Hallo,
nachdem es bei uns die Tage ja nun viel geschneit hat, stell ich mir gerade die Frage, wer muß bei einer gemieteten Gewerbehalle eigentlich das Dach von Schnee befreien. Im Mietvertrag steht zwar Schneebeseitung erfolg durch den Mieter, aber bezieht sich das auch auf das Dach!?!
solange keine gefahr im verzug ist ist es sache des eigentümers, sobald jedoch gefahr im verzug ist, also wenn die zulässige dachlast überschritten wird (gutachter) dann kann der mieter den notruf absetzen und das dach räumen lassen.
Hallo,
… und wer die Feuerwehr (THW, …) zu einer technischen Hilfeleistung ruft, bezahlt den Einsatz dann in der Regel auch. Glücklich, wer eine Versicherung hat, die das deckt oder der Katastrophenfall erklärt wurde, in dem das möglicherweise die öffentliche Hand bezahlt.
nur wenn keine gefahr im verzug ist wird es kostenpflichtig, sonst müsste ja jeder bezahlen dessen baum bei sturm auf de starsse liegt, oder dessen dach wegfliegt oder dessen wasserleitung bricht.
sobalt akute gefahr für leib, leben oder sachwerte besteht ist de´r einsatz immer versicherungsfähig.