Hallo alle miteinander!
Würde gerne wissen ob ich vor einer Privatgarage den Schnee wegräumen muss.
Habe schon das Archiv durchgearbeitet, aber keine Frage/Antwort gefunden die genau das Problem trifft.
Folgende Situation:
Wir wohnen hier mit 12 Parteinen (Eigentumswohnungen) in 2 Häusern.
Das Grunstück (komplett eingezäunt) wird gemeinschaftlich genutz.
Ein Teil des Grunstückes wurde an zwei Eigentümer verkauft, die dann Garagen darauf bauten. Dieser Bereich ist also nur für diese 2 Eigentümer.
Nun „will“ der Eigentümer der einen Garage, dass wir anderen aus den Häusern vor deren Garage (Gehweg, abgesenkter Bordstein) mit Schnee wegräumen.
Meiner Meinung nach ist das deren Besitz und er muss selbst dafür sorgen.
Dass ich auf dem Gehweg der am Haus langläuft den Schnee wegräume ist selbstverständlich.
Was ist denn nun richtig?
Hab versucht das als Bild ansichtlicher zu machen.
url=[http://www.fotos-hochladen.net][img]http://img5.foto…]
Auf welches Recht kann ich mich zur Not berufen?
LG
Lilith
Hallo!
Das wäre ja dreist !
Es ist doch verkauft und deshalb ist der neue Grundbesitzer für den Winterdienst auf seiner Grundstückslänge zuständig. In Fußwegbreite sowieso,aber natürlich auch für "seine " Überfahrt und Weg zum Garagentor.
Verkauft im Sinne von,die Garagenfläche ist nun separat im Grundbuch als Flurstück eingetragen.
Möglicherweise ist das aber nur ein Sondernutzungsrecht dort. Dann mag es anders aussehen.
MfG
duck313
Hallo duck313!
Verkauft und im Grundbuch eingetragen.
Also lieg ich doch richtig mit meiner Meinung.
Vielen lieben Dank!
Das ist ein völlig falscher Ansatz, denn noch immer muss derjenige, der eine Forderung stellt, auch eine rechtlich abgesicherte Begründung abgeben. In diesem Fall, warum fremde Personen vor seiner Garage Schnee räumen müssen.
Hallo Herbert Bachor!
Der Eigentümer lebt nach dem Motto, was er sagt ist Gesetz und so wird es gemacht.
Hätte ja wirklich sein können das ich falsch liege.
Vielen Lieben Dank
Moin, der dem das Grundstück gehört muß räumen, aber nur eine Fußwegbreite.
Gruß connection
Hallo
leider funktioniert der Link mit dem Bild nicht
Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer der nicht-öffentlichen Grundstücksflächen; dieser kann die Pflichten aber auch weitergeben.
Wenn ein Nachbar von mir wollte, dass ich auf seinem Grundstück kostenlos für ihn Schnee räume, dann sollte der mir mal die Rechtsgrundlage benennen …
z.B.
http://www.rechtslexikon.net/d/verkehrssicherungspfl…
Grüsse Rudi
Hallo!
Bei uns ist das im Kommunalrecht niedergelegt. Bei uns ist der Eigentümer eines Grundstücks für die Räumung des angrenzenden öffentlichen Weges zuständig. Die Regel ist so logisch, dass sie in allen Kommunen gelten dürfte, also auch bei euch.
Viele Grüße Bombadil