Schneefegen Bushaltestelle

Hallo zusammen,
in einem kleinen Mehrfamilienhaus wohnen 3 Parteien, 2 im EG, eine im OG. Die Grundstücksgrenze zur Straße besteht aus der Einfahrt und dem Gehweg der gleichzeitig Bushaltestelle ist. Die Straßenfront teilen sich beide EG Bewohner. Wer muss nun Schneefegen? Die Hausordnung sagt nur, dass der Schnee etc. geräumt werden muss.
Im Haus gibt es da keine Probleme, es fegt immer der, der zu erst raus muss. Der Busbetreiber schickt auch gelegentlich Leute.
Aber wer haftet falls wirklich mal jemand ausrutscht?

Lg Chris

Hallo,

Hallo zusammen,
in einem kleinen Mehrfamilienhaus wohnen 3 Parteien, 2 im EG,
eine im OG. Die Grundstücksgrenze zur Straße besteht aus der
Einfahrt und dem Gehweg der gleichzeitig Bushaltestelle ist.
Die Straßenfront teilen sich beide EG Bewohner. Wer muss nun
Schneefegen? Die Hausordnung sagt nur, dass der Schnee etc.
geräumt werden muss.

Das regelt die Hausordnung und falls nicht, gilt die Kehrwoche auf dem öffentlichen Bereich, also der Bürgersteig im wöchentlichen Wechsel mit allen Hausbewohnern, auch die im DG.

Im Haus gibt es da keine Probleme, es fegt immer der, der zu
erst raus muss.

Pech für den, der morgens um 5.30 h raus muss und Glück für den, der erst um die Mittagszeit geht, aber fair ist das nicht.

Der Busbetreiber schickt auch gelegentlich

Leute.

Die Bushaltestelle und der Wartebereich der Bushaltestelle ist öffentlich und damit ist die Pflicht bei der Gemeinde/Stadt.

Aber wer haftet falls wirklich mal jemand ausrutscht?

Die Gebäudehaftpflicht/Eigentümerversicherung.

lG

Hallo,

in einem kleinen Mehrfamilienhaus wohnen 3 Parteien, 2 im EG,
eine im OG. Die Grundstücksgrenze zur Straße besteht aus der
Einfahrt und dem Gehweg der gleichzeitig Bushaltestelle ist.
Die Straßenfront teilen sich beide EG Bewohner. Wer muss nun
Schneefegen? Die Hausordnung sagt nur, dass der Schnee etc.
geräumt werden muss.
Im Haus gibt es da keine Probleme, es fegt immer der, der zu
erst raus muss. Der Busbetreiber schickt auch gelegentlich
Leute.
Aber wer haftet falls wirklich mal jemand ausrutscht?

Kann man so pauschal nicht sagen. Kommt drauf an, wie gerade das Wetter ist (es muss nicht zu jeder Sekunde der Gehweg schnee- und eisfrei sein), um welche Zeit es überhaupt passiert ist (die kommunale Straßenereinigungssatzung regelt von wann bis wann geräumt sein soll) und wie der Gestürzte unterwegs war (wer schon auf trockenen, ebenen Wegen Probleme mit dem Geradeauslaufen hat oder einfach mit ungeeignetem Schuhwerk ausgestattet ist, kann auf einem buckligen Weg, der durchaus naß sein und auch stellenweise Schnee und Eis ausweisen darf, einfach aufgrund eigenen Talents stürzen). Die Formel ausgerutscht = jemand anderes schuld funktioniert oft genug nicht, so dass sich beim Gestürzten auch schon mal das allgemeine Lebensrisiko verwirklichen kann und dann einfach so die Krankenkasse für Behandlungskosten zahlt.

Grüße

in einem kleinen Mehrfamilienhaus wohnen 3 Parteien, 2 im EG,
eine im OG. Die Grundstücksgrenze zur Straße besteht aus der
Einfahrt und dem Gehweg der gleichzeitig Bushaltestelle ist.
Die Straßenfront teilen sich beide EG Bewohner. Wer muss nun
Schneefegen? Die Hausordnung sagt nur, dass der Schnee etc.
geräumt werden muss.

Das regelt die Hausordnung

Zunächst muß überhaupt einmal im Mietvertrag Bezug auf die Hausordnung genommen werden. Steht im Mietvertrag nichts, kann sich der Vermieter auch nicht auf die Hausordnung berufen.

und falls nicht, gilt die Kehrwoche
auf dem öffentlichen Bereich, also der Bürgersteig im
wöchentlichen Wechsel mit allen Hausbewohnern, auch die im DG.

Wo steht das?

Tatsache ist, daß im Mietvertrag auf die Hausordnung Bezug genommen werden muß und das die Hausordnung auch hinreichend präzise sein muß. Weil es eben keine gesetzliche Regelung bzgl. eines wöchentlichen Wechsels gibt, müssen die Modalitäten festgelegt sein. Es kann nicht sein, daß der Vermieter sagt „klärt das mal“ und die Mieter deswegen morgendlichen Kriegsrat halten müssen, wer denn heute mal den Gehweg räumen muß.

Im Haus gibt es da keine Probleme, es fegt immer der, der zu
erst raus muss.

Pech für den, der morgens um 5.30 h raus muss und Glück für
den, der erst um die Mittagszeit geht, aber fair ist das
nicht.

Wie? Schneit es tagsüber nicht?

Die Bushaltestelle und der Wartebereich der Bushaltestelle ist
öffentlich und damit ist die Pflicht bei der Gemeinde/Stadt.

Die Gehwege sind auch öffentlich. Warum räumt die Stadt dort nicht?

Aber wer haftet falls wirklich mal jemand ausrutscht?

Die Gebäudehaftpflicht/Eigentümerversicherung.

Was ist denn eine Gebäudehaftpflichtversicherung? Springt die ein, wenn das Haus mit Ziegeln nach Passanten wirft? Oder meinst Du die Gebäudeversicherung, die zahlt, wenn sich jemand auf dem Grund und Boden des Versicherungsnehmers verletzt? Dann wird die aber kaum zahlen, wenn sich jemand auf dem öffentlichem Gelände vor dem Haus verletzt.

C.

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Aber wer haftet falls wirklich mal jemand ausrutscht?

Die Gebäudehaftpflicht/Eigentümerversicherung.

Was ist denn eine Gebäudehaftpflichtversicherung?

Bei manchen Versicherer ist dieser etwas (ältere) Begriff auch heute noch in Gebrauch.
Heute bekannt unter Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung.

Gruß Merger

PS: in etwa 20 Jahren, werden bestimmt auch viele Begriffe des heutigen Versicherungsrechts überholt sein.