Schneedienst Mietshaus

Hallöchen,

Angenommen, in einem 6 Parteien Mietshaus ist im Mietsvertrag verankert, dass die beiden Parterre Parteien das Schneeräumen teilen müssen und dafür zuständig sind.
Die Gesetzeslage sagt ja aus, dass die Gehwege bis spätestens 7 Uhr geräumt werden müssen. Nun wurde auch seitens des Bürgermeister noch eine Aufforderung rausgegeben, dass man die Strasse miträumen muss.

Sind die unteren Mieter dazu verpflichtet, dies zu tun? Beide Parteien sind berufstätig, und verlassen das Haus gegen 5-5.30 Uhr. Wenn sie räumen müssten, wären sie verpflichtet gegen 3.30 - 4 Uhr aufzustehn.

Und warum wurden nur diese Parteien zu verpflichtet? Warum nicht das ganze Haus?

Welche Möglichkeiten gibt es, dagegen anzugehn? Die Parterre-Mieter sind bereit, für einen Räumungsdienst zu zahlen, aber nicht nur sie, sondern alle Mieter sollen zahlen (ihrer Meinung nach)

Gruß Wölkchen

Hallo Wölkchen,

also fangen wir mal ganz vorne an:

Für den Winterdienst ist eigentlich die Kommune/Stadt, wie auch immer, zuständig.

Diese wälzen die Pflicht auf die Hauseigentümer ab. Der Hauseigentümer - nicht faul - wälzt wiederum die Pflicht auf seine Mieter ab.

Der VM bleibt aber in der Verantwortung. Etwa auch ob geräumt wird etc. Eigentlich sollte er aber die Pflicht zum Räumen auf alle Mieter verteilen.

Es ist natürlich gang und gäbe, die Parterre-Parteien (wahrscheinlich weil sie näher dran sind) zu dieser Aufgabe heranzuziehen. Dann sollten alle anderen aber andere Pflichten übernehmen. Die ganz oben z.B. die Reinigung des Speichers oder, oder.

Ansonsten sollte es aber so sein, das die Parteien umschichtig dran sind. Sind einzelne Parteien gar nicht zur Räumung verpflichtet muss für diese Parteien der VM einspringen.

Allerdings Vertrag ist Vertrag! Und den hat man ja irgendwann unterschrieben. Was darin steht ist bindend. Der Mieter sollte also noch mal genau reinsehen, ob z.B. dort eine allgemeine Räum- und Streupflicht auf Basis der Ortssatzung vereinbart wurde. Dann muss er das auch so durchführen, wobei der Vermieter natürlich Räumwerkzeug und Streumittel zur Verfügung zu stellen hat sofern dies nicht ausdrücklich mietvertraglich anders geregelt wird.

Sind jetzt die verpflichteten Parteien nicht mehr bereit oder in der Lage die Räumpflicht zu unternehmen, sind sie eigentlich erst einmal verpflichtet für Abhilfe zu sorgen, wie auch immer sie das hinkriegen. Vielleicht ist der alte Opa ja noch rüstig und kann sowieso nachts nicht schlafen, oder so. :smile:

Meines Erachtens könnte hier nur ein Gespräch mit dem Vermieter helfen. Zunächst müsste ja die Pflicht zum Schneeräumen im gegenseitigen Einverständnis aus den Mietverträgen rausgenommen werden. Dann müsste geprüft werden, ob alle Mietverträge eine Umlage des Winterdienstes zu lassen. Denn erst dann kann der VM die Kosten auf die anderen Parteien mit umlegen. Und es wäre natürlich noch zu beachten, ob jemand andere Pflichten übernommen hat.

Einfach pauschal sagen „Mach ich nicht mehr“ scheint jedenfalls nicht so gut zu sein.

Drum prüfe wer sich ewig bindet… Gilt auch für Verträge und darin übernommen Pflichten. Leider werden bei Mietverträgen (ich fasse mich gerade an meine eigene Nase) immer noch blind viele Sachen unterschrieben, Hauptsache man hat erst mal die Wohnung.

Gruß
Nita

Kleiner praktischer Tipp: Ich streue immer schon abends, wenn es nach Schnee oder Eis aussieht, kräftig Salz. So kann man morgens länger schlafen.

Kleiner praktischer Tipp: Ich streue immer schon abends, wenn
es nach Schnee oder Eis aussieht, kräftig Salz. So kann man
morgens länger schlafen.

Hallo Christoph,

du weisst aber schon, dass das meist verboten ist, oder? Salz darf - soweit ich weiss - nur noch in Ausnahmefällen und unter besonderen Umständen gestreut werden. Das Mittel der Wahl ist Granulat etc., wobei hier auch wieder (glaube ich) die Pflicht besteht, das Granulat nach Schneeschmelze zu entfernen. Aber das wird die einzelne Ortssatzung regeln.

Gruß
Nita

Ich glaube wir weichen bisl ab, aber nur um es abzuschliessen: Ich glaube das mit dem Salzverbot hat sich wieder gelockert, seitdem durch das Granulat erhebliche Schaeden (Steinschlag) entstanden sind. Jedenfalls kann man ueberall Streusalz in Mengen kaufen und es stehen keine Verbotshinweise drauf.
Gruss
Christoph