Schnee schippen und alle mache mit

Hallo liebe Netzgemeinde,

man stelle sich vor es gäbe ein Mietshaus, dass bestehe aus sechs Mieteinheiten von denen vier belegt sind.
Zusätzlich gäbe es einen Mietvertrag in dem stünde, dass das Schneschippen, die Mieter machen und das selbstständig klären würden, wer wan was täte. In allen Mietverträgen steht zu diesem Thema das gleiche,…

Damit natürlich der normale Weg: Man macht, dass was im Mietvertrag steht, man verhält sich wie mündige Menschen und regelt das selbstständig, funktioniert natürlich nicht.

Mieter A: Ich habe ein Räumverfahren am Hals und zahle eh keine Miete mehr, warum solle ich was tun?

Mieter B: Ich habe Prüfungsphase,…mir eh alles egal, ich ziehe bald aus.

Mieter C: Die anderen machen nichts, warum soll ich dann? Bisher habe ich noch nie sowas gemacht,…

Mieter D: Hat schonmal geschibbt, um den Anfang zu machen, aber es gibt keine Nachahmer,… , und beim Nachfragen Antworten A-C erhalten.

Die konkreten Fragen dazu:

Was würde passieren, wenn sich jemand aufgrund des nicht Schneeschippens verletzt und Anzeige erstatten würde bzw. dessen Krankenkasse in Regress geht. Wer haftet die Hausverwaltung, die Mieter im Verbund oder die Besitzerin?

Muss die Hausverwaltung theeorethisch zwei Schichten übernehmen, weil zwei Wohnungen leerstehen? Habe im Ohr, dass leere Wohnungen nicht zum Nachteil anderer Mieter sein dürfen (vgl. Nebenkostenabrechnung).

Muss sich Mieter D entscheiden immer zu schippen, wenn er keine Erhöhung der Nebenkosten möchte durch Schneedienst? Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?

Vielen Dank für Hilfe,…

PS: Dieses Haus soll kein Kindergarten sein, auch wenn die Antworten der Mieter den Eindruck erwecken,…

Hallo,

also zunächst wäre mal zu prüfen, ob die Klausel mit dem Winterdienst überhaupt wirksam auf den Mieter übertragen wurde.

Wenn „ja“:
Warum wird der Winterdienst nicht mit der Kehrwoche gekoppelt?
Wenn dann ein Mieter verhindert ist, muss er selbst für einen Ersatz sorgen.
Bei leeren Wohnungen muss sich in der Tat der VM selbst darum kümmern jemanden zu finden der schippt.
Auch wenn der Winterdienst wirksam auf den Mieter übertragen wurde, entbindet das den VM nicht davon zu kontrollieren (oder kontrollieren zu lassen), ob dieser auch eingehalten wird, was einem notorischen Nichtschipper auch eine Kündigung einbringen kann.

Weitere Infos:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streup…

Gruß
M.

Hallo,

also das ist ja auch die Frage, ob sie wirksam ist,…

Die Kehrwoche, gibt es im diesem lustigen Haus auch nicht. Jeder kehrt vor seiner eigenen Haustür. Was dann so aussieht, nur ein Mieter kehrt regelmäßig,… Der Rest verdreckt,…

Leider ist dieses Haus nicht in der Lage, irgendwas selbstständig zu regeln,…

Mich würde es nur interessieren, wie es aussieht mit der Haftung,…

LG
Heike

also das ist ja auch die Frage, ob sie wirksam ist,…

erste Anhaltspunkte könnte der genaue! Wortlaut im Mietvertrag
geben.

Mich würde es nur interessieren, wie es aussieht mit der
Haftung,…

Das kommt, wie gesagt darauf an…wurde der Winterdienst
wirksam auf den Mieter umgewälzt und dem Vermieter ist nichts
vorzuwerfen, dann haftet der Mieter, denn dieser trägt dann
die Verkehrssicherungspflicht.

zum Weiterlesen noch ein anderer Link:
http://www.hb-rechtsanwalt.de/aktuelles/mandanteninf…

Hallo,

also es gibt ja mehrere Mieter. Man kann ja kaum Sippenhaft machen bzw. beweisen wer hätte schippen müssen, oder? Die Regresskosten gleichmäßig auf die Mieter verteilen, weil ja zum einen die Schuld bzw. eine Versäumnis nicht nachgewiesen werden kann, die Gemeinschaft hatfet doch nicht für das Fehlverhalten des Einzelnen., oder?
Es kann ja zumindest vorstellbar sein, dass einer bzw. mehrere ihren Pflichten nachkommen, aber nur einer nicht. Und es kann ja nicht angehen, dass die anderen doppelt Dienst tun müssten, um nicht in die Gefahr der Haftung zu kommen.

