Schneeräumpflicht

Hallo zusammen,

wie verhält es sich eigentlich mit der Schneeräumpflicht, wenn man im Erdgeschoss eines Mehrparteienhauses (hier 4 Mietparteien) wohnt, und Mietvertraglich erwähnt ist, das eine Straßenreinigung anteilig mit den Nebenkosten zu zahlen ist, dieser aber der Räumpflicht nicht in dem Maße nachkommt, wie es gesetzlich von den Anwohnern gefordert ist (meines Wissens muß zwischen 07:00 - 22:00 Uhr der Räumpflicht nachgekommen werden), wenn es zu einem Unfall kommt?
Bin ich als Mieter dann haftbar zu machen, sämtlich Mieter/Bewohner des Hauses, der Wohnungs/Hausbesitzer oder aber der Räumdienst?

wie verhält es sich eigentlich mit der Schneeräumpflicht, wenn
man im Erdgeschoss eines Mehrparteienhauses (hier 4
Mietparteien) wohnt, und Mietvertraglich erwähnt ist, das eine
Straßenreinigung anteilig mit den Nebenkosten zu zahlen ist,
dieser aber der Räumpflicht nicht in dem Maße nachkommt, wie

Soweit ich weiß hat der Gehweg mit der Straßenreinigung herzlich wenig zu tun. Die reinigen und räumen nur die Straße. Lediglich wenn sich eine öffentliche Haltestelle an dem Haus befindet, muss die Stadt hier Schnee räumen.

Ansonsten sollte eine Schneeräumpflicht im Mietvertrag (oder in der Hausordnung) stehen. Steht hier nichts, ist immer der Eigentümer verantwortlich. Meistens wird sowas in der Hausordnung festgelegt, auch die Zeiten wann geräumt werden muss. Wenn Du Dich daran nicht hälst, bist Du wohl tatsächlich haftbar.

Gruß
Marian

Hallo,

wie verhält es sich eigentlich mit der Schneeräumpflicht, wenn
man im Erdgeschoss eines Mehrparteienhauses (hier 4
Mietparteien) wohnt, und Mietvertraglich erwähnt ist, das eine
Straßenreinigung anteilig mit den Nebenkosten zu zahlen ist,
dieser aber der Räumpflicht nicht in dem Maße nachkommt, wie
es gesetzlich von den Anwohnern gefordert ist (meines Wissens
muß zwischen 07:00 - 22:00 Uhr der Räumpflicht nachgekommen
werden), wenn es zu einem Unfall kommt?

Die entscheidende Frage ist, ob auch der Winterdienst im Mietvertrag vereinbart ist. Strassenreinigung reicht nicht als Begründung aus. Die Räumpflicht regelt sich nach der jeweils örtlichen Satzung. Bei starkem Schneefall kann es durchaus möglich sein, dass zwischendurch geräumt werden muss. Es kann auch erforderlich sein, nicht nur zu dem Zeitpunkt, ab dem geräumt sein muss, sondern auch nochmals um 22.00 nach starken Schneefall zu räumen.

Grüsse Günter

Bin ich als Mieter dann haftbar zu machen, sämtlich
Mieter/Bewohner des Hauses, der Wohnungs/Hausbesitzer oder
aber der Räumdienst?

Der Mieter, der seine Räumpflicht verletzt und dadurch einen Schadensfall verursacht ist haftbar. Ersatzweise haftet dessen Vermieter z.B. wenn der Mieter nicht versichert ist oder wenn er möglicherweise kein Geld hat. Der Vermieter ist sodann schadenersatzpflichtig und muss seine Ansprüche wiederum beim Mieter holen.

Grüsse Günter

Hallo Günter,
ich hab auch so einen Mietvertrag, wo die Treppenhaus- und Straßenreinigung geregelt ist, von einem Hausmeister, der außerhalb wohnt übernommen wird. Klar, der kommt nur höchstens einmal am Tag und bei Schneefall ggf. gar nicht. Im Haus gibt es aber auch keine regelnde Hausordnung, g.h. kein Mieter sieht sich in der Pflicht! Und ein Verunfallter, an wen kann der sich wenden, nur an die Hausverwaltung des Gebäudes? Oder kann er sich eindfach den erst besten Mieter schnappen und ihn wegen unterlassenen Schneeräumens verantwortlich machen?

Gruß,

Michael

Hallo Michael,

ich hab auch so einen Mietvertrag, wo die Treppenhaus- und
Straßenreinigung geregelt ist, von einem Hausmeister, der
außerhalb wohnt übernommen wird. Klar, der kommt nur höchstens
einmal am Tag und bei Schneefall ggf. gar nicht.

Der Hausmeister muss den Winterdienst täglich vornehmen. Er muss streuen oder Schnee räumen. Zwar werden die Kosten bei einem Vertrag auf der Abrechnungsbasis nach Stunden höher, aber meist werden pauschale Monatsbeträge vereinbart, die insgeamt höher sind, um den Mehraufwand des Hausmeisters im Winter abzudecken.

Im Haus gibt

es aber auch keine regelnde Hausordnung, g.h. kein Mieter
sieht sich in der Pflicht! Und ein Verunfallter, an wen kann
der sich wenden, nur an die Hausverwaltung des Gebäudes?

Hie rhaften die Eigentümer. Sie haben einen Hausmeister beauftragt. Schadenskosten können also nicht gegen Mieter geltend gemacht werden.

Oder

kann er sich eindfach den erst besten Mieter schnappen und ihn
wegen unterlassenen Schneeräumens verantwortlich machen?

Gruss Günter

Hallo nochmals,

danke für die Hinweise, ich werde mal den Mietvertrag und die Hausordnung (so es eine gibt :wink: ) mal darauf hin durchsehen.