Schneeräumen auf dem Fussweg

Hallo zusammen

Ein Vermieter hat gegen kleines Entgeld die Streu und Räumaufgabe an einen Mieter vergeben , der sich in diesen kleinen 3 Familienhaus auch ansonsten in seiner Freizeit um die Hausmeistertätigkeiten kümmert.
Dieser Mieter ist alleinstehend und geht einer normalen Arngestellten Tätigkeit nach .

Dieser „Hausmeister“ kommt der übertragenen Pflicht nach , vor seiner Arbeitszeit so gegen 7 Uhr bis ca 7.30 Uhr den Gehweg und den Hofeingang zu räumen und zu streuen.

Dann fährt dieser Mann zu seiner Arbeit .

jetzt beschwert sich die Vermieterin das der Gehweg regelmässig nicht geräumt sei , der Bürgermeister hätte angerufen , da wäre jemand ausgerutscht .

Der Grund hierfür findet sich darin , das der Streu und Räumwagen gegen 9 Uhr kommt und der Lkw mit seiner Schaufel den ganzen Schnee der Fahrbahn auf den Gehweg räumt und zwar zu einem Zeitpunkt , als der Gehweg schon geräumt war und der Hausmeister auf der Arbeit ist .

Wie sieht das rechtlich aus , wenn diese Räumfahrzeuge den Gehweg voller Schnee laden , und der Hauseigner , bzw der Hausmeister das nicht mitbekommen kann

Toni

Hallo,

Das gleiche Problem stellt sich mir jeden Winter.
Meine Auffassung dazu: Ich bin meiner Pflicht nachgekommen. Wenn jemand anders vorsätzlich den Weg wieder „vollschaufelt“ ist das dessen Problem und ggf. auch dessen Haftung. Beschwerden der Kommune könnte man leicht abtun, denn der Schneeräumer arbeitet ja regelmäßig im Auftrag der Kommune.
Und selbst wenn eine Rechtspflicht bestände, den vollgeschobenen Gehweg wieder freizuräumen, wann sollte man denn dieser Pflicht nachkommen? Das ist auch eine Frage der Zumutbarkeit.

Gruss

Iru

Meine Auffassung dazu: Ich bin meiner Pflicht nachgekommen.

Nur machen es sich die Kommunen und Städte da einfach. Bei uns sind Eigentümer verpflichtet, nicht nur bis 7 bzw. 9 Uhr zu räumen, sondernn dies bei Bedarf bis 22 Uhr zu wiederholen

Schneeräumer arbeitet ja regelmäßig im Auftrag der Kommune.

Und der kann den Schnee ja nun wirklich nur zur Seite schaufeln…

Und selbst wenn eine Rechtspflicht bestände, den
vollgeschobenen Gehweg wieder freizuräumen, wann sollte man
denn dieser Pflicht nachkommen? Das ist auch eine Frage der
Zumutbarkeit.

Kein Berufstätiger kann das vernünftigerweise leisten, was dem Amt gleichermaßen bekann wie XXXXXXegal ist.

Bleibt nur Hoffnung und eine Haftpflichtversicherung oder Salz ohne Ende (was bei uns allerdings auch verboten ist)

Gruss

Auch von mir
imager

Iru

hallo,

so wie ich das bei wikipedia gelesen ist dies in deutschland länderspezifisch geregelt.

beispiel hier aus österreich: man ist gem. § 93 StVO verpflichet den gehsteig in der zeit von 6-22 freizuhalten und eventuell zu streuen. (details siehe https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bunde… )

also pflicht.
wenn nun die schneeräumung von der kommune den schnee von der straße auf den schon gesäuberten gehweg verfrachtet ist dies zwar blöd, aber entbindet einem nicht von der pflicht den gehweg/steig frei zu machen.

ich kann leider nicht sagen wo du wohnst und wie die regelung bei dir lautet, aber beim angeführten beispiel würde es nicht reichen in der früh zu schippen und dann zur arbeit zu fahren, weil man für den ganzen zeitraum verpflichtet ist für schnee-/eisfreie verhältnisse zu sorgen.

ob es möglich ist irgendeine art regress von der kommune zu fordern, ist eine andere sache.

Hi

Wenn jemand anders vorsätzlich den Weg wieder „vollschaufelt“
ist das dessen Problem und ggf. auch dessen Haftung.

Wie kommst Du auf den Trichter, der Straßenschneeräumdienst vorsätzlich Wege wieder vollschaufelt und daher haften muß?

vollgeschobenen Gehweg wieder freizuräumen, wann sollte man
denn dieser Pflicht nachkommen?

