Schneeräumen auf eigene Kosten

Hallo,

wenn man in seinem Mietshaus zum Winterdienst verpflichtet ist, muss man dann auch das Material dafür selber anschaffen und z.B. die Schneeschippe und das Streusalz aus eigener Tasche bezahlen?

Kann einen der Vermieter dazu verpflichten, das Schneeräumen auf eigene Kosten vorzunehmen und keine Hilfsmittel gestellt zu bekommen?
Danke für eure Meinung zu diesem Streitpunkt!

hallo,
Material MUSS der Vermieter stellen.

lisa

Sorry, da hab’ ich auch keine Ahnung. Bei mir im Wohnhaus gibt’s einen Hausmeister, der Schnee räumt und die Kosten werden über die Betriebskosten an die Mieter aliquot zur Wohnungsgröße weiterverrechnet.
Mein Seminarhaus steht auf einem Pachtgrund und da steht im Pachtvertrag drinnen, daß der Pächter (ist aber in dem Fall eben nur eine Person) alle Pflichten in Bezug auf Schneeräumung, etc. übernimmt.

Wie das ausschaut, wenn man in einem Mietvertrag über eine Wohnung zur Schneeräumung verpflichtet ist kommt wahrscheinl. auf die Formulierung des Vertragspunktes an - aber ich hab’ davon noch nie gehört, daß das die Mieter selber machen müssen (ausser man hat das ganze Haus gemietet, dann ist man als Grundstückseigentümer oder Pächter dazu verpflichtet den Schee am Gehweg zu räumen, da zahlt man dann auch das Material selber - oder beauftragt einfach eine Schneeräumfirma)
Generell denke ich daß das ziemlich unüblich ist die Mieter (zumind. in grösseren Wohnhäusern mit -zig Parteien) zum Schneeräumen einzuteilen, weil’s auch nicht einfach zu administrieren ist - wann räumt wer, was ist wenn der betreffende zuständige Mieter grad auf Urlaub ist oder arbeiten muß,… ? Geräumt muß der Gehweg vor dem Haus jedenfalls in Wien zwischen 7h früh und 22h abend werden, sonst gibt’s eine Anzeige - kostet hier ca. 35 € wenn ich mich recht an die letzte erinnere - und man haftet für Unfälle, also wenn sich wer den Hax’n bricht zahlst’ … auch ev. Dachlawinen, Eiszapfen müssen entfernt werden … wer macht das dann?
Wie sollte das mit der Haftungsfrage dann gehen? Haften dann auch alle Mieter solidarisch für Anzeigen, Unfallschäden oder Schmerzensgeld … Da müßte das alles ganz explizit drinnen stehen wer an welchem Tag räumen muß, etc.

Frag die Mieterschutzvereinigung, Konsumentenschutzverein oder die Arbeiterkammer (bzw. irgendetwas Adäquates - weiß ja nicht wo Du wohnst)

Liebe Grüße aus dem (gottseidank unverschneitem) Wien
Norbert
http://www.Metamorphosys.info

Moin!
Wir wohnen in einem Reihenhaus mit 3 Häusern je 6 Wohnungen.
Da der Reinigungsdienst -also die wöchentliche HAUSORDNUNG- ja auch mit eigenen Mitteln (Eimer, Feudel, Besen etc.) durchzuführen ist, ist es logisch, daß jeder auch das Material zur Schneeräumung und den SAND (kein Salz!, das ist verboten) zum Streuen selbst besorgt.
Denn heute sind Sie dran und investieren ein paar Cent in den Winterdienst, morgen ein Nachbar. Das ist summa sumarum dann so, als wenn Sie in Eigentum wohnen und für Ihre Sicherheit sorgen.
Da wir (besonders auch ich) zu faul sind, im kalten Winter frühmorgens Schnee zu schippen, haben wir in der letzten Eigentümerversammlung im Herbst beschlossen, in diesem Winter eine Gartenbaufirma, die im Winter sonst nichts zu tun hat, mit der Schneeräumung zu beauftragen.
Und das kostet z.B. für uns, im Grüngürtel einer Millionenstadt, für die 3 Häuser mit ca. 70 Metern Hausfront nur knapp 400.-Eu (für die 5 Monate Wintersaison Nov-März) Das heißt, es kostet effektiv für jede Wohnung nur 4,45 Eu/Monat - oder 0,15 Eu pro Tag.
Das sind also PEANUTS und das ist uns der Luxus, länger schlafen zu können, wert.
Gruß
MK
Es wäre vielleicht eine Idee, daß Sie das mal mit Ihrem VM besprechen und ggf. anregen.

Meine Mieter sind ebenfalls im Wechsel (Schneeräumplan) zum Schneeschippen und Enteisen eingeteilt und zwar auf eigene Kosten (umweltfreunde Mittel). Eine Schneeschippe könnte ja dann der Vermieter zur Verfügung stellen. Ich denke, dass er das auch tun wird oder schon getan hat.
Herta Bassauer

Hallo,
der Hauseigentümer hat die Verkehrssicherungspflicht. Diese kann er an die Mieter abtreten. Das Material und das Werkzeug dafür muss er allerdings bereitstellen. Dabei kann er die Materialkosten dann mit den Nebenkosten abrechnen.
Gruß
Udo

Hallo Thunderlight,
die Schneeschippe und das Salz muss der Vermieter stellen - das sind Unterhaltskosten, die er umlegen kann.

Für den Fall, dass keiner der Mieter der Räumpflicht nachkommt kann er einen Hausmeisterservice beauftragen für die Räumung zu sorgen. Die Kosten tragen allerdings dann die Mieter. Das gleiche trifft bei Gartennutzung durch die Mieter, aber keine Bereitschaft zur Pflege desselben zu.
Beste Grüße
hardy

Hallo,

keine Ahnung, was das Mietrecht dazu sagt.
Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass der
Vermieter die Gerätschaften zu Verfügung stellen muss.

Ja das zahlt und kauft der Mieter selbst, auch bei einem angeblichen Hausmeisterdienst. Hausmeister sind teuer, das ist die einzige Alternative, wenn jemand das nicht selbst machen kann oder will. Wenn der Vermieter oder andere selbst im Haus wohnen, werden die Aufgaben verteilt meist im wöchentlichen Abstand. Der Vermieter muss dann auch einen Teil übernehmen, sonst nicht.