Ein Verwandter hat in ein Schneeballsystem investiert und ist mit ein paar tausend euros hängengeblieben. Nun verlangen ein Rechtsanwalt/ Insolvenzverwalter der Ganoven-Banditen die mittlerweile in Haft sind, die Beträge die am Anfang ausbezahlt wurden zurück. Ist das rechtens? Er hat ja trotzdem tausende verloren auch wenn ein paar Mal ausgezahlt wurde.Ist das legal ?
Ohne die Verträge zu kennen kann man das unmöglich beantworten.
Gruß,
Steve
Sicher nicht !
Wenn schon dann ein vom Gericht eingesetzter Anwalt als Insolvenzverwalter für die Firma der Ganoven.
Das müsste man halt prüfen, ob das der Fall ist.
Und ja, ein Insolvenzverwalter kann auch Geld aus der Vergangenheit zurückfordern wenn der Empfänger ( dein „Verwandter“) wissen musste, die Zahlung war unrechtmäßig.
Wenn Du schon schreibst „nahm an einem Schneeballsystem teil“, dann klingt das ja so als wusste er genau was da abläuft.
Deshalb kann so eine Rückforderung rechtmäßig sein.
Aber das klären wir hier nicht mehr !
„Verwandter“ muss sich unbedingt rechtlich beraten lassen.
MfG
duck313
Sieh es mal von der anderen Seite: Da gibt es nicht nur deinen Verwandten, sondern ggf. hunderte oder sogar tausende, die einerseits Geld reingesteckt, andererseits Geld verloren haben, und obwohl die alle an der selben Nadel hingen, ist ihr persönliches Schicksal im Sinne des finanziellen Saldos am Ende des Tages höchst unterschiedlich. Wer früh eingestiegen ist, hat üblicherweise eher verdient als verloren, wenn er nicht dumm genug war, immer wieder neues Geld in den Topf zu schmeißen. Je später jemand eingestiegen ist, um so größer sein Verlust.
Was wäre jetzt die gerechte Lösung? Dem frühen Mitspieler seinen hohen Gewinn zu belassen, den späteren Mitspieler mit einem kleinen Verlust davon kommen lassen (weil er seinen eigentlich größeren Verlust durch einige Auszahlungen minimieren konnte), und den letzten von den Hunden beißen lassen (im Sinne von "als einziger hohen Verlust tragen müssen)?
Oder wäre es nicht gerechter alles was in dem System so an Geld gekreist ist zunächst mal wieder in einen Topf zu bekommen, und dann alle Beteiligten nach einheitlicher Quote zu befriedigen? D.h. es bekommt dann z.B. jeder, dem man nicht auch noch einen strafrechtlichen Vorwurf machen muss, pro eingesetztem 1000er einen Hunderter, also 10:1.
Genau diese gerechtere Lösung ist das Modell jeglichen Insolvenzverfahrens, und auch entsprechend gesetzlich geregelt.
Also ja, (ohne jetzt die Details des Falls zu kennen): Dies ist grundsätzlich legal und auch richtig und gerecht.
Das stellte sich erst hinterher raus das es ein Schneeballsystem ist, kein Mensch würde da investieren wenn er vorher wüßte um was es geht. Also wußte er nicht genau was da abläuft. Ich meine kann das sein das ich vorher draufzahle und später auch noch Geld dafür zahlen muss?
Kaum zu glauben das ich meinen Verlust auch noch steigern muß, er denkt an eine Privatinsolvenz, dann ist jedem geholfen oder wie? Das ist Rechtssprechung in Deppenland—Täterschutz vor Opferschutz. Meine Meinung.
wie kommst du darauf, dass er ein Opfer ist? Er hat doch munter eingenommen und ist damit Mittäter.
Das
bezieht sich darauf, dass immer noch genügend Deppen an einem derartigen Spielchen teilnehmen und das allen Ernstes für eine ‚Investition‘ halten?
Nö.
Wie immer hat hier jemand gedacht, er wäre schlauer als alle anderen und ist am Ende der Dumme. Wenn Gier nicht wieder mal das Gehirn gefressen hätte, hätte sich das angebliche Opfer vor Einsatz auch nur eines einzigen Euros informiert, woher die Gewinne kommen sollen und warum hier angeblich das dicke Geld verdient wird, wenn alle anderen das nicht können.
