Schneeräumen

Die Gemeinden dürfen das Räumen der Fahrbahn regelmäßig mit
geeigneten Fahrzeugen wie Räumpflüge und ähnlichen Maschinen
ausführen. Diese Art des Räumens führt notgedrungen dazu, daß
der weggeräumte Schnee an den Rand der Fahrbahn geschoben wird
und dort in Schneewällen zu liegen kommt. Es ist hierbei
regelmäßig nicht möglich, auf Eingänge oder Einfahrten zu
Grundstücken besondere Rücksicht zu nehmen. Dies erforderte in
den meisten Fällen den Handeinsatz mit Schieber und Schaufel
von Seiten der mit dem Schneeräumen befaßten Arbeiter und dies
ist den Gemeinden wegen des zusätzlichen erheblichen
Arbeitsaufwandes nicht zuzumuten. Die dazu erforderlichen
Arbeiten müssen vielmehr von den Anliegern selbst geleistet
werden, wenn, wie hier, durch eine Gemeindeverordnung ihnen
die Pflicht auferlegt ist, bei Schnee und Glatteis die
Gehbahnen von Schnee und Eis freizuhalten.

Genau lesen. Ich weiß ja, das Du teilweise eine, sagen wir mal, merkwürdige Rechtsauffassung vertrittst, aber genau lesen solltest Du schon.

Gruß
Tina

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Genau lesen. Ich weiß ja, das Du teilweise eine, sagen wir
mal, merkwürdige Rechtsauffassung vertrittst, aber genau lesen
solltest Du schon.

Ich kann dieses Kompliment nur - in jeder Beziehung - an Dich zurückreichen.

Gruß
smalbop

Genau lesen. Ich weiß ja, das Du teilweise eine, sagen wir
mal, merkwürdige Rechtsauffassung vertrittst, aber genau lesen
solltest Du schon.

Ich kann dieses Kompliment nur - in jeder Beziehung - an Dich
zurückreichen.

Ach, damit kann ich leben, ich weiß ja von wem es kommt.

Das Urteil spuckte die Suchmaschine nach Eingabe der entsprechenden Begriffe aus. In einem Forum taucht dieses Urteil zudem im Zusammenhang mit einem ähnlichen Fall, wie er hier disskutiert wurde, auf.

Und mit ein bischen logischem Denken, könnte man darauf kommen, das da ein Zusammenhang besteht, denn nicht umsonst wird im Urteil Gehweg erwähnt.

Wer sonst sollte Deiner Meinung nach dafür zuständig sein? Die schneeräumende Gemeinde, die dann die nicht unerheblichen Kosten für eine große Anzahl von manuellen Schneeschiebern auf die Anwohner umlegt (ich höre schon den Aufschrei der Anwohner)?

Und was ist mit den Anwohnern, die den Schnee sinnigerweise wieder auf die Straße schippen obwohl sie das in der Regel nicht dürfen?

Kommt dann ein Gutachter, der ein Gutachten darüber erstellt, wieviel Schnee von oben und wieviel vom Anwohner auf die Straße verbracht wurden und wie sich demzufolge die Kosten aufteilen?

Du magst Dir als großer Held vorkommen, wenn Du bei der Gemeinde anrufst und Dich aufplusterst, für die bist Du vermutlich das genaue Gegenteil.

Mit ein bischen logischem Denken, könnte man den Winterdiensten das Leben leichter machen, man könnte so parken, das der Schneepflug auch durchkommt, beispielsweise. Ich werde auch nie verstehen, warum manch einer den Schnee sinnigerweise wieder auf die Straße schippt. Das ist gleich doppelt doof, zum einen für die Autofahrer, zur anderen für den Winterdienst, der doppelte Arbeit hat.

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hi,

meine Frage habe ich auch in ein anderes Forum gestellt (gutefrage.net). Dort wurde geschrieben, dass man sich bei der Gemeinde beschwert hat und daraufhin wurde von der Gemeinde der Gehweg geräumt. Es wird also nicht überall in der gleichen Weise verfahren. Da kann mir wohl nur jemand von der Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Nun warte ich erst mal ab, wie schlimm es in diesem Winter wird.

Grüsse,
Hannelore

Hi,

meine Frage habe ich auch in ein anderes Forum gestellt
(gutefrage.net).

Ok, dann wundert mich die Antwort:

Dort wurde geschrieben, dass man sich bei der

Gemeinde beschwert hat und daraufhin wurde von der Gemeinde
der Gehweg geräumt.

nicht. Hast Du gefragt wie groß die Gemeinde war. Wir sind ein Ort mit 4.000 Einwohner etwa. Unsere Gemeinde beschäftigt 5 Gemeindearbeiter, wovon mindestens einer tagsüber in der Kläranlage eingesetzt ist, also 4, die zur anderweitigen Verfügung stehen.

Davon räumen 2 Schnee mit Fahrzeugen. Zwei räumen vor öffentlichen Anlagen. Wir haben hier einige km Straßen, die zu beräumen sind unser Ort erstreckt sich über 14 km².

Nehmen wir an, ein Drittel der Anlieger würde sich über den Schnee auf den Gehweg geschobenen Schnee beschweren. Wie sollte Deiner Meinung nach die Gemeinde dem nachkommen?

Es wird also nicht überall in der gleichen

Weise verfahren. Da kann mir wohl nur jemand von der
Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Wie gesagt, rechtlich ist sie nicht verpflichtet, wenn sie es kulanterweise macht, wäre das schon mehr, als man erwarten kann.

Ich verstehe das Problem nicht, die machen schließlich auch nur ihre Arbeit und wo bitte schön, sollen sie denn nun hin, mit dem Schnee?

Gruß
Tina

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