Schneebräumungspflichten auf fremden Grundstück ?

A gehören die Zufahrt, der Hof und 1 Gebäude (unbenutzte Scheue) eines 4 alten Bauernhofes mit 4 Gebäuden. In den 3 anderen Gebäuden Wohnhäuser) wohnen die Familien B, C und D.

A wohnt weiter entfernt und nutzt die Zufahrt und den Hof (sein Eigentum) nur sehr selten.

B, C und D haben Schnee bisher für Ihre Zwecke selbst geräumt.

Jetzt sagen sie aber, A wäre als Eigentümer dafür allein verantwortlich und hätte auch die Kosten zu tragen.

(A soll also die Zufahrt und den Hof für die 3 anderen Wohngebäudeeigentümer am Hof auf seine Kosten beräumen, weil er ja der Eigentümer ist.)

A sagt, er nutzt die Zufahrt, Scheune und den gemeinsamen Hof im Winter nicht und B, C und D sollen Ihren Weg deshalb selbst beräumen.

Oder A lässt räumen und gibt die Räumkosten später weiter.

Wer hat Recht?

Welcher Anwalt (bzw. welche Qualifikationen sollte ein Anwalt haben) kann A hier am besten vertreten?

Danke

Franky

Hallo Franky,

ich nehme mal an, es handelt sich um eine Grunddienstbarkeit?

Diese werden in den §§ 1018 - 1029 BGB geregelt. Relevant dürften hier § 1020 BGB und § 1021 BGB sein.

Auch noch ein BGH Urteil:

BGH Urteil vom 12.11.2004 (V ZR 42/04)

Gruß

Joschi

Hallo Joschi,

ja, B,C,D nutzen Weg und Hof aufgrund eines eigetragenen Wegerechtes.

Es gibt aber keinerlei Vereinbarunge bzgl. der Räumpflichten.

Wie kann man das Urteil bzl. der Räumpflicht interpretieren?

Wer muss räumen, bzw. wer trägt die Kosten?

Danke

Franky