Schneefräse

Hallo,

ist es einem Mieter zuzumuten, wenn der per Mietvertrag eingesetzte Winterdienst mit einer Schneefräse (à la http://www.schneefraese.de/ *g) kommt und bereits sehr früh (4-5 Uhr morgens) mit einem enormen Krach und Motorengeheul seine Arbeit beginnt? Schneeräumpflicht begänne normal um 7.00h.
Von den Kosten ganz zu schweigen…

Vielen Dank und Grüße
Andreas

Hallo,

ist es einem Mieter zuzumuten, wenn der per Mietvertrag
eingesetzte Winterdienst mit einer Schneefräse (à la
http://www.schneefraese.de/ *g) kommt und bereits sehr früh
(4-5 Uhr morgens) mit einem enormen Krach und Motorengeheul
seine Arbeit beginnt? Schneeräumpflicht begänne normal um
7.00h.
Von den Kosten ganz zu schweigen…

Hallo,

schön ist so ein Krach nicht und ich hasse besonsers diese Laubsauger wenn meine Freundin sich nach der Frühschicht nochmal hinlegt.

Aber Schneeräumpflicht ab 7 Uhr heißt nicht dass man da mit Räumen anfangen soll, sondern dass da gräumt sein muss! Also ist bis um 7 Uhr der Schnee zu entfernen und daher vor 7 Uhr zu beginnen.

Ich denke dies ist leider hinzunehmen.

Die Anschaffung einer Schneefräse ist zumeist auch für dich günstiger, als dass der Winterdienst 10 Mann mit schaufeln abstellt, die deutlich länger bräuchten und teuerer wären…

Gruß Ivo

Hallo,

IVO hat hierzu das Wesentliche bereits erklärt. Ich weiss nicht, wie es bei Euch heute aussieht. Aber bei uns ist die Hölle los. Man sieht vor Schneetreiben die Hand nicht vor den Augen.

Da hilft das Räumen von Schnee nicht später oder nur einmal. Da muss bei den heutigen Verhältnissen nach Bedarf immer wieder geräumt werden. Notfalls auch Nachts. Nicht angenehm, aber letztlich auch nicht täglich üblich.

Grüsse Günter

ist es einem Mieter zuzumuten, wenn der per Mietvertrag
eingesetzte Winterdienst mit einer Schneefräse (à la
http://www.schneefraese.de/ *g) kommt und bereits sehr früh
(4-5 Uhr morgens) mit einem enormen Krach und Motorengeheul
seine Arbeit beginnt? Schneeräumpflicht begänne normal um
7.00h.
Von den Kosten ganz zu schweigen…

Vielen Dank und Grüße
Andreas

Hallo Ivo,

ich wusste schon, dass man bis 7h räumen geräumt sein muss.
Ich habe mich nur gefragt, ob das so weit VOR 7h sein muss. Weil 4h schon richtig früh ist.

Die Anschaffung einer Schneefräse ist zumeist auch für dich
günstiger, als dass der Winterdienst 10 Mann mit schaufeln
abstellt, die deutlich länger bräuchten und teuerer wären…

Wenn Du wüsstest, wie a) winzig die zu räumende Fläche und wie b) dünn die Schneeschicht (besser: Reif-Schicht) war in meinem Beispielfall, dann würdest Du bestimmt zu einem anderen Urteil kommen. *g

Grüße
Andreas

Hallo,
das bedeutet, dass es abhängig ist von der Intensität des Schneefalls.
Was aber, wenn egal ob es nur 0,5cm oder 10cm Schneefall, immer mitten in der Nacht gefräst wird? Einfach, weil die Runde der Firma anscheinend vor dem Haus beginnen würde?

Oder anders gefragt: Wäre auch eine so frühe Störung einiger Häuser und Familien auch noch gerechtfertigt, wenn nur ganz, ganz wenig Schnee liegt und auch sonst in der Region nie viel Schnee fällt (Freiburger Verhältnisse?). Wenn kein „Bedarf“ besteht, wie Du es genannt hast?

Grüße
Andreas

Es mag sein dass mein Urteilsvermögen ein wenig getrübt ist von der Situation hier, wo heute innerhalb von 1 Minute eine gerade geräumte Strasse sofort wieder unsichtbar wurde.

