Schneeräum-Pflicht für Mieter und Eigentümer

Hallo,

jetzt beginnt ja wieder die weiße (oder manchmal graue) Jahreszeit.

Alle Jahre wieder verschickt die Hausverwaltung an Mieter und Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus eine Liste, welche Partei an welchen Tagen Schneeräum- und Streu-Pflicht hat.

Wie bindend ist dies?

Mir hat ein Nachbar gesagt, die Parteien haften alle gemeinschaftlich, wenn also einer nicht streut und ein anderer merkt dies, müsste jener eben den Schnee räumen. Ebenso wenn nicht gestreut wird und jemand rutscht aus, dann kann er jeden beliebigen Bewohner auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, nicht nur den, der mit Räumen/Streuen „dran“ gewesen wäre.

Stimmt dies?

Danke!

Viele Grüße
Frank

nicht gestreut wird und jemand rutscht aus, dann kann er jeden
beliebigen Bewohner auf Schadenersatz in Anspruch nehmen,
nicht nur den, der mit Räumen/Streuen „dran“ gewesen wäre.
Stimmt dies?
Danke!
Viele Grüße

Hallo, Frank,
ich habe zufällig gelesen, dass eine Schneekarte, die während des Winters reihum geht, am gerechtesten ist, weil dann jede Mietpartei mindestens einmal im Winter geräumt und gestreut hat. Dann kommt auch keine Schadenfreude auf.
Frohe Weihnachten
Franz