Schneeräumpflicht auf Gehsteig

Auf dem Gehweg liegt diese also nicht vor, weil sich Fußgänger
nicht mit einer Geschwindigkeit fortbewegen, die es ihnen
unmöglich macht, rechtzeitig zu stoppen und/oder auszuweichen.

Dann wären Fußgänger im Falle eines Unfalles selbst schuld und wir können uns die Diskussion eigentlich sparen, wer für das Beräumen des Schnees verantwortlich ist.

Bei Dir verschwimmt es ein bißchen zwischen Verwaltungs-, Zivil- und Strafrecht, nicht wahr?

1 „Gefällt mir“

dir ist offensichtlich nicht klar, weas genau ein gefährlicher eeingriff in den straßenverkehr bedeutet. es hat aber, wie die diskussion unten zeigt, genau gar keinen sinn, mit dir darüber zu streiten. für dich fällt alles unter den paragraphen, was dir so in den sinn kommt. das sieht der bgh zwar ganz anders, aber wer ist das schon. für dich reicht da schon das wegwerfen einer bananenschale.
das ist zwecklos, da musst du alleine weiterschwafeln.