Schneeräumpflicht

Hallo,

grundsätzlich weiß ich, dass erst einmal ein Hauseigentümer dafür verantwortlich ist, dass auf den Wegen auf und vor seinem Grundstück der Schnee gefegt und evtl. Eis abgestreut wird.
Wenn er es im Mietvertrag festhält, kann er jedoch diese Pflichten dem Mieter auferlegen.

Was ist nun, wenn im Mietvertrag der Mieter nicht dazu verpflichtet wird und der Vermieter nun sagt:
„Ok. ich habe es vergessen, den Mietern diese Pflicht aufzutragen. Jetzt muss ich selber dafür sorgen, indem ich eine Firma damit beauftrage und diese Kosten dann den Mietern als Betriebskosten von hinten herum aufdrücke.“

Hätte ein Vermieter die Möglichkeit, so ein „Kuckucksei“ ins Nest zu legen?

Ein Vermieter kann doch bestimmt nicht im Nachhinein weitere Neben- (oder Betriebskosten) abrechnen, die er nicht vorher ganz konkret im Mietvertrag genannt hat, oder?

Hallo!

Hallo,

grundsätzlich weiß ich, dass erst einmal ein Hauseigentümer
dafür verantwortlich ist, dass auf den Wegen auf und vor
seinem Grundstück der Schnee gefegt und evtl. Eis abgestreut
wird.
Wenn er es im Mietvertrag festhält, kann er jedoch diese
Pflichten dem Mieter auferlegen.

Die Räumungspflicht liegt bei einer Mietwohnung beim Vermieter,der auch bei Vertragsabschluß dem neuen Mieter schriftlich mitteilt eben im Mietsvertrag in den Umlagekosten(Betriebskosten) sowie Wasser,Müllabfuhr,Treppenhausreinigung,Gartenarbeiten und zu guter letzt auch die Schnee und Eisbeseitigung darin enthalten ist.Anders ist es bei Eigentumswohnungen wo z.B. die Treppenreinigung oder Schnee und Eisbeseitigung den Eigetümern auferlegt werden kann,insofern kein Hauswart oder Firma dies erledigt.

Gruß Frank

Was ist nun, wenn im Mietvertrag der Mieter nicht dazu
verpflichtet wird und der Vermieter nun sagt:
„Ok. ich habe es vergessen, den Mietern diese Pflicht
aufzutragen. Jetzt muss ich selber dafür sorgen, indem ich
eine Firma damit beauftrage und diese Kosten dann den Mietern
als Betriebskosten von hinten herum aufdrücke.“

Hätte ein Vermieter die Möglichkeit, so ein „Kuckucksei“ ins
Nest zu legen?

Ein Vermieter kann doch bestimmt nicht im Nachhinein weitere
Neben- (oder Betriebskosten) abrechnen, die er nicht vorher
ganz konkret im Mietvertrag genannt hat, oder?

Schneeräumpflicht auch ne Frage dazu
Hallo,

hab auch ne Frage zur Schneeräumpflicht. Wie ist es,wenn ein Mieter in den letzten Jahren, ohne das es eine Absprache mit dem Vermieter gab, von sich aus geräumt und gestreut hat, was dem Vermeiter aber bekannt ist. Derzeit würde er es aber nciht tun und irgendwer würde ausrutschen. Wer wäre in sonem Fall dann verantwortlich(???), wenn der Vermieter z.B. weiter weg wohnen würde, so das er ncith wissen könnte, das der Mieter das nicht mehr macht oder aber der Vermieter wäre körperlich nicht in der Lage, das zu tun.

Und noch ne Frage dazu : wer muss auf Gehwegen, die am Haus vorbeigehen, räumen, die Stadt oder der Hausbewohner??

LG Erika (muss morgen früh erst Schnee räumen für den Postmann)

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Hallo,

Hallo!

hab auch ne Frage zur Schneeräumpflicht. Wie ist es,wenn ein
Mieter in den letzten Jahren, ohne das es eine Absprache mit
dem Vermieter gab, von sich aus geräumt und gestreut hat, was
dem Vermeiter aber bekannt ist. Derzeit würde er es aber nciht
tun und irgendwer würde ausrutschen. Wer wäre in sonem Fall
dann verantwortlich(???), wenn der Vermieter z.B. weiter weg
wohnen würde, so das er ncith wissen könnte, das der Mieter
das nicht mehr macht oder aber der Vermieter wäre körperlich
nicht in der Lage, das zu tun.

Der Vermieter ist dazu verpflichtet,dafür Sorge zu tragen das die Schnee und Eisbeseitigung ausgeführt wird.Wenn er körperlich nicht in der Lage ist,muß er einen Winterdienst beauftragen.

Und noch ne Frage dazu : wer muss auf Gehwegen, die am Haus
vorbeigehen, räumen, die Stadt oder der Hausbewohner??

Den Gehweg muß der Eigentümer räumen,sowie auch die Hydranten Schnee und Eisfrei halten(Falls es mal brennt).In deinem Fall der Hausbewohner.Aber solange du nicht vertraglich gebunden bist die Schnee und Eisbeseitigung auszuführen,liegt die Haftung bei dem Eigentümer!

LG Erika (muss morgen früh erst Schnee räumen für den
Postmann)

Dann ein Frohes und weißes Fest! :wink:

Gruß Frank

Hallo!

Hallo,

grundsätzlich weiß ich, dass erst einmal ein Hauseigentümer
dafür verantwortlich ist, dass auf den Wegen auf und vor
seinem Grundstück der Schnee gefegt und evtl. Eis abgestreut
wird.
Wenn er es im Mietvertrag festhält, kann er jedoch diese
Pflichten dem Mieter auferlegen.

