hallo,
parteien a + b teilen sich ein doppelhaus. b muss um an seine haustür zu kommen am haus von a, über einen gemeinsamen weg vorbei. a kommt seiner schneeräumpflicht nicht nach, ist b verpflichtet bei a zu räumen, damit sich niemand verletzt (keine öffentliche strasse). weg wird ausser von privatpersonen, briefträgern und zeitungsboten nicht benutzt. Wenn sich jemand verletzt, weil er ausrutscht, wer ist dann dafür haftbar? gibt es irgendwo einen gesetzestext dazu? kennt sich da jemand aus?
dankeschön schon mal
Vorbemerkung: Kaufmann für Vers. und Finanzen KEIN Jurist
Also…
haftet „tut“ der, dem man ein Verschulden vorwerfen kann… ganz generell.
Der Grundstücksbesitzer haftet nach §836 BGB
(1) Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.
(2) Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können.
(3) Besitzer im Sinne dieser Vorschriften ist der Eigenbesitzer.
Generell haftet der Eigentümer des Hauses - oder aber der dazu Bestellte, z.B. die Parteien, wenn es einen Räumplan gibt, oder auch ein Hausmeister.
Wann und wie zu räumen ist, richtet sich zusätzlich nach den Bestimmungen der einzelnen Städte und Kommunen.
Angenommen den Fall, Partei B liegt hinter A, A liegt zur Straße hin.
Wenn A nicht räumt, dann haftet er für daraus resultierende Schäden.
So sehe ich das.
Möglicherweise sieht das aber ein Jurist anders?!^^