A gehören die Zufahrt, der Hof und 1 Gebäude (unbenutzte Scheue) eines 4 alten Bauernhofes mit 4 Gebäuden. In den 3 anderen Gebäuden Wohnhäuser) wohnen die Familien B, C und D.
A wohnt weiter entfernt und nutzt die Zufahrt und den Hof (sein Eigentum) nur sehr selten.
B, C und D haben Schnee bisher für Ihre Zwecke selbst geräumt.
Jetzt sagen sie aber, A wäre als Eigentümer dafür allein verantwortlich und hätte auch die Kosten zu tragen.
(A soll also die Zufahrt und den Hof für die 3 anderen Wohngebäudeeigentümer am Hof auf seine Kosten beräumen, weil er ja der Eigentümer ist.)
A sagt, er nutzt die Zufahrt, Scheune und den gemeinsamen Hof im Winter nicht und B, C und D sollen Ihren Weg deshalb selbst beräumen.
Oder A lässt räumen und gibt die Räumkosten später weiter.
Wer hat Recht?
Welcher Anwalt (bzw. welche Qualifikationen sollte ein Anwalt haben) kann A hier am besten vertreten?
Danke
Franky