Schneeräumpflicht als Untermieter

Schönen guten Abend!
Ich habe folgende Frage: undzwar ist heute ja der erste Schnee gefallen und da habe ich mir folgende Gedanken gemacht: Normalerweise ist der Besitzer eines Hauses oder eines Grundstückes ja dazu verpflichtet, die Wege vor seinem Haus zu enteisen und vom Schnee zu befreien. Wie ist es aber, wenn ich lediglich als Untermieter in einem Wohnhaus wohne. Bin ich dann auch dazu Verpflichtet, mich um diese Tätigkeiten zu kümmern oder ist das die Aufgabe des Vermieters?
Denn die Treppenhausreinigung müssen die Mieter selber ja auch machen…
Es wäre schön, könnte ich eine Antwort bekommen!Liebe Grüße,
Bernd

Hallo,
der Hausbesitzer hat die Verkehrssicherungspflicht. Diese kann er auf die Mieter übertragen (was normalerweise auch getan wird). Die Einzelheiten müssen in der Hausordnung oder im Mietvertrag stehen.

Gruß
Udo

MoinMoin!
Richtig! Jeder Haus- oder Grundstückseigentümer ist zur Schneeräumung verpflichtet. Dieser aber kann die Verantwortung deligieren. D.h., er übergibt seinem/seinen Mieter(n) entweder im Mietvertrag oder in einem separat abgeschlosenem Vertrag od. Vereinbarung, die auch beide unterschrieben haben, die Aufgabe und Verantwortung weiter. Dieser kann dann seinem Untermieter (Ihnen) die Aufgabe/ Verantwortung weitergeben. Aber nicht auf Zuruf, sondern schön sachlich in Schriftform, von beiden akzeptiert und unterschrieben.
ODER es existiert eine Hausordnung, in der genau beschrieben ist, welche Partei in welchem Rhytmus wann welche Aufgaben zu erledigen hat.
Beide Arten sind bindend!
Und wenn man für Sie keine der beiden Lösungen vorgeschlagen hatte, dann geht Sie das Thema „Schnee und Eis“ m.E. auch nix an.
Gruß
MK

hallo,
wenn im Vertrag steht…der Untermieter hat Schnee zu fegen oder zu schüppen, den Weg zum Haus freuzuhalten…erst dann muß er das machen,sonst nicht

lisa

Hallo… was im Mietvertrag steht… das gilt! Steht nichts vermerkt bzgl. Winterdienst… müsste der Vermieter dafür sorgen dass der Schnee weg geräumt wird.
LG

Das ist in Ihrem Mietvertag geregelt! Einfach mal lesen, was Sie da so an Pflichten mit Ihrer Unterschrift übernommen haben!

Also,
der Mieter ist auch verpflichtet schnee zu räumen,da ja sein Autostellplatz zum Beispiel auch zu seiner Wohnung gehört. Der Vermieter ist nur verpflichtet die Sachen zum Schneeräumen zu Verfügung zu stellen.