auf dem fussweg zu meiner arbeitsstelle bin ich heute fast von einer schneelawine, die von einem nicht geräumten dach fiel, erschlagen worden. zum glück waren keine harten eisstücke drinnen, so daß außer einer völligen durchnässung nichts passiert ist. was kann ich in so einem fall machen? ist der vermieter des hauses schadenersatzpflichtig? ist der strafbestand einer fahrlässigen körperverletzung erfüllt?
Hallo Andreas,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.
Ich glaube du hast dir den falschen Ansprechpartner rausgesucht.
Grüßle
hallo du , das kahm schon im TV, also ersten ist der Eigentümer des hauses verpflichtet, Schneelawine vom Dach wegzumachen.Sollte es doch was passieren, haftet er.Der Eigentümer hat soweit eine Haftpflichversicherung,oder Gebäudeversicherung.Gemeinde7Städte haftet dafür nicht.
Ich hoffe damit geholfen zuhaben.
Aber kannst ja bei der Polizei hilfe auch suchen
auf dem Fußweg zu meiner Arbeitsstelle bin ich heute fast von
einer Schneelawine, die von einem nicht geräumten dach fiel,
erschlagen worden. zum glück waren keine harten Eisstücke
drinnen, so dass außer einer völligen Durchnässung nichts
passiert ist. was kann ich in so einem fall machen? ist der
Vermieter des Hauses schadenersatzpflichtig? ist der
Strafbestand einer fahrlässigen Körperverletzung erfüllt?
hallo,
schadenersatzpflichtig…für was?
nasse Kleidung?
wenn nichts passiert ist…einfach froh sein
pauschal kann man das nicht sagen…denn
Eigentümer von Häusern müssen bei steilen Dächern Schneefanggitter anbringen, wenn sich darunter ein öffentlicher Parkplatz befindet.
d.h müssen öffentliche Gebäude eine Schutzvorichtung für solche Fälle am Dach angebracht haben.
öffentlicher Platz = öffentliches Gebäude
Grundsätzlich muss sich zwar jedermann selbst vor Dachlawinen schützen (betonten die Richter). Ein Hauseigentümer in einem Schneefallgebiet sei aber je nach Dachneigung verpflichtet, auch Vorkehrungen zu treffen. Notwendig sei die Anbringung von Schneefanggittern, wenn das Dach in großer Höhe (…was ist eine große Höhe!?) liegt und eine Neigung von mehr als 45 Grad bzw. mehr als 35 Grad in schneereichen Gebieten besteht.
d.h. kann man hier eine pauschale Aussage nicht treffen…kommt immer auf den Einzelfall(und den Richter) an
siehe auch ganz aktuell… http://www.focus.de/immobilien/kaufen/dachlawine-hau…
Gruß
hallo andreas.
fakt ist: eigentum verpflichtet!
du kannst dich auf die verkehrssicherungspflicht des hauseigentümers beschränken.
jeder hauseigentümer muss dafür sorgen, dass keine gefahren von seinem haus ausgehen.
hier in bielefeld ist das ordnungsamt sehr an solche dinge interessiert.
dies alles ist gesetzlich verankert.
allerdings haben auch verkehrsteilnehmer eine verkehrssicherungspflicht! nach oben schauen soll man… allerdings kommt es darauf an wie hoch das haus ist. bei einem altbau mit 4-5 stockwerken ist das sehr sehr schwierig.
)
schneefanggitter sind nicht immer pflicht. kommt auf die region an wo du wohnst. die bauverordnungen sind von stadt zu stadt verschieden.
also:
der hausbesitzer ist dazu VERPLICHTET, beispielweise gefährliche eiszapfen an seiner dachrinne zu entfernen. notfalls vom dachdecker oder durch andere dienstleistungsunternehmen.
dies gillt auch für drohende eis oder schneelawinen!!!
… und wieder… EIGENTUM VERPFLICHTET
gesetz ist gesetz.
eigentümer können auch schilder aufstellen „vorsicht schneelawine“. kostet fast nichts.
) damit hat er ein hinweis auf alle verkehrsteilnehmer gegeben und ist raus aus der nummer.
egal was dir gesagt wird, als fussgänger bekommst du vor jedem gericht in deutschland RECHT!
in deinem fall nicht, da du nicht verletzt wurdest. einfacher ist es dem ordnungamt einen hinweis geben und du hast kein stress aber… RECHT
)