Hi zusammen,
man gehe von der völlig hypothetischen Annahme aus, dass eine Familie ein Grundstück gekauft hat, auf dem man erst das alte Haus abreissen und dann ein neues Haus bauen möchte. Bis dahin wohnt man aber noch in einem anderen Haus. Jetzt befindet man sich in der Zeit zwischen Notarieller Kaufvertragsunterzeichung und Grundbucheintrag. Wer ist denn bitte in dieser Zeit verantwortlich für die Schneeräumung vor dem Haus. Auch wenn das neue Haus nur zwei Strassen entfernt ist, hat der hypothetische Käufer weder Lust noch Zeit vor zwei Häuern Schnee zu räumen, auch wenn er ab Grundbucheintrag wohl nicht drum herum kommt.
Wie ist da die theoretische Rechtslage?
Könnte auch ein Fall für’s Rechtsbrett sein, aber da so Immolastig habe ich es einfach hier gepostet.
Gruß
C.