Die Räumungspflicht liegt bei einer Mietwohnung beim
Vermieter,der auch bei Vertragsabschluß dem neuen Mieter
schriftlich mitteilt eben im Mietsvertrag in den
Umlagekosten(Betriebskosten) sowie
Wasser,Müllabfuhr,Treppenhausreinigung,Gartenarbeiten und zu
guter letzt auch die Schnee und Eisbeseitigung darin enthalten
ist.Anders ist es bei Eigentumswohnungen wo z.B. die
Treppenreinigung oder Schnee und Eisbeseitigung den
Eigetümern auferlegt werden kann,insofern kein Hauswart oder
Firma dies erledigt.

Gruß Frank

Was ist nun, wenn im Mietvertrag der Mieter nicht dazu
verpflichtet wird und der Vermieter nun sagt:
„Ok. ich habe es vergessen, den Mietern diese Pflicht
aufzutragen. Jetzt muss ich selber dafür sorgen, indem ich
eine Firma damit beauftrage und diese Kosten dann den Mietern
als Betriebskosten von hinten herum aufdrücke.“

Hätte ein Vermieter die Möglichkeit, so ein „Kuckucksei“ ins
Nest zu legen?

Ein Vermieter kann doch bestimmt nicht im Nachhinein weitere
Neben- (oder Betriebskosten) abrechnen, die er nicht vorher
ganz konkret im Mietvertrag genannt hat, oder?

Hallo,

grundsätzlich weiß ich, dass erst einmal ein Hauseigentümer
dafür verantwortlich ist, dass auf den Wegen auf und vor
seinem Grundstück der Schnee gefegt und evtl. Eis abgestreut
wird.
Wenn er es im Mietvertrag festhält, kann er jedoch diese
Pflichten dem Mieter auferlegen.

richtig, so ist es. Es muss ausdrücklich vereinbart sein, dass der Winterdienst ( Schnee räumen und Streuen ) durchzuführen ist. Der Hiwneis in einer Hausordnung, dass die Kehrwoche zu amchen sei reicht also nicht aus um den Winterdienst wirksam zu vereinbaren.

Was ist nun, wenn im Mietvertrag der Mieter nicht dazu
verpflichtet wird und der Vermieter nun sagt:
„Ok. ich habe es vergessen, den Mietern diese Pflicht
aufzutragen. Jetzt muss ich selber dafür sorgen, indem ich
eine Firma damit beauftrage und diese Kosten dann den Mietern
als Betriebskosten von hinten herum aufdrücke.“

Diese Umlage kann er mangels Vereinbarung nicht vornehmen. Der Vermieter muss diese Kosten in den Fällen, wo keine Vereinbarung besteht, selbst tragen.

Hätte ein Vermieter die Möglichkeit, so ein „Kuckucksei“ ins
Nest zu legen?

Nein

Ein Vermieter kann doch bestimmt nicht im Nachhinein weitere
Neben- (oder Betriebskosten) abrechnen, die er nicht vorher
ganz konkret im Mietvertrag genannt hat, oder?

korrekt.

Gruss Günter

Hallo Erika,

hab auch ne Frage zur Schneeräumpflicht. Wie ist es,wenn ein
Mieter in den letzten Jahren, ohne das es eine Absprache mit
dem Vermieter gab, von sich aus geräumt und gestreut hat, was
dem Vermeiter aber bekannt ist. Derzeit würde er es aber nciht
tun und irgendwer würde ausrutschen. Wer wäre in sonem Fall
dann verantwortlich(???), wenn der Vermieter z.B. weiter weg
wohnen würde, so das er ncith wissen könnte, das der Mieter
das nicht mehr macht oder aber der Vermieter wäre körperlich
nicht in der Lage, das zu tun.

Wenn der Mieter bisher die Strasse im Winter von Schnee geräumt hat und auch bei Glatteis gestreut hat, muss er den Vermieter verständigen, wenn er künftig diese Arbeiten nicht mehr vornehmen will.

Er kann sich dann zwar auf die Freiwilligkeit berufen, wenn es keine Vereinbarung gibt, aber er muss den Vermieter verständigen.

Unterlässt der Mieter diese Information und der Vermieter kann davon ausgehen, dass der Mieter, wie jedes Jahr unbeanstandet den Winterdienst durchführt, haftet der Mietr, wenn jemand stürzen solle, wenn er seiner Informationspflicht gegenüber dem Vermieter nicht nachkommt.

Informiert der Mieter den Vermieter, dass er künftig den Winterdienst nicht durchführt ( wenn es keine Vereinbarung dazu gibt ) muss der Vermieter dafür sorgen, notfalls durch Fremdfirma, dass geräumt und gestreut wird. Mangels Vereinbarung wäre jedoch eine Umlage nicht möglich.

Und noch ne Frage dazu : wer muss auf Gehwegen, die am Haus
vorbeigehen, räumen, die Stadt oder der Hausbewohner??

Meist ist es so geregelt, dass der Eigentümer/Mieter zumindest den Gehweg räumen muss.

Gruss Günter

Hallo,

Und noch ne Frage dazu : wer muss auf Gehwegen, die am Haus
vorbeigehen, räumen, die Stadt oder der Hausbewohner??

Den Gehweg muß der Eigentümer räumen,sowie auch die Hydranten
Schnee und Eisfrei halten(Falls es mal brennt).In deinem Fall
der Hausbewohner.Aber solange du nicht vertraglich gebunden
bist die Schnee und Eisbeseitigung auszuführen,liegt die
Haftung bei dem Eigentümer!

Dies gilt aber nur dort, wo dies in der Satzung der Kommune festgelegt ist. Nicht in jedem Fall sind Hydranten auch freizuhalten.

Gruss Günter