Ach so, dann findest du also denjenigen schützenswerter, der € 10.000 reingesteckt, und zumindest € 5000 wieder raus geholt hat als den, der € 10.000 reingesteckt, und keinen Cent gesehen hat?
Sehr interessante Rechtsauffassung!
Aber vielleicht korreliert eine solche Rechtauffassung auch mit der Bereitschaft bei solchen üblicherweise mit etwas Lego-Logik durchschaubaren Dingen mitzuspielen.
Und BTW: Wo wird hier irgendein Täter geschützt? Mal abgesehen davon, dass irgendwie alle Mitspieler auch Mittäter sind, wenn sie Freunde und Bekannte zum Invest in solche Dinge überreden. Aber lass mal schön die ganze Familie und Bekanntschaft bluten, die durch dich und nach dir eingestiegen sind, und von deren Geld genau die Beträge gekommen sind, die man dir ausgeschüttet hat.
Es gibt Typen, bei denen ich gar nicht genug essen kann, um genug kotzen zu können!
Das sind ja die perfekten Voraussetzungen, viel Geld zu investieren.
„There ain’t no such thing as a free lunch“ gilt immer und überall! Und wenn eine Sache zu gut klingt, dann hat sie mit ziemlicher Sicherheit einen Haken. Und der ist mit etwas klarem Menschenverstand durchaus auch für wirtschaftlich und rechtlich nicht umfassend vorgebildete Leuten üblicherweise recht leicht erkennbar.
Ich bin - auch hier - aber schon unzählige Male von „besonders schlauen“ Menschen angegangen worden, die mir vorwarfen, die „wunderbare Welt“ all dieser an sich leicht durchschaubaren Maschen nicht verstanden zu haben. Wer am Ende Recht behielt, dürfte klar sein. Vollkommen egal, ob es um myadvertisingpays oder deren Nachfolger TAP, die Bündelung schlechter Risiken als Genossenschaft für den Immobilienerwerb, Schenk- und Herzkreise, Pilotenspiele, oder wie immer der Unsinn auch sonst genannt wurde, ging.
„Gier frisst Hirn“, ist eine leider immer wieder zutreffende Kurzfassung eines Verhaltens, bei dem irreale Gewinnaussichten die an sich gegebenen natürliche Vorsicht so dermaßen außer Gefecht setzen, dass es am Ende nur in der Katastrophe münden kann.
Ganz wichtig für das Verständnis der Ereignisse: der Insolvenzverwalter ist nicht im Sinne des Schuldners (in dem Fall: des Betrügers) tätig, sondern im Sinne (aller) Gläubiger des Schuldners. Sein Auftrag ist es, für die Masse (also das, was am Ende des Verfahrens an die Gläubiger ausgezahlt wird) das Maximum herauszuholen.
Ja, ist es. Die „Ausschüttung“ wird als unentgeltliche Leistung im Sinne des § 134 Abs. 1 Insolvenzordnung angefochten. Das zurückgeforderte Geld geht in den Topf, aus dem am Ende alle Gläubiger bedient werden - sofern da etwas übrigbleibt.
Nicht nur dann. Der Insolvenzverwalter hat auch noch andere Möglichkeiten, Gelder aus der Vergangenheit zurückzuholen, sozusagen. Hier ist es § 134 Abs. 1 Insolvenzordnung, der zur Anfechtung des Rechtsgeschäfts einlädt.
Das sollte man sich gut überlegen. Die Erfahrung zeigt, daß Insolvenzverwalter sich in ihrem Metier schon recht gut auskennen und dementsprechend wissen, was sie tun. Das liegt schon allein daran, daß die Insolvenzverwalter vom Gericht bestellt werden und dem Gericht natürlich bekannt wäre, wenn dieser regelmäßig vor Gericht verliert und damit die Masse durch Prozeß- und Anwaltskosten dezimiert. Ein Anwalt, der als Insolvenzverwalter eine eher traurige Bilanz abliefert, wird dementsprechend nicht mehr so oft (oder gar nicht mehr) als Insolvenzverwalter bestellt. Insofern findet hier schon eine Auslese statt.
Natürlich liegt auch mal ein Insolvenzverwalter daneben und das erst recht in großen und unübersichtlichen Verfahren. Hier scheint die Sachlage aber ziemlich eindeutig (und auch vom BGH so geurteilt), so daß man sich gründlich überlegen sollte, ob man noch gutes Geld dem schlechten hinterherwirft.