Schneeräumen bei 9 Wohnungseigentümern

Hallo
In einem Haus sind 9 Eigentümer. In keinem Dokument ist etwas über die Schneeräumpflicht ausgesagt. Nun sagt der Verwalter dass der Eigentümer „Paterre“ die gesamte Schneesache zu übernehmen hat. Wer kann mir Beispiele nennen wie das in Ihrem Fall gelöst wurde.
herzlichen Dank im Voraus

Hallo,
bei Focus Online habe ich folgende Antwort gefunden:

…ob der Winterdienst bereits durch eine wirksame Haus/Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung geregelt ist. Dann ist diese zwingend anzuwenden. Für die Durchführung hat der Hausverwalter zu sorgen. Liegt eine Regelung nicht vor, muß der Hausverwalter zwingend, spätestens bis zu einer anderen, durch die Eigentümerverammlung wirksam beschlossenen Regelung, eine Regelung treffen. Sofern er aber ohne Genehmigung der Eigentümer keinen Hausmeister beauftragen darf, oder keinen findet, muß er eine Winterdienstregelung festlegen. In diesem Fall wird per Hausordnung jeder Eigentümer verpflichtet den Winterdienst entsprechend dieser Regelung auszuführen.Tut der Verwalter dies nicht, trägt er die Haftungsfolgen. Trifft er diese Regelung, aber ein Eigentümer kommt dieser nicht nach, trägt dieser die Haftungsfolgen, d.h. verunglückt jemand haftet der nichtausführende Eigentümer. Dies kann teuer werden, denn zum Schaden gehören in diesem Fall nicht nur die Arzt/Krankenhauskosten usw., sondern auch evtl. Schmerzensgeld, sowie Lohnausfall usw.
Beantwortet von Es kommt darauf an… am 09.01.2010 17:03

Der Verwalter steckt also in einer Zwickmühle. Er kann aber auch alle Eigentümer durch einen Winterdienstplan verpflichten.

Es ist also auf jeden Fall dringend zu empfehlen, spätestens bei der nächsten Versammlung einen gemeinsamen Beschluß zu treffen.

Liebe Grüße
Harry aus Bochum

Hallo Harry
ich danke für die schnelle Rückantwort und damit einen Hinweis auf die Lösung der Situation.
Lupo1818 - Helmut Lerch Bielefeld