Schneeräumpflicht

Sofern ein Mieter zur Schneeräumung verpflichtet ist und keine entspr. Materialien vorhanden sind, wer trägt dann die Kosten dafür, sprich: für Schneeschieber, Streusalz usw.?

Sofern ein Mieter zur Schneeräumung verpflichtet ist und keine
entspr. Materialien vorhanden sind, wer trägt dann die Kosten
dafür, sprich: für Schneeschieber, Streusalz usw.?

Hallo,

die Kosten der Geräte muss der Vermieter tragen. Eine Ausnahme bildet nur eine Vereinbarung, in welcher vereinbart ist, dass der Mieter die Geräte selbst beschafft. Fehlt es an einer Vereinbarung ist der Vermieter zuständig.

Die Kosten für Streusalz muss der Mieter durch Umlage zahlen.

Gruss Günter