Guten Tag! Wer ist eigentlich für das Schnee räumen und streuen vor Ladengeschäften verantwortlich - der Hauseigentümer bzw. dessen Hauswart oder die Inhaber des Ladengeschäfts bzw. Filialleiter etc. Wer ist der Ansprechpartner, wenn dies unzureichend geschieht? Vielen Dank
Hallo,
der Winterdienst ist normalerweise in den Mietverträgen geregelt. Es ist Pflicht des Vermieters, die aber fast immer auf den Mieter oder einen Hausmeisterdienst weitergegeben wird. Macht ja auch Sinn, da der Mieter den Nutzen hat, wenn Schnee geräumt wird bzw. der Mieter den Schnee wegräumt.
In den Mietverträgen ist normalerweise auch geregelt, wer das Streusalz u.ä. zu besorgen hat. Zu bezahlten hat es der Mieter, da dies umlagefähige Kosten sind.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Es gibt doch sicherlich einen Mietvertrag. Da werden´diese FRagen geregelt.
Gruß K.P:
Hallo,
in erster Linie ist der Eigentümer verantwortlich, dieser kann allerdings jemanden mit der Aufgabe betreuen,egal, ob Unternehmen,Inhaber selbst…
LG