Schneebeseitigung auf Terrasse

Hallo,

hab da mal ne Frage:

Angenommen Mieter A wird vom Hausverwalter C aufgefordert, den Schnee auf der gemieteten Terrasse bzw. auf den Balkonen zu entfernen. C meint, der Mieter sei dazu verpflichtet. Finde dazu im Netz leider gar nichts.

Wer kann helfen?
M.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Schnee bauphysikalische, z.B. statische Probleme verursachen, oder dass durch Schmelz- bzw. Stauwasser Feuchtigkeit eindringen könnte. In diesem Fall sehe ich den Mieter allerdings in der Pflicht der Aufforderung Folge zu leisten. Ansonsten könnten erhebliche Schadensersatzansprüche entstehen.

vnA

Hi,
okay, kann ich soweit nachvollziehen bei Balkonen. Aber Terrassen sind ebenerdig, wie die Parkplätze, welche auch mit Schnee bedeckt sind und von der Hausverwaltung auch nicht geräumt werden.

Wie aber soll eine 75jährige in der 3. Etage den Schnee von ihrem Balkon besitigen?

M.

Bei Terrassen kann durch Schmelz- oder Tauwasser Feuchtigkeit in das Gebäude eindringen. Dass es an anderer Stelle nicht geräumt wird, ist kein Argument es selbst nach Aufforderung nicht zu tun.

Die 75 jährige muss ihren Verpflichtungen genau so nachkommen wie jeder andere Mieter auch. Im Zweifel muss sie einen Dienstleister dafür bezahlen.

vnA

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Hallo,

Bei Terrassen kann durch Schmelz- oder Tauwasser Feuchtigkeit
in das Gebäude eindringen.

Was machst du denn, wenn es regnet?

Gruß:
Manni

Hallo,

Was machst du denn, wenn es regnet?

Regen fließt. Und das abwärts. Schnee bildet aber Barrieren. Ergo muss man je nach Lage Schnee im Gegensatz zu Regen wegräumen, da sich beim Tauen vor der Tür ein Teich bilden kann.
Gruß
loderunner

Hallo,

Regen fließt. Und das abwärts. Schnee bildet aber Barrieren.
Ergo muss man je nach Lage Schnee im Gegensatz zu Regen
wegräumen, da sich beim Tauen vor der Tür ein Teich bilden
kann.

Wenn die Fliesen auf/in Beton liegen, hast Du Recht.
Bei mir ist das anders gelöst.

Gruß:
Manni

Hallo,

Wenn…

Deshalb schrieb ich ja: je nach Lage.
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]