Schneeräumen - Hinterhaus Mietshaus

Sehr geehrte Experten,

angenommen eine Familie würde seit 3,5 Jahren in einem 2-Familienhaus, welches ein Hinterhaus wäre und im Jahr 2008 gebaut worden wäre, zur Miete im Erdgeschoss wohnen. Das vordere Haus wäre ein 3-Familienhaus und wäre kurz nach dem hinteren Haus fertiggestellt worden. Beide Häuser würden einem Eigentümer gehören.

Es gab bisher keine Hausordnung oder Schneeräumordnung. Auch im Mietvertrag wären keine Angaben diesbezüglich gemacht worden, was ja eigentlich bedeuten würde, dass der Eigentümer selbst für das Schneeräumen zuständig wäre, aber der Eigentümer hätte sich bisher immer darauf verlassen, dass die Mietparteien der beiden Häuser sich untereinander einigen würden.

Nun überlegt sich aber der Eigentümer, dass es aufgrund diverser Unstimmigkeiten, eine Hausordnung geben soll, in der auch das Schneeräumen geregelt werden sollte.

Das 2-Familienhaus würde sich im hinteren Bereich befinden. Um zu diesem Haus zu gelangen, müsste man an dem 3-Familienhaus vorbeigehen/-fahren. Es gäbe also nur eine Einfahrt.
Zunächst käme man an dem Parkplatz der Mietpartei aus dem 2. OG des vorderen Hauses vorbei, dann käme das 3-Familienhaus, dann würde der Parkplatz der Mietpartei des EG des vorderen Hauses folgen, anschließend der Parkplatz der Mietpartei des 1. OG des 3-Familienhauses, dann der Parkplatz der Mietpartei des 1. OG des 2-Familienhauses, dann das 2-Familienhaus. Sowohl die Parkplätze als auch die Häuser würden sich auf der rechten Seite des Weges/Hofes befinden. Somit würde der Hof quasi auf den Parkplatz der Mietpartei des EG des 2-Familienhauses münden.

Der Hauseigentümer würde eine folgende Schneeräumordnung vorschlagen:
Die Mietparteien des hinteren Hauses sollten im wöchentlichen Wechsel einen Weg von 1,20m vom Eingangsbereich des Hinterhauses bis zum Ende des Parkplatzes der Mietpartei des 1. OG des Hinterhauses räumen. Die Mietparteien des vorderen Hauses sollten den kompletten Bereich hinter den Parkplätzen der Mietparteien des EG und 1. OG des vorderen Hauses (ca. 3m breit), den kompletten Bereich vor dem vorderen Haus, sowie den kompletten Bereich vor dem Parkplatz der Mietpartei im 2. OG räumen.
Dafür soll das hintere Haus den kompletten Bürgersteig immer freihalten (ca. 30m).

Diese Regelung würde der Eigentümer als fair ansehen, da das hintere Haus den Hof und Eingangsbereich des vorderen Hauses mitnutzen würde.

Könnte eine faire Lösung nicht auch folgendermaßen aussehen:
Das hintere Haus räumt bei Schneefall (im wöchentlichen Wechsel, z. B. Familie A KW01, Familie B KW 02 etc) einen 1,20m breiten Weg von den Mülleimern, die sich auf dem Parkplatz der Mietpartei des EG des hinteren Hauses befindet, bis zum Ende des Parkplatzes der Mietpartei des 1. OG im hinteren Haus.
Das vordere Haus räumt bei Schneefall (auch im wöchentlichen Wechsel) einen 1,20m breiten Weg vom Parkplatz der Mietpartei des 1.OG im vorderen Haus, vorbei am Parkplatz der Mietpartei des EG des vorderen Hauses, vorbei am Haus und auch vorbei am Parkplatz der Mietpartei des 2. OG des vorderen Hauses.
Alle fünf Mietparteien räumen im 5-wöchentlichen Wechsel den Gehweg und die Einfahrt (z.B. KW01 Familie A, KW02 Familie B, KW03 Familie C,…).

Liebe Experten, ich würde mich wirklich sehr über Ihr Feedback zu diesem Thema freuen.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo

Liebe Experten, ich würde mich wirklich sehr über Ihr Feedback zu diesem Thema freuen.

Ich würde auf jeden Fall anregen, dass es bei den Wegen, die zu den Häusern gehören, nur 1 m breite Wege zu räumen, und auf dem Gehweg vor dem Haus nur das Minimum, das die Gemeindeordnung verlangt. Für Kinderwägen und Rollstühle müsste 1 m ausreichen, und darüberhinaus finde ich diese blöde Schneeschipperei meistens kontraproduktiv, weil man auf Schnee viel besser, angenehmer und sicherer läuft als auf den geräumten Wegen, und schöner ist es außerdem noch.

Bei Eisglätte, wo nur Asche o.ä. gestreut wird, würde ich es aber anders machen, denn da ist es ja wirklich glatt.

Ansonsten: Es ist natürlich eine ganze Menge Arbeit, 30 m Gehweg schneefrei zu halten, deswegen würde ich auch dafür plädieren, dass diese Arbeit auf alle Parteien verteilt wird. 3 m breite Wege auf dem Weg zum Parkplatz und zu den Mülltonnen freizuschippen, das ist ja auch total überflüssig.

Viele Grüße

PS: Bin Expertin im Ärgern über übereifrige Schneeschipper

Nebenkosten sind grundsätzlich Sache des VM (BGB). Er ist allerdings berechtigt die Kosten auf den Mieter abzuwälzen. Dazu bedarf es allerdings vertraglicher Vereinbarungen. Es muss also die Gebäudereinigung/Verkehrssicherungspflicht/Schnee- und Eisbeseitigung explizit auf den Mieter übertragen worden sein. Standartmietverträge verfügen über derartige Passagen. Gegebenenfalls auch über einen Verweis auf die II BV oder die BetrKV.

vnA