Hallo,
neben dem Grundstück, auf dem wir gerade bauen, befindet sich ein reiner Fußweg, der vom Wohngebiet zu einem Spazierweg führt.
Wer muss denn diesen Fußweg räumen? Ist das unsere Pflicht, weil er an unser Grundstück angrenzt? Oder muss da die Stadt ran?
Und wie sieht es mit dem (geteerten) Spazierweg aus, der hinter unserem Haus verläuft?
Vielen Dank im voraus!
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde - und manchmal sogar noch innerhalb dieser - unterschiedlich, da jede eine eigene Straßenreinigungssatzung hat und Straßen/Wege unterschiedlichen Reinigungsklassen zugeordnet werden können.
Hier hilft wohl nur die Nachfrage bei der Stadt/Gemeinde.
Servus, Dr…
je nach Gemeindesatzung. Wenn z.B. der Fußweg geräumt werden muß, muß man z.B. auch 80 cm entlang des Gartenzauns ohne Fußweg räumen. also einfach mal den Bürgermeister fragen.
Gruß manu