Schneeräumen von zwei Häusern

Hi zusammen,

man gehe von der völlig hypothetischen Annahme aus, dass eine Familie ein Grundstück gekauft hat, auf dem man erst das alte Haus abreissen und dann ein neues Haus bauen möchte. Bis dahin wohnt man aber noch in einem anderen Haus. Jetzt befindet man sich in der Zeit zwischen Notarieller Kaufvertragsunterzeichung und Grundbucheintrag. Wer ist denn bitte in dieser Zeit verantwortlich für die Schneeräumung vor dem Haus. Auch wenn das neue Haus nur zwei Strassen entfernt ist, hat der hypothetische Käufer weder Lust noch Zeit vor zwei Häuern Schnee zu räumen, auch wenn er ab Grundbucheintrag wohl nicht drum herum kommt.

Wie ist da die theoretische Rechtslage?

Könnte auch ein Fall für’s Rechtsbrett sein, aber da so Immolastig habe ich es einfach hier gepostet.

Gruß
C.

hmm… normalerweise gibt es einen Tag der Übergabe im Vertrag, d.h. den Tag, an dem das Haus als Besitz auf dich übergeht. Dies ist typischerweise der Tag, an dem der Kaufpreis vollständig gezahlt wurde.

Ab diesem Tag ist man dann auch zuständig.

normalerweise gibt es einen Tag der Übergabe im Vertrag,
d.h. den Tag, an dem das Haus als Besitz auf dich übergeht.

Ab diesem Tag ist man dann auch zuständig.

Sinngemäß steht im Vertrag „Es gehen alle Rechte, Pflichten, Risiken usw. auf den Erwerber über“. Man sollte noch mal den fiktiven Kaufvertrag genau lesen.

Gruß
Jörg Zabel