Schnee-Räumpflicht, Winterdienst

Hallo zusammen,
zum Thema Räumpflicht, die ja vorhanden ist und auch klar definiert ist, habe ich ein Verständnisproblem.

Es heisst ja in den Satzungen, man muss bis 7 bzw. bis 9 Uhr (Sonntag) geräumt haben. 
wenn es jetzt morgens früh schon ab 6 uhr kontinuierlich schneit, muss ich dann doch nicht räumen, weil in der Satzuung steht  folgendes:
_ In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr und sonn- bzw. feiertags bis 9.00 Uhr zu beseitigen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert _ werden.

Daraus ergibt sich für mich die Frage: wann muss der von mir beauftragte Winterdienst anrücken  … er beruft sich auf die Satzung und den deutsche Wetterdienst. Der hatte für letzten Montag Glätte angekündigt und ich musste einen Einsatz bezahlen, obwohl es nicht glatt war…

Würde mich interessieren, wie Ihr das hier so seht …

Zauberer frei Haus
Servus,

um das zu beurteilen, wäre es jetzt hübsch zu wissen, was mit dem Dienstleister vereinbart worden ist.

Dass dieser nicht jedesmal plötzlich dahergesaust kommen kann, wenn es aufhört zu schneien, sondern seine Einsätze - wenn auch kurzfristig - planen und organisieren muss, liegt auf der Hand. Dass er seine Leute nicht gerne für nix bezahlt, ebenfalls. Wie er sich gegen solche unsinnigen Erwartungen seiner Auftraggeber schützt, ist Sache der Vertragsgestaltung.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

grundsätzlich gilt ja das kommunale Recht hinsichtlich der Räum- und Streupflicht, wobei der BGH hier in den letzten Jahren Einschränkungen zum Vorteil der Hauseigentümer getroffen hat; die Rechtssprechung des BGH wurde jedoch seltenst von den Kommunen in ihre Satzungen aufgenommen oder korrigiert.

Welche vertraglichen Vereinbarungen sie mit dem privaten Winterdienst getroffen haben, ist uns nicht bekannt; dazu müsste man in den Vertrag bzw. in die AGB’s sich einlesen.

Den Einsatz aufgrund eines Wetterdienstes halte ich persönlich für einen schlechten Scherz, denn die Voraussagen des Wetterdienstes sind nicht immer zutreffend.

Denkbar wäre, dass der private Räumdienst eine vertragliche Vereinbarung hat, wo nach er aufgrund der Voraussage des Wetterdienstes für den Folgetag einen Bereitschaftsdienst hat, welcher vergütet werden kann.

lG

Hallo!

Sei mir nicht böse, aber kann man so naiv sein ?

Die Zeiten sind klar vorgegeben, es muss bereits ab 7 h fertig geräumt und gestreut sein und wenn tagsüber neuer Schnee, neue Glätte kommt, dann muss der Winterdienst (wie auch der selbst räumende Privatmann) mehrfach raus.

Und da die Winterdienste natürlich NICHT bei jedem Kunden prüfen können, ob es dort gerade glatt ist, richten sie sich nach Wetterdaten und fahren den Kunden an und streuen ggf.ab oder räumen.

Das soll gratis sein, wenn sie vor Ort feststellen, es muss hier nicht gestreut werden,weil Gehweg staubtrocken ist ?

Dann macht man es eben selbst, steht früh auf, prüft ob es glatt ist und spart so viel Geld.
Bequemlichkeit oder Notwendigkeit einen Dienstleister zu nehmen kostet halt.

Übrigens, es muss im Winterdienst-Vertrag stehen, wie bezahlt wird und nach welchem Kriterium ausgerückt wird.

MfG
duck313

Servus,

Den Einsatz aufgrund eines Wetterdienstes halte ich persönlich für einen schlechten Scherz

ein Einsatz hat nicht stattgefunden, es geht ums Bezahlen. Die Leute vom Winterdienst sind aber in Arbeit auf Abruf beschäftigt, und da hat bislang zum guten Glück noch keine völlige „Deregulierung“ stattgefunden, auch wenn mancher sich das vielleicht so wünschte.

Dass er die beschriebene Situation in AGB oder im Vertrag berücksichtigt, spricht für einen professionellen Dienstleister. Andere Kinder wären froh daran.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Duck, danke erstmal für Deine Ausführungen …vereinbart ist ein monatlicher Grundbetrag (logo der muss ja sein) sowie einen Fixpreis pro Einsatz. Darin enthalten ist alles, Streumittel, An- und Abfahrt, Zuschläge, etc.

