Habe ein Mehrfamilienhaus mit mehreren bewohnten Einheiten. Für die Schneeräumung (Winterdienst) haben wir eine Firma beauftragt die pauschal für die Wintermonate Summe X berechnet, die wir dann zusammengefaßt nach unserem Verteilerschlüssel in der Betriebkostenabrechnung pro Mieteinheit berechnen. So weit so gut! Jetzt sind aber Mieter aus- und neue eingezogen mit Leerstand dazwischen. Wie erfolgt die Berechnung? Hat der Mieter nur noch 2 Monate im Gesamtbetriebskosten-Abrechnungszeitraum im Haus gewohnt und sind in diesem Zeitraum Winterdienstrechnungen angefallen, dann muss meiner Meinung nach doch die Berechnungsgrundlage für seinen Winterdienstanteil auch nur diese 2 Monatsrechnungen sein und nicht etwa alle zusammengefassten Winterdienstrechnungen des Abrechnungszeitraumes (1 Jahr), oder? Genauso mit den neuen Mietern die erst seit kurzem im Haus wohnen. In deren Wohnzeitraum bei uns bisher sind gar keine Winterdienstrechnungen angefallen, also müssen sie doch auch keinen Anteil bezahlen, oder? Sehe ich das falsch?
Da kann ich leider nicht helfen, da dies eine Mietrecht- und keine Winterdienstfachanfrage ist…
Hallo Stromer2010,
ich bin kein Fachmann für die Nebenkostenabrechnung, halte Deinen Abrechnungsweg aber für den Richtigen. Alle Details zur Nebenkostenabrechnung sind im BGB zu finden.
LG Patrick
Habe ein Mehrfamilienhaus mit mehreren bewohnten Einheiten.
Für die Schneeräumung (Winterdienst) haben wir eine Firma
beauftragt die pauschal für die Wintermonate Summe X
berechnet, die wir dann zusammengefaßt nach unserem
Verteilerschlüssel in der Betriebkostenabrechnung pro
Mieteinheit berechnen. So weit so gut! Jetzt sind aber Mieter
aus- und neue eingezogen mit Leerstand dazwischen. Wie erfolgt
die Berechnung? Hat der Mieter nur noch 2 Monate im
Gesamtbetriebskosten-Abrechnungszeitraum im Haus gewohnt und
sind in diesem Zeitraum Winterdienstrechnungen angefallen,
dann muss meiner Meinung nach doch die Berechnungsgrundlage
für seinen Winterdienstanteil auch nur diese 2
Monatsrechnungen sein und nicht etwa alle zusammengefassten
Winterdienstrechnungen des Abrechnungszeitraumes (1 Jahr),
oder? Genauso mit den neuen Mietern die erst seit kurzem im
Haus wohnen. In deren Wohnzeitraum bei uns bisher sind gar
keine Winterdienstrechnungen angefallen, also müssen sie doch
auch keinen Anteil bezahlen, oder? Sehe ich das falsch?
Hab ne super Firma die nen 24h-Service in Sachen Winterdienst anbietet, die machen Schneeräumung, Glättebeseitigung,Streudienst etc…ob für private Grundstücke, Wohnanlagen, Gewerbe- und Industriegebiete, Anliegerstraßen, Einkaufszentren, Schulen, Treppen-und Eingangsbereiche…also so ziemlich alles
Bei mir und meiner gesamten Nachbarschaft hat die Firma die letzten Jahre super Arbeit geleistet und das zu Echt günstigen Preisen!
hier die Homepage, kann ich echt nur empfehlen
http://www.winterdienst24nrw.de
Gesamtbetriebskosten-Abrechnungszeitraum im Haus gewohnt und
sind in diesem Zeitraum Winterdienstrechnungen angefallen,
dann muss meiner Meinung nach doch die Berechnungsgrundlage
für seinen Winterdienstanteil auch nur diese 2
Monatsrechnungen sein und nicht etwa alle zusammengefassten
Winterdienstrechnungen des Abrechnungszeitraumes (1 Jahr),
oder? Genauso mit den neuen Mietern die erst seit kurzem im
Haus wohnen. In deren Wohnzeitraum bei uns bisher sind gar
keine Winterdienstrechnungen angefallen, also müssen sie doch
auch keinen Anteil bezahlen, oder? Sehe ich das falsch?