Schneeraeumpflicht gesetzeskonform?

Guten Abend,

wer berufstaetig ist muesste zwei Mitarbeiter in Vollzeit (inklusive Schichtdienst) anstellen nur um sich an die Gesetze zu halten denn die besagen dass ein Hauseigentuemer den Gehweg von frueh bis abends frei von Schnee halten muss.
Um das zu schaffen muss man bei Abwesenheit 2 Leute einstellen die abwechselnd warten bis eine Schneeflocke auf den Buergersteig weht um diese augenblicklich zu beseitigen.

Mein Rechtsverstaendnis sagt mir das dies eine ueberproportionale Belastung ist.

Hinzu kommt die Ungleichbehandlung: Waehrend die Gemeinde Buergern ein Bussgeld aufbrummt wenn vor ihrem Haus Schnee liegt gibt sich die Gemeinde wohl kaum selbst ein Bussgeld wenn auf oeffentlichen Verkehrswegen nicht geraeumt ist.

Wie koennen solche Gemeindesatzungen legal sein? Kann mir denken dass es schon oefters gerichtliche Auseinandersetzungen dazu gab aber hab bisher kein Urteil einer hohen Instanz dazu gefunden. In anderen EU Laendern gibt es so eine strikte Schneeraeumpflicht jedenfalls nicht.

Wer weiss ueber das Thema Bescheid?

Gruss und Danke
Desperado

Auch hier sind die rechtlichen Regeln nicht so, dass Du jede Schneeflocke rund um die Uhr beseitigen musst. Ein bisschen übertreibst Du schon. Bei sehr starkem Schneefall kann man selber auch mal zur Schüppe greifen, man kann sich mit Nachbarn zusammentun, man kann streuen - es gibt einige Möglichkeinen neben den von Dir Genannten.
Auf nicht geräumten öffentlichen Verkehrswegen benimmt man sich halt situstionsangemessen, also vorsichtig. Das gilt für Fußwege genauso wie für Straßen.
Ich verstehe den Frust nicht : ist Beides Bürgersache.

Nun, das kann von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein. Bei uns z.B. soll bis um 7 Uhr geräumt sein, sonntags bis 8 Uhr. Wenn Schneefall ist, braucht nicht durchgehend geräumt werden, denn das wäre ja auch nutzlos.
Hat der Schneefall aufgehört, so ist es dann auch nicht schlimm, wenn abends auch noch mal zum Schieber gegriffen wird.

Allein schon die 3cm Regel ist totaler Unsinn.

Offensichtlich gibt es bei uns keine Richter, die von der Materie Ahnung haben.

Nein !
Er müsste allenfalls einen gewerblichen Winterdienst(Hausmeisterdienst) beauftragen, der die Streu-und Räumpflicht übernimmt.

Oder er spricht sich mit Nachbarn ab, die es übernehmen können.

MfG
duck313

Hallo,
soweit ich weiss ist man auch dann nicht aus der Haftung wenn man einen Winterdienst beauftragt, man muss diesen auch noch kontrollieren - und bei eigener Abwesenheit ist dies ja nicht moeglich.

Praktisch gesehen ist die Schneeraeumpflicht natuerlich meist kein Problem, die Gemeinde wird natuerlich abwegen und niemanden eine Strafe geben nur weil ein paar Mal nicht sofort geraeumt wird.

Mir geht es aber um den theoretischen Aspekt, naemlich dass der Staat bzw. die Gemeinde Gesetze erlaesst die man kaum einhalten kann. Damit werden Moeglichkeiten fuer Willkuer geschaffen, d.h. wenn jemand bei ein paar Gemeindebeamten in Ungnade faellt koennen diese ihm mit Gesetzen wie der Schneeraeumpflicht tyrannisieren. In totalitaeren Staaten gibt es solche Gesetze massenweise damit keiner auf die Idee kommt den Mund aufzumachen. Es ist aber erschreckend dass es sowas auch in Deutschland gibt.

Gruss
Desperado

Das sieht der BGH (Az. VI ZR 126/07) anders:



http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/vizr126_07.htm

Da fällt mir zuerst der bei vielen unbeliebte Art. 14 GG ein. Naja, unbeliebt ist bei den Eigentümern sicher nur der zweite Absatz: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgeminheit dienen. Ach menno, für den umfassenden Schutz und die enormen steuerlichen Vorteile gibt es also auch eine klitzkleine Pflicht.

Ansonsten mal ein Blick in die lokale Satzung werfen. Von Schnee frei halten bedeutet ja nicht, dass da kein Schnee oder Eis liegen dürfte. Es geht primär darum, dass man da nicht ausrutscht. Es wird dem Bürger also durchaus zugemutet mal die Füße mehr als 5 mm hochzuheben. Man dürfte auf festgelatschtem Schnee aber auch einfach nur Sand oder sowas in dieser Richtung draufwerfen. Liegt freilich ein Meter Schnee, dann wird man da mal zur Schippe greifen müssen. Oder eben greifen lassen. Das müssen nicht zwei Festangestellte sein. Die Alternative wäre, dass es die Gemeinde macht. Das aber sicher nicht kostenlos, sondern über eine Umlage finanziert. Und die würden dann Leute fest einstellen. Zu den üblichen Konditionen und natürlich das ganze Jahr. Das wird viel teurer als mal den Nachbarn zu fragen oder auch nur einen gewerblichen damit zu beauftragen.

Hallo,
das mag ja alles ok sein - aber wieso steht dies in diversen Gemeindesatzungen denