Schnee und Regen auf dem Dachboden

Hallo,

kann ein Vermieter verlangen das auf dem Dachboden direkt über einer Wohnung Schnee geräumt wird damit die Decke nicht in Mitleidenschaft gezogen wird?
Außerdem sollen Eimer und Schüsseln aufgestellt werden wenn es bei länger anhaltenden Regen zu Wassereinbruch kommt. Ist der Mieter zu solchen Dingen verpflichtet oder kann er davon ausgehen das eine Mängelanzeige ausgeführt und bearbeitet werden muss?

Zumal ein Nutzung dieses Dachbodens nicht erlaubt ist?
Wie sieht es bei der Bezahlung von Schäden aus die dadurch in der Mietwohnung entstehen?

MfG Autocrosser

Mängelbeseitigung ist VM-Sache.
den M trifft höchstens eine Schadensminderungspflicht.
Wobei ich die geschilderten Maßnahmen in einem freundschaftlichen M-VM Verhältnis, als nicht überzogen betrachte. Der M hilft sich damit ja auch selbst.

vnA

Das freundschaftliche Verhältnis wurde vor kurzem leider einseitig mit neuer Hausverwaltung beendet.
Der Mieter ist nun verpflichtet und hat andererseits auch Rechte.

Das einmalige Räumen und die schriftliche Mängelanzeige sollte doch aus Mietersicht ausreichend sein. Was wenn der Mangel nicht behoben wird. Zählt dann das ständige Schneeräumen und Schüsseln aufstellen immer wieder zur Schadensminderungspflicht des Mieters?

Kann man zum Beheben der Mängel eine Frist setzen?

MfG Autocrosser