Guten Morgen zusammen!
Ich habe mir die Beiträge zu den Schneeballsystemen durchgelesen, weil ich neulich von meinem Freund als Info, er wollte mich NICHT werben, diese website erhielt - http://www.mit-der-maus-maeuse-machen.de./
Daraufhin las ich den Artikel über Schneeballsysteme, Kettenbriefe, Pyramidensysteme des LKA Berlin (http://www.berlin.de/polizei/kriminalitaet/schneebal…und) stoße als Nichtjurist an die Grenzen meiner Fähigkeiten.
Sozusagen schmeißen unsere Kommissare alles in einen Topf: Schneeballsysteme, Kettenbriefe, Multi-Level-Marketing oder Network Marketing. Alles dasselbe, nur mit anderem Namen, so schreiben sie. Okay, verstehe ich soweit ja, denn alle verdienen in einem Provisionsnetzwerk (Versicherungen übrigens auch…).
Aber weiter unten führen Sie aus, dass jemand sich strafbar macht, wenn er selber Kunden wirbt.
Wieso dürfen denn große Konzerne, Forever Living Products GmbH (FLP) zum Beispiel, nach dem Network Marketing System hier in Deutschland ungestaft arbeiten und verkaufen?!
Auf der obigen Website übers „Mäusemachen“ werden sogenannte E-Bücher zum Kauf angeboten, anscheinend vollkommen legal, so wie auf der Homepage zu lesen ist.
Ehrlich gesagt, steige ich da nicht mehr durch, was nun erlaubt ist oder womit ich mich strafbar mache?
Ich würde von euch gerne erfahren, ob ich mich nun strafbar mache, wenn ich FLP-Produkte verkaufe und dabei neue Kunden und zukünftige Mitarbeiter werbe oder für den E-Bücherverkauf Werbung im Internet mache, wie es beim Mäusemachen der Fall ist?
Ich bin gespannt auf eure fachkundigen Antworten!