Letztendlich änderts wohl nix an der Aussage die ich schon getroffen habe. Auch ist davon auszugehen dass der Winterdienst mehr wie ein Haus zu räumen hat.
Mit ein Grund warum die so früh anfangen?

Gruß Ivo

Hi
dann musst du wohl den Scheedienst selbst übernehmen und um 7:00 selber fegen.
Die Räumdienste haben Touren von 70 oder 100 Grundstücken und 7:00 muss geräumt sein. du kannst dir vorstellen, dass man da nicht 10 vor 7:00 anfangen kann, damit du nicht gestört wirst. Ich hab jahrelang von 3:00 bis 8:00 Tour gemacht… 2:00 war wecken. manchmal schneite es weiter und wir haben um neun dann gleich nochmal anfangen können
HH

Hallo!

ist es einem Mieter zuzumuten, wenn der per Mietvertrag
eingesetzte Winterdienst mit einer Schneefräse (à la
http://www.schneefraese.de/ *g) kommt und bereits sehr früh
(4-5 Uhr morgens) mit einem enormen Krach und Motorengeheul
seine Arbeit beginnt? Schneeräumpflicht begänne normal um
7.00h.

Das wird ja hier fast schon wieder emontional :wink: Gehen wir davon aus, dass um sieben Uhr geräumt sein muss, und gehen wir weiter davon aus, das ein angenommenes Verbot bestünde, um vier Uhr zu räumen, zumindest mit einer solchen Fräse, dann kann ich dem Räumdienst nur eins raten:

a) Weniger Aufträge annehmen oder
b) mehr Mitarbeiter einstellen
c) Keine Fräse benutzen

Es ist mir, wenn ich schlafen möchte, sowas von wurscht, ob da eine Firma sonst bis sieben Uhr nicht mit ihrer Arbeit fertig wird, viel wurschter geht eigentlich kaum noch.
Falls Du in NRW wohnst, ist da § 9 des Landesimmissionsschutzgesetzes anzuwenden, es wird in allen Ländern entsprechende Regelungen geben. Da ist geregelt, dass von 22 Uhr bis 6 Uhr alle Betätigungen verboten sind, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

Ausgenommen sind Erntearbeiten, der Betrieb von nach dem BImSchG genehmigten Anlagen und Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes. Ein verschneihter Gehweg ist sicherlich keine Notstandssituation. Demnach ist das Vorgehen hier vor sechs Uhr morgens schlicht verboten.
Es gibt einen Befreiiungstatbestand, das Ordnungsamt kann von diesem Verbot bei vorliegen besonderer Gründe befreien. Wenn eine solche Befreiung nicht vorliegt, würde ich beom nächsten mal ganz einfach mit den Jungs sprechen oder gleich das Ordnungsamt informieren.

Gruß,

Frank.

Hallo,

ist mir alles klar.
Aber ist es noch verhältnismäßig, dass sie ganze drei Stunden vor der erforderlichen Zeit die Nachtruhe eines ganzen Straßenabschnitts stören? Ich kann die Schneeräumer gut verstehen, aber darum geht es mir gerade jetzt nicht.
Grüße
Andreas

Hallo,
wo ich wohne ist nicht relevant. Nehmen wir aber an, dass sich der Beispielfall in Niedersachsen abspielen würde.
Grüße
Andreas

Hi

Aber ist es noch verhältnismäßig, dass sie ganze drei Stunden
vor der erforderlichen Zeit die Nachtruhe eines ganzen
Straßenabschnitts stören?

nun, wie sollte man einzelne stören, andere nicht?
Ich hatte auf meinen Touren, da es einige Schneeräumfirmen gibt, etwa alle 5 Grundstücke die Bürste unten, 5 andere Fahrer von 5 anderen Firmen auf den anderen. Logisch das 5 Maschinen in einer Strasse nacheinander für viel Lärm sorgen. bezahlt alle die gleiche Firma, dann fährt nur eine Maschine ohne abzusetzen durch. Schön sind auch noch Privatparkplätze hinterm Haus, da muss die Maschine zigmal hin und her… ich bin froh dass ich nicht da wohne…