Wenn sich der Unternehmer nach dem Wetterdienst richtet und es soll nicht schneien, fährt er auch nicht raus. Sagt der DWD Glätte voraus, kommt der Unternehmer. Da der Unternehmer in der Stadt mehrere Kunden haben wird, sollte schnell ein Eindruck der Witterungslage im gesamten ort entstehen.

Ich bin berufstätig und dann muss ich eben sicherstellen, dass tagsüber geräumt wird.
Dass das geld kostet, ist mir klar, darum gehts ja auch hier nicht, sondern um das WIE !

Gruß
Jürgen

Hallo,

vielen Dank für die Anmerkungen.

Der Passus im Vertrag lautet

_ „Schnee und Glatteisbeseitigung mit ggf. Abstreuen nachstehender Flächen, gemäß der Städtischen Straßenreinigungssatzung und den amtlichen Warnungen des DWD.“ _

Abgeschlossen habe ich a) eine Monatspauschale plus b) eine Einsatzpauschale.

Servus,

und in welchem Punkt widerspricht die Abrechnung dem Vertrag?

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

Einsatzpauschale müsse definiert werden, allgemein geht man davon aus, dass damit auch der Eisatz tatsächlich statt gefunden hat.

Hin fahren, nichts tun und wieder weg fahren dürfte m.E. auch in dem anerkannten Passus nicht kostenpflichtig vereinbart sein.

lG

Hausbesitzer ist trotz Winterdienst haftbar !!
Hallo zusammen,

zu dem Thema ein interessanter Hinweis aus dem Web … der Hausbesitzer ist der Gelackmeierte, trotz Winterdienst muss er mit ran … und haftet auch noch ggf.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/eigentuemer-koenne…

Na da fragt man sich doch, wozu beauftrage ich dann den Winterdienst ??

Hallo IG

ja davon bin ich bislang, wie vielleicht auch jeder andere, auch ausgegangen …

Letztlich weisst Du ja auch nicht, ob der überhaupt da war … war ja so glatt :smile: :smile: *ironieaus*

Hallo,

zum Thema Räumpflicht, die ja vorhanden ist und auch klar definiert ist, habe ich ein Verständnisproblem.

Es heisst ja in den Satzungen, man muss bis 7 bzw. bis 9 Uhr (Sonntag) geräumt haben.  wenn es jetzt morgens früh schon ab 6 uhr kontinuierlich schneit, muss ich dann doch nicht räumen, weil in der Satzuung steht  folgendes:
**In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr und sonn- bzw. feiertags bis 9.00 Uhr zu
beseitigen. **
** werden.**

Doch dann muss man bis 7 Uhr den Schnee geräumt haben, der eben bis 7 Uhr gefallen ist. Der Schnee der ab 7 Uhr noch fällt, kann dann geräumt werden, wenn es aufhört ;o)

Daraus ergibt sich für mich die Frage: wann muss der von mir beauftragte Winterdienst anrücken  … er beruft sich auf die Satzung und den deutsche Wetterdienst. Der hatte für letzten Montag Glätte angekündigt und ich musste einen Einsatz bezahlen, obwohl es nicht glatt war…
Würde mich interessieren, wie Ihr das hier so seht …

Hm, also erstmal freuen, dass es nicht glatt war und die nicht gekommen sind und sich niemand die Beine gebrochen hat. Und dann vielleicht auch freuen, dass man ein Unternehmen engagiert hat, dass nicht regelmäßig im Januar so ganz urplötzlich vom Winter überrascht wird.
Ansonsten wird es auf die Vertragsbedingungen und vielleicht auch auf das Verhältnis zum Unternehmen ankommen. Wenn nunmal vom Wetterdienst Glätte angekündigt wird, dann kann das selbst innerhalb eines Ortes bedeuten, dass manche Wege glatt sind und andere nicht. Da steht also jemand um 3 Uhr nachts auf und fängt an die Wege abzustreuen. Ich weiß nicht, ob man es extra erwähnen muss, aber auch so eine Firma kann nicht überall kurz vor um 7 Uhr sein. Die werden irgendwann vorher anfangen, um auch beim letzten bis 7 Uhr gestreut zu haben.
Also einfach froh sein, dass man so eine Firma hat.

Grüße