schneeräumen pflicht bei Häuser in einer Reihe

Ich habe eine Frage zu unserer Räumpflicht .
Haben ein Haus am Gehweg (also Eckgrundstück ) und 4 weitere Häuser stehen durch eine Zufahrtsstrasse erreichbar nebeneinander wie Reihenhäuser gelten aber als freistehend .Nun sagen alles anderen Hausbewohner das nur wir die Räumpflicht haben den Gehsteig von Schneee freizumachen ,und wir auch die einzigen sind die Haftbar gemacht werden können .Stimmt das?

LG Simone Rieth

Hallo Simone,
bin sehr erstaunt, daß du mich ausgewählt hast…
Leider kann ich Dir nicht 100%ig sagen ob es so ist.
Meine Meinung dazu ist die: Wenn das Objekt gemietet ist und in den Betriebkosten der Schneedienst vom Vermieter Euch in Rechnung gestellt wird, ist nur dein Grundstück mit öffentl.Weg zu räumen.
Oder aber ist eine gemeinschaftliche Fäche mit Weg vorhanden und keine Betriebskosten dies bezügl. sind alle der Wohnsiedlung in der Pflicht zu räumen und nicht nur IHR.
Bitte erkundige dich vorsichtshalber beim Mieterbund
Lieben Gruß

Leider ist dies tatsächlich so.

Derjenige Eigentümer, dem das Eckgrundstück gehört, ist verpflichtet den Winterdienst auf den Gehwegen um sein Haus herum zu erledigen - nur entlang seines Grundstückes.
Dies bedeutet - nicht vor den anderen Häusern - die jedoch ebenfalls zum Winterdienst verpflichtet sind - auch wenn es dann eine Privatstrasse ist.

Freundliche Grüße

Angermüller