Ich hab ein gutes Gefühl wenn ich die Fräsen höre: ich erfahre im Schlaf dass es geschneit hat, und nebenbei auch dass ich vermutlich nicht auf die Fresse fliege wenn ich raus gehe, drehe mich um und penne weiter.
viel störender empfinde ich die Müllabfuhr. Oder wenn Bereiche von Hand geräumt werden müssen, die Stahlkante des Schneeschiebers, die gegen nicht plane Steine knallt, alle fünf schippen auf den Boden gestossen wird um angebappten Schnee loszuwerden…
HH

Helge

Hallo,

ich habe absichtlich nicht im Plauder-Brett gefragt, sondern im Mietrecht-Brett.
Ich kann verstehen, wenn der eine es als beruhigend, der andere als störend etc empfindet. Aber das interessiert mich überhaupt nicht.
Und: wenn ich wissen will, ob es geschneit hat, dann schau ich aus dem Fenster - nachdem ich aufgestanden bin. Dass muss ich nicht mitten in der Nacht wissen, wenn ich schlafe. Ich denke, das ist nachvollziehbar.

Darum - wie ich schon eingangs formuliert habe - geht es mir aber überhaupt nicht: Meine Frage war, teils mietrechtlich, teils allgemeinrechtlich, ist es noch verhältnismäßig bzw. in Ordnung, wenn die Schneefräse schon um 4 Uhr kommt. Wenn Sie zB ab 6 Uhr kommt, könnte ich die Verhältnismäßigkeit nachvollziehen.

Grüße
Andreas

Hallo!

wo ich wohne ist nicht relevant. Nehmen wir aber an, dass sich
der Beispielfall in Niedersachsen abspielen würde.

Mein Bestand an Niedersächsischen Gesetzen ist leider etwas knapp bemessen, also eigentlich nicht vorhanden. Ich würde einen Blick in das Niedersächsische LImSchG riskieren und mich nicht wundern, fände sich da die gleiche Regelung wie in NRW.

Frank

kurzer Einwurf…
Hi Ivo!

Komischerweise haben aber in den letzten 3 Jahren die Winterdienste auch ohne Schneefräse gearbeitet und das klappte auch immer wunderbar… :wink:

Gruß
Pia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
Guten Morgen Don Pedro,

Ich würde an deiner Stelle deinen Vermieter auffordern, für Ruhe zu sorgen. Kürze doch bitte auch gleich die Miete.

Solche Fragen ins Forum zu stellen, müsste verboten werden.

Peter Peschel

ich habe absichtlich nicht im Plauder-Brett gefragt, sondern
im Mietrecht-Brett.
Ich kann verstehen, wenn der eine es als beruhigend, der
andere als störend etc empfindet. Aber das interessiert mich
überhaupt nicht.
Und: wenn ich wissen will, ob es geschneit hat, dann schau ich
aus dem Fenster - nachdem ich aufgestanden bin. Dass muss ich
nicht mitten in der Nacht wissen, wenn ich schlafe. Ich denke,
das ist nachvollziehbar.

Darum - wie ich schon eingangs formuliert habe - geht es mir
aber überhaupt nicht: Meine Frage war, teils mietrechtlich,
teils allgemeinrechtlich, ist es noch verhältnismäßig bzw. in
Ordnung, wenn die Schneefräse schon um 4 Uhr kommt. Wenn Sie
zB ab 6 Uhr kommt, könnte ich die Verhältnismäßigkeit
nachvollziehen.

Grüße
Andreas

Hach,
es ist doch richtig erfrischend mal die gesamte Bandbreite an Antwortmöglichkeiten auf eine Frage zu bekommen.
Danke für Deinen qualifizierten Beitrag.
Andreas

Hallo Pia,

Komischerweise haben aber in den letzten 3 Jahren die
Winterdienste auch ohne Schneefräse gearbeitet und das klappte
auch immer wunderbar… :wink:

ich nehme deinen Einwurf zur Kenntnis, frage mich aber gleichzeit was du damit wohl sagen willst.

Gruß Ivo