Hallo! Ich arbeite neuerdings in einem Klamottenladen und habe an den Tagen, wo ich da bin, die Leitung. Nun ist meine Frage: Wer ist für das Räumen des Schnees und das Streuen bei Glätte zuständig? Der Komplex, zu dem der Laden gehört, hat einen Hausmeister - muss der sich kümmern oder müssen bei starkem Schneefall wir als Mitarbeiter selbst augenblicklich ran? Wie ist es sonst versicherungstechnisch, wenn etwas passiert? Danke!
Hallo?,
erstmal vielen Dank für die Frage.
Nun, wenn Ihr in diesem Anwesen einen Hausmeister beschäftigt ist er dafür Veratwortlich.
Allerdings kann es auch sein das, lt. seinem Dienstvertrag, dieses nicht zu seinen Aufgaben gehört.
Wenn es zu diesem Anwesen eine Hausverwaltung gibt, wäre diese die einzige die verbinblich Aufkunft darüber geben kann. Möglich wäre es auch beim Vermieter anzufragen.
Wenn der Hausmeister prinzipiell das Räumen z.B. am Morgen übernimmt, spricht es für das Geschäft wenn, bei starkem Schneefall, sich ein Mitarbeiter findet der wärend der Geschäftszeiten räumt.
Ich würde das als „verdekten Kundenservice“ bezeichnen.
Hoffe dir geholfen zu haben.
Gruß
Horatio
Hallo!
Ich arbeite ebenfalls in einen Klamottenladen.
Bei uns ist es so dass die Stadt frühs den meisten Schnee entfernt. Jedoch nicht alles.
Also wir müssen Schnee schieben und streuen. Es bleibt gar nichts anderes übrig. Dies muss vor den Laden getan werden aber auch am Lager. Das machen auch alle anderen Geschäfte hier.
Du solltest mal in den Mietvertrag schauen, wie dies bei euch geregelt ist. Wenn der Hausmeister dafür zuständig ist, muss das irgendwo dort stehen.
Wenn etwas passiert, seit ihr dafür verantwortlich weil ein einwandfreies Betreten und Verlassen des Ladens gewährleistet sein muss.
MFG Jenni.
Hallo Frau/Herr Winter,
grundsätzlich ist Schneeräumen und Streuen bei Glatteis Sache des Hauseigentümers.
Er kann aber im Mietvertrag diese Pflicht auf den Mieter übertragen, dann ist der Mieter auch verantwortlich und haftet, wenn etwas passiert.
Es kommt also darauf an, was im Mietvertrag geregelt ist. Wenn der Mietvertrag diese Pflichten auf den Mieter überträgt, dann sind tatsächlich Sie verantwortlich und müssten sofort bei Schneefall räumen. Wenn der Mietvertrag nichts regelt, ist es Sache des Vermieters.
Im Zweifel würde ich auch mal den Hausmeister fragen. Oft wird der Hausmeister mit diesen Winterpflichten vom Eigentümer beauftragt und er müsste es ja wissen.
Versicherungstechnisch kommt es wieder darauf an, wer in der Pflicht steht. Wenn etwas passiert, dann könnte die Betriebshaftpflichtversicherung des Eigentümers bzw. des Mieters für den Schaden aufkommen (es sei denn, es wurden die Pflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt).
Viele Grüße
Randolf Dieckmann
Steht alles im Miet- bzw. Pachtvertrag. Normalerweise ist der Mieter zuständig, wenn nicht im Mietvertrag drin steht, dass der Hausmeister das macht. Der Mieter ist wahrscheinlich Dein Chef; der müsster Dir dann ausdrücklich auftragen (oder in den Arbeitsvertrag schreiben), das Du das zu machen hast. Aber vorsichtig: Schnee ist nicht erst zu Ladenöffnung zu räumen, sondern bereits für 06:00 Uhr!
Gruß
Hans
Hallo,
grundsätzlich verhält es sich hier genau so wie bei einer privaten Vermietung von Wohnraum. Der Vermieter ist verantwortlich für die sichere Benutzung seiner Wege und Flächen ab 6 Uhr. Das kann auch über Servicefirmen erfolgen, wo du anteilig Kosten tragen mußt. Du solltest nur in deinen Mietvertrag schauen, was genau vereinbart ist. In der Regel geht es dich demnach nichts an-im Rahmen einer guten Geschäftsbeziehung sollte man aber immer mal bereit sein, selbst Hand anzulegen…
Hallo G.Winter,
na, da kommt nun mal wieder der kalte, milde Winter zu uns und stellt auch noch ne Frage…
Nu ma Ernst, wenn ein Hausmeister, welcher auch für ‚dein‘ Geschäft zuständig ist, angestellt wurde, dann ist es seine Aufgabe für die Wegesicherheit zu handeln! Das geht von Laubfegen bis Schnee-/Eis räumen! Es sei denn, in deinem Arbeits-Dienstvertag ist AUSDRÜCKLICH dies von dir verlangt.
Eine allgemeiner Abeits-/Dienstvertrag schliest NICHT automatisch die Wegesicherung ein.
Versicherungstechnisch springt die Versicherung ein (bei Unfall durch nicht pflichtgemässe Wegesicherung), ABER die verantwortliche Person kommt meist nicht um eine Strafanzeige wegen Verletzung der Wegesicherungspflicht. Das kann paar (Hundert) Euro oder gar, im sehr schlimmen Fällen Haft bedeuten.
Die Anzeige erfolgt nicht von amtswegen, also muss von der geschädigten Person gestellt werden.
Unternehmen/Geschäft sind/ist vom Gesetz her nur mit einer Pflichtversicherung anmeldbar - also ist eine Haftpflicht für sie Zwang!
Fürs neue Jahr alles Gute und Erfolg, aber OHNE Ausrutscher…
Hallo G.Winter, leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.
Gruß hexe1971
Hallo G.Winter,
sorry, ich berate Einzelhandelsunternehmen bei der Erstellung von Businessplänen.
Mit Rechtsfragen richtest du dich besser an RechtsanwältInnen.
Viel Erfolg!
M Henkys
ShopConsult-NRW
Hallo! Ich arbeite neuerdings in einem Klamottenladen und habe
an den Tagen, wo ich da bin, die Leitung. Nun ist meine Frage:
Wer ist für das Räumen des Schnees und das Streuen bei Glätte
zuständig? … wir als Mitarbeiter selbst augenblicklich ran? Wie
ist es sonst versicherungstechnisch, wenn etwas passiert?
Danke!
=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…