Ich wohne mit Ehefrau und Tochter in einer Sackgasse, 2. Haus rechts (von der Straßeneinfahrt aus gesehen). Mein kleiner Fussweg zur Haustür und die Garageneinfahrt mache ich schnee- und eisfrei und streue Salz oder Granulat. Auch die Straße habe ich bis Dato ca. 1. m breit von Schnee und Eis befreit und mit Salz oder Granulat gestreut. Alleine schon aus Rücksicht auf Postbote und Zeitungsausträger.
Seit einigen Jahren haben wir rechts von uns (Richtung Straße sehend) neue Nachbarn, die uns offenbar nicht ausstehen können und uns, 69 und 62 Jahre alt, ärgern und schaden, wo sie nur können. So bekamen wir bereits von unseren Nachbarn einen gusseisernen Gullydeckel durch die Scheibe unserer Haustur geworfen, haben rohe Eier aufs Dach geworfen bekommen und wurden ein anderes Mal (nachweislich) von unserem neuen Nachbarn um 02:08 h. nachts überfallen. Polizei und Staatsanwaltschaft unternahmen nichts, „weil kein öffentliches Interesse besteht“.
Genau dieser Nachbar hat es sich nun ausgedacht verkehrswidrig auf der linken Straßenseite, direkt an meiner Straßengrenze über den Neuschnee zu fahren, damit dieser sich richtig festfährt und nur unter sehr erschwerten Bedingungen räumen lässt. Die Ehefrau und Kinder schieben den Schnee mit den Füßen wieder auf die geräumten Flächen. Dadurch entsteht die Rutschgefahr erneut! Sogar die eigenen Kinder könnten sich durch die dann entstandene Rutschgefahr verletzen, wofür ich im Zweifelsfalle dann aufkommen muss?
Meine Frage ist:
Muss ich, wenn keine Gehwege angelegt wurden, die Straße zur Grundstücksgrenze freiräumen oder nicht?
Wer kann mir da Auskunft geben?