Soweit ich weiß, muß man in D, wenn man selber nicht schaufeln kann, jemanden beauftragen, der mehr als einmal in der Früh schaufelt.

Gruß
Edith

Hallo,

Wie kommst Du auf den Trichter, der Straßenschneeräumdienst
vorsätzlich Wege wieder vollschaufelt und daher haften muß?

weil ich keine Fahrlässigkeit in dem Handeln sehe. Der Schneeräumer schiebt den Schnee sicherlich nicht fahrlässig auf den Gehweg. Und wo soll man eigentlich damit hin, wenn er den Schnee dahin geschoben hat? Zuerst hat man den Gehweg, dann den Schnee der gesamten Straße, stark verdichtet am Hals. Das ist nicht zumutbar, dass ein Anlieger dafür verantwortlich ist. Auf diesen Trichter komme ich, weil mir das mein Rechtsempfinden sagt.

Das Unverschämte an der Sache ist aber auch noch, dass nach diesem Schneeräumer ein kleinerer kommt, der den Gehweg freischiebt, aber nur dort, wo eine Bushaltestelle ist.

Soweit ich weiß, muß man in D, wenn man selber nicht schaufeln
kann, jemanden beauftragen, der mehr als einmal in der Früh
schaufelt.

sicher, aber das würde ich nur im Rahmen meiner Rechtgspflicht machen, nicht aber um die Bequemlichkeit anderer zu unterstützen.

Gruss

Iru

hi

Das ist nicht zumutbar, dass ein Anlieger dafür verantwortlich
ist. Auf diesen Trichter komme ich, weil mir das mein
Rechtsempfinden sagt.

Dumm nur, daß man mit Rechtsempfinden nicht weit kommt, wenn ein Passant auf einem ungeräumten Gehsteigstück ausrutscht und sich verletzt

Gruß
Edith

Hallo,

Dumm nur, daß man mit Rechtsempfinden nicht weit kommt, wenn
ein Passant auf einem ungeräumten Gehsteigstück ausrutscht und
sich verletzt

wenn er auf dem ungeräumten Grundstück stolpert und sich verletzt, dass stellt sich zunächst einmal die Frage, ob

  1. eine Rechtspflicht zur Räumung bestand

und

  1. diese Rechtspflichtverletzung ursächlich für den Schaden ist.

Das zu beweisen ist oft nicht einfach. Es ist halt Winter und da muss man mit glatten Straßen rechnen und sich auch als Fußgänger darauf einstellen. Nicht immer ist sofort ein mutmaßlich Räumpflichtiger zur Kasse zu bitten.

Wie vor einigen Monaten ein geschätztes WWW-Mitglied zum Hinfallen auf ungeräumtem Gehsteig schrieb:

„Überall auf der Welt steht man auf und geht weiter, in Deutschland dreht man sich als erstes um und schaut, wen man haftbar machen könnte“.

Recht hat er.

Gruss

Iru

hi

  1. eine Rechtspflicht zur Räumung bestand

nach den Diskussionen in den letzten Jahren hier im Forum gehe ich davon aus, daß in D eine Schneeräumpflicht besteht und man sich vor der nicht mit der Ausrede drücken kann, daß man arbeiten mußte und de Schneepflug den Weg wieder zugeschaufelt hat.

„Überall auf der Welt steht man auf und geht weiter, in
Deutschland dreht man sich als erstes um und schaut, wen man
haftbar machen könnte“.

Tja, das stimmt sicherlich (nicht nur in Bezug auf Schneeräumung scheinen viele Deutsche gerne das Gericht zu bemühen, statt mit dem anderen erstmal zu reden), hat aber mit der grundsätzlichen Schneeräumpflicht nichts zu tun.

Gruß
Edith

Hallo,

nach den Diskussionen in den letzten Jahren hier im Forum gehe
ich davon aus, daß in D eine Schneeräumpflicht besteht

Das stimmt aber gar nicht. Man muss nicht den Schnee wegräumen, sondern für die Sicherheit des Weges sorgen. Das kann zum Beispiel auch durch Abstumpfen der Oberfläche geschehen.
Gruß
loderunner (ianal)

1 „Gefällt mir“

Hi loderunner

nach den Diskussionen in den letzten Jahren hier im Forum gehe
ich davon aus, daß in D eine Schneeräumpflicht besteht

Das stimmt aber gar nicht. Man muss nicht den Schnee
wegräumen, sondern für die Sicherheit des Weges sorgen. Das
kann zum Beispiel auch durch Abstumpfen der Oberfläche
geschehen.

