Schneeräumen in einer Mietwohnung

Hallo.
Wier wohnen ine einem Sechsfamielienhaus,im ersten stock
zur Miete.Und das seit ca.dreisig Jahren.In unserem Mietvertrag steht,das schneeraemen haben die Bewohner der unteren Wohnungen zu machen.Ist dieser Passus noch gueltig?

Gruss und froges Fest

J.Schoenenberg

Hallo Jacob,

meines Wissens muß der Winterdienst ähnlich der Flurwoche aufgeteilt werden. Es sind alle Mieter zur Mitwirkung verpflichtet.
Frohe Weihnachten.

Gruß
Patrick