schneeräumen für mieter

im mietvertrag ist keine klausel über schneeräumen
erhalten.
kann der vermieter einen schneeräumdienst beauftragen und die kosten auf den mieter umlegen .
mfg.udo apelt

im mietvertrag ist keine klausel über schneeräumen
erhalten.
kann der vermieter einen schneeräumdienst beauftragen und die
kosten auf den mieter umlegen .
mfg.udo apelt

Hi, gehört zu den Betriebskosten und darf auf alle Mieter umgelegt werden.
Im 2-Familienhaus, in dem Vermieter UND Mieter wohnen, muss natürlich auch auf Vermieter UND Mieter umgelegt werden.
MfG ramses90

Falsch.
Mahlzeit,

sorry, aber das stimmt nicht.

Erstmal ist der Vermieter verpflichtet für die Schneeräumung zu sorgen, kann dies aber per Mietvertrag auf den Mieter abwälzen. Ggfs. kann der Mietvertrag auch eine Klausel beinhalten, die auf die Hausordnung verweist oder daß der Mieter die Verkehrssicherungspflicht trägt.

Ist aber nichts davon im Mietvertrag erwähnt, ist der Mieter aus der Pflicht befreit und der Vermieter hat für das Schneeräumen aufzukommen - und kann evtl. Kosten dafür dann natürlich auch nicht an den Mieter weitergeben.

Gruß
Christian (IANAL)

mein Haupt!
Hi, hab das mit dem „nicht im Mietvertrag“ überlesen.
Danke für die Richtigstellung.
MfG ramses90

Hi,

sorry, aber das stimmt nicht.

Erstmal ist der Vermieter verpflichtet für die Schneeräumung
zu sorgen, kann dies aber per Mietvertrag auf den Mieter
abwälzen. Ggfs. kann der Mietvertrag auch eine Klausel
beinhalten, die auf die Hausordnung verweist oder daß der
Mieter die Verkehrssicherungspflicht trägt.

Ist aber nichts davon im Mietvertrag erwähnt, ist der Mieter
aus der Pflicht befreit und der Vermieter hat für das
Schneeräumen aufzukommen - und kann evtl. Kosten dafür dann
natürlich auch nicht an den Mieter weitergeben.

wenn aber im Mietvertrag auch vereinbart wäre, dass der Vermieter jederzeit neue Nebenkosten -in dem Falle die Schneeräumung- umzulegen berechtigt ist, dann schon…

Gruß von Sid

1 „Gefällt mir“

… und wenn auf die II BV Bezug genommen wird …
Mir ist kein Standartmietvertrag bekannt, bei dem Schneereinigung nicht drin ist. Meist auch in der Hausordnung.

vnA