Ok, danke für die Erklärung. :smile:

Aber wie ist das jetzt tatsächlich: Kann sich derjenige, der für die Sicherheit des Weges verantwortlich ist - egal wie er diese Sicherheit nun herstellt - darauf ausreden, daß er in der Früh für die Sicherheit gesorgt hat und da der Straßenschneeräumdienst später diese Sicherheit zunichte gemacht hat und er daher nicht mehr für sein Wegstück verantwortlich ist?

Irubis meint ja, daß mit der morgendlichen Räumung der Pflicht Genüge getan wurde. Wenn danach der Weg z.B. durch den Schneeräumdienst wieder unsicher wird, dann haftet nicht mehr derjenige, der für die Sicherung des Weges zu sorgen hat, sondern der Schneeräumdienst.

Ich war bislang der Auffassung, daß sich da D von Ö gar nicht so sehr unterscheidet, sondern daß man innerhalb einer gewissen Uhrzeit dafür verantwortlich ist, daß das eigene Gehsteigstück sicher ist. Ausnahmen gibt es - soweit ich weiß - nur, wenn es permanent eisregnet oder so, aber nicht, wenn der Schneepflug später fährt als der Verantwortliche geschaufelt hat.

Gruß
Edith

Hallo,

ich habe mittlerweile einige höchstrichterliche Urteile gelesen sowie den Kommentar zum BGB dazu befragt. Fakt ist auf jeden Fall (in D), dass im Schadensfalle nur in wenigen Fällen der Schneeräumpflichtige der alleinig Haftende ist. Der Geschädigte ist in der Beweispflicht, dass er nur deswegen gefallen ist, weil der andere seine Pflicht versäumt hat. Kann er das nicht beweisen, gibt es kein Geld. Ein ungeräumter Weg heisst nicht automatisch, dass man für jeden Schaden verantwortlich ist.

Und in den geschilderten Fällen des Straßenschnees auf den geräumten Gehweg hat der Anlieger ganz klar seine Pflicht erfüllt.

Gruss

Iru

Hi

Und in den geschilderten Fällen des Straßenschnees auf den
geräumten Gehweg hat der Anlieger ganz klar seine Pflicht
erfüllt.

Damit könnte sich der Anlieger aber ganz einfach aus der Verantwortung stehlen.
Er sagt einfach, daß er zeitig in der Früh geräumt hat und dann leider, leider der Schneepflug - es ist ja nicht so, daß jeden Winter bei Schneefall die gleichen Probleme auftreten und daher kommt so ein Scheepflug ja völlig überraschend - gekommen ist und den Weg wieder zugeschaufelt hat.
Daß man als Fußgänger natürlich auch auf den Weg usw. achten muß, ist klar, aber ich hoffe doch, daß sich in D ein Anlieger nicht wirklich so einfach aus seiner Verantwortung stehlen kann.

Gruß
Edith

Hallo,

Er sagt einfach, daß er zeitig in der Früh geräumt hat und
dann leider, leider der Schneepflug - es ist ja nicht so, daß
jeden Winter bei Schneefall die gleichen Probleme auftreten
und daher kommt so ein Scheepflug ja völlig überraschend -
gekommen ist und den Weg wieder zugeschaufelt hat.

selbst wenn es denn so wäre… hätte dieser Fakt etwas mit der Haftung zu tun, wenn jemand durch den Straßenschnee zu Schaden kommt? Der Straßenschnee liegt dort, egal was der Anlieger vorher geräumt hat.

Gruss

Iru

Noch ein Nachtrag:

Ich habe ein Urteil zu solchen Fällen gefunden, es ist aber schon ziemlich alt und behandelt nicht die Haftungsfrage, sondern ob man durch das Nichtberäumen ordnungswidrig handelt. Leider habe ich nur den Leitsatz:

"Bayerisches Oberstes Landesgericht 3. Senat für Bußgeldsachen vom 01.07.1982, Aktenzeichen: 3 Ob OWi 72/82

Leitsatz

  1. Die Räumpflicht und Streupflicht des Anliegers zur Winterszeit entfällt nicht deshalb, weil durch den städtischen Winterdienst auch Schnee auf die Gehbahnen verbracht wird. Ob die Erfüllung der Räumpflicht und Streupflicht hierdurch unzumutbar wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab."

(Quelle: Juris)

Wie also schon geschrieben, es ist eine Frage der Zumutbarkeit.

Gruss

Iru