Schneeräumen bei Bedarf ?

Hallo,
angenommen, in einem Mietvertrag steht der Eintrag:
„Schneeräumen nach Bedarf“.
Was heißt das?
Heißt das, nach den Satzungen der Kommune
z. B. zwischen 7 - 20 Uhr, u. ä.)?

oder heißt das, der Mieter muß Schneeräumen wenn es sich lohnt ?
(z. B. wenn um 7 Uhr morgens schon Schnee liegt,
aber im Laufe des Tages noch mit Schnee zu rechnen ist)?

M. E. ist der Begriff „bei Bedarf“ nicht aussagekräftig.

Danke für die Antwort/en.
Besten Gruß
*S*

Hallo !

Ja,das ist schwammig und nicht so klar.

Aber Tenor ist ja, Mieter muss Winterdienst grundsätzlich übernehmen.
Und Bedarf meint m.E. eben wenn überhaupt Schnee fällt und zu einer Behinderung führt.

Und das Übertragen der Räumpflicht auf Mieter ist zulässig.
Verantwortlich bleibt aber Vermieter als Grundstücksbesitzer.

Wie die Räumung erfolgen muss,das kann ja der Vermieter nicht vorschreiben. Denn das regelt in der Regel die Gemeinde,wenn es sich um einen Bürgersteig vor dem Grundstück handelt.
Und da steht dann auch drin,es muss auch mehrmals wiederholt werden,wenn es erneut schneit. Man muss aber nicht während Schneetreiben räumen,erst nach Ende. Auch die Räumzeiten stehen in der Satzung,ab wann morgens und ab wenn am Abend endet sie.
Das ist nach Werktag und Sonntag/Feiertag verschieden.

Den privaten Weg vom Zaun zur Haustür erfasst die Gemeindesatzung nicht.
Für den Privatweg müsste der VM schon genaueres aufsetzen,wenn der Weg auch von anderen Hausbewohnern benutzt wird.

MfG
duck313

Hallo,

angenommen, in einem Mietvertrag steht der Eintrag: „Schneeräumen nach Bedarf“.
Was heißt das?
Heißt das, nach den Satzungen der Kommune z. B. zwischen 7 - 20 Uhr, u. ä.)?

Nein, natürlich bedeutet das, dass es nur erfolgen muss, wenn der Mieter für sich ganz persönlich einen Bedarf sieht. Dieser Bedarf kann sich aus seiner Haftung ergeben, die daraus resultieren kann, nicht der Räum pflicht gem. der kommunalen Satz nachgekommen zu sein. Oder er will auch noch ein mögliches Knöllchen vermeiden. Möglicherweise erkennt er auch einen Bedarf, dass ihn auch die Mitarbeiter von Rettungsdiensten schnell erreichen, wenn er denn mal plötzlich ihrer Hilfe bedarf. Deren Einsatz ist oft durch eine gewisse Unvorhersehbarkeit gekennzeichnet.

oder heißt das, der Mieter muß Schneeräumen wenn es sich lohnt? (z. B. wenn um 7 Uhr morgens schon Schnee liegt, aber im Laufe des Tages noch mit Schnee zu rechnen ist)?

Wenn er das obige für sich bejaht, dann bedeutet es das. Ansonsten ist natürlich „lohnt“ noch sehr viel weiter dehnbar als Bedarf. Man stelle sich diese Frage mal im Krankenhaus vor. Völlig ohne rechtliche Relevanz lohnt sich bei mir das Schneeräumen überhaupt nicht. Viel eher würde sich das Trockenpusten nach Regen lohnen, so glatt ist dann das Pflaster.

M. E. ist der Begriff „bei Bedarf“ nicht aussagekräftig.

Geht mir auch manchmal so. Ich schaue dann in den Duden. Und was sagt „meiner“ als Erstes? „in einer bestimmten Lage Benötigtes“
Und je nach dem, wie die Lage ist, ist es eben entsprechend der Satzung nötig.

Grüße

Und das Übertragen der Räumpflicht auf Mieter ist zulässig.
Verantwortlich bleibt aber Vermieter als Grundstücksbesitzer.

Und alle Jahre wieder muß man den selben Quatsch hier lesen…

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Hallo !

Dann sag was dazu,warum das nicht stimmt.

Räumpflicht ist also nicht auf Mieter übertragbar durch Mietvertrag ?
Und der Vermieter bleibt als Grundstücksbesitzer nicht verantwortlich,wenn sich da jemand die Beine bricht,weil nicht geräumt/gestreut ?
MfG
duck313

Wenn die Verantwortlichkeit übertragen wurde, wurde sie übertragen. Punkt.

vnA

Räumpflicht ist also nicht auf Mieter übertragbar durch
Mietvertrag ?

doch

Und der Vermieter bleibt als Grundstücksbesitzer nicht
verantwortlich,wenn sich da jemand die Beine bricht,weil nicht
geräumt/gestreut ?

hat er sich von der Zuverlässigkeit seines Mieters überzeugt, ist er bei übertragener Räumpflicht aus dem Schneider. Es muß also (zumindest anfänglich) stichprobenhaft vom Vermieter geprüft werden.