Schneeräumen bei Eigentümergemeinschaft

Hallo,

In vielen Gegenden Deutschlands ist ja nun diesen Winter die Schneeräumpflicht verschärft worden, bzw. sind recht hohe Bussgelder bei Versäumnis angedroht.

Wie verteilt sich eventuell entstehender Schaden in grossen Wohnblocks bestehend aus Eigentumswohnungen (teilweise vermietet, teilweise selbst bewohnt), die einem Hausverwalter unterstellt sind?

Nehmen wir an, der Verwalter hat eine Firma mit dem Schneeräumen beauftragt, trotzdem käme es zu einem Schadensfall oder zu einer Beschwerde mit nachfolgendem Bussgeld.

Wer trägt den finanziellen Schaden? Der Verwalter oder die Eigentümer? (Ich vermute doch richtig, dass eventuelle Ansprüche nicht direkt an die beauftragte Firma gingen, sondern höchstens vom Verwalter bei ihr wieder eingefordert werden könnten?)

Mit vielen Gruessen,
Walkuerax

Hallo,

Grundsätzlich haftet bei einem SChadensfall die Eigentümergemeinschaft Gesamtschuldnerisch. d.h. der Geschädigte kann sich einen Eigentümer raussuchen und von ihm den Schadensersatz verlangen. Dann kann der einzelne Eigentümer seine Miteigentümer um Ausgleich bitten, dann kann der Verwalter und die Räumfirma belangt werden.

Aber erst einmal hat der einzelne Eigentümer Pech gehabt.

Gruß
P.

nein

der
Geschädigte kann sich einen Eigentümer raussuchen und von ihm
den Schadensersatz verlangen. Dann kann der einzelne
Eigentümer seine Miteigentümer um Ausgleich bitten, dann kann
der Verwalter und die Räumfirma belangt werden.

Aber erst einmal hat der einzelne Eigentümer Pech gehabt.

http://www.kahlert-anwaelte.de/230/keine-gesamtschul…

gruß n.

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Danke, da hab ich wieder was gelernt