LG

Hallo,

wenn die genannten Links nicht ausreichen und der genaue Wortlaut dazu im Mietvertrag hier nicht wiedergegeben werden soll, dann müsste sich der Mieter beim Mieterschutz oder Anwalt erkundigen bzw den Mietvertrag dort prüfen lassen.
Es bestünde zumindest anhand der geschilderten Situation durchaus die Möglichkeit, dass der Winterdienst nicht wirksam auf den Mieter abgewälzt wurde.
Aber, die zu Anfangs genannten Begründungen der einzelnen Mieter würde bei wirksamer Übertragung jedenfalls diese nicht von ihrer Pflicht und Haftung entbinden.

Gruß
M.

Das sollte man doch ohne Anwalt auch selbst geregelt kriegen :wink:

Bitte auch mal hier nachlesen
http://www.mietrecht-hilfe.de/ratgeber/allgemein/win…
„Überträgt der Vermieter die die Streu- und Räumungspflicht (wirksam) auf den Mieter, hat er aber auch eine Kontroll- und Überwachungspflicht.“

D.h. kommen Dritte zu Schaden, dann können die sich mit Ihren Schadensersatzansprüchen an den Hauseigentümer/Vermieter wenden. Es kann sogar die ganz normale Krankenversicherung des Geschädigten sein, die natürlich ebenfalls Schadenersatzansprüche hat.
Der Vermieter hat dann wieder Regressansprüche gegen denjenigen, der seine Streu-/Räumpflichten verletzt hat. Wenn der Vermieter sich aber bisher nicht weiter drum gekümmert hat - sich z.B. nicht den selbst erstellten Zeitenplan hat vorlegen lassen, dann wird er da erfolglos bleiben, weil er den Ersatzpflichtigen gar nicht ausmachen kann.

Der Vermieter müsste schnellstens unter Fristsetzung diejenigen Abmahnen, die ihre Pflichten nicht erfüllen und Fremdausführung gegen Kostenerstattung androhen. Dazu müsste er aber ggf vorher einen eigenen Zeitplan erstellen.
Leider ist das also praktisch gar nicht so einfach handzuhaben und bedeutet viel Zusatzaufwand, wenn „vernünftige Erwachsene“ das nicht selbst geregelt kriegen.

War die Streu-/Räumpflicht dagegen nicht wirksam auf den/die Mieter übertragen, dann hat es der Vermieter deutlich einfacher > er kann ohne weiteres Prozedere die Ausführung fremdbeauftragen und die Kosten dann über die Betriebskostenabrechnung umlegen (soweit er nicht den Fehler begangen hat, diese Position aus eventuell einzel aufgeführten Betriebskosten zu streichen, weil er der Meinung war, dass er die Pflichten wirksam übertragen hat).

Zur Vermeidung von Kosten könnte z.B. der „gute“ Mieter z.B. selbst den Zeitenplan erstellen und seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Und den Vermieter davon unterrichten (die o.e. Info/Link ausdrucken/beilegen), dass sonst eben niemand streut/räumt.

Aufgrund der ganzen Problematik und weil diese Unverständigkeit/Unwilligkeit ja kein Einzelfall ist, ist jedem Vermieter bei dieser Kostenart zu empfehlen:
ganz normale Handhabung = Fremdausführung durch zuverlässiges Unternehmen und Kostenumlage
(ebenso bei Gartenpflege, Treppenhausreinigung - sonst ist man ja nur damit beschäftigt einen Kindergarten im Zaum zu halten)

Achso: die Ausführungspflicht bzw. die anteiligen Kosten bei Leerstand hat der Vermieter zu erfüllen/tragen

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Lieber Rudi,

vielen Dank für die Antwort auf meine Fragen.

Glücklicherweiße ist noch kein Schaden aufgraund des Schnees passiert in meinem imaginären Beispiel,…
Dadurch, dass der Vermieter nachweißlich während des Schneefalles da war, brauchen sich die Mieter keine Sorgen machen, wenn was passiert.
LG
Danea