Lebensmittelvorschriften beim Abfüllen, Eichamt,
Hygiene, …

Wie es beim Alkohol abläuft, bin ich mir nicht ganz sicher. Am besten mal beim Gesundheitsamt/Lebensmittelüberwachungsamt o.ä. nachfragen.
Auf alle Fälle benötigst du einen separaten Raum, in dem das ganze abgefüllt werden soll, also nicht in der eigenen Küche oder in einer Werkstatt. Grundlegende Hygienevorschriften sollten da schon eingehalten werden, so dass beim Abfüllen keine Verunreinigungen mit reingeraten.
Geeichte Geräte sind natürlich erforderlich. Diese müssen dann auch in regelmäßigen Abständen wieder geeicht werden.
Das Etikett oder besser gesagt, was drauf steht, ist auch von großer Bedeutung. Also Name des Schnäpsl, Zutaten/Inhaltstoffe, Abfüller, Hersteller, Alkoholgehalt (logisch), und Abfüll- oder MHD. Beim letzteren bin ich ir nicht ganz sicher. Da gibt es aber auch eine Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV), in der das steht.

Mehr kann ich dir leider auch nicht helfen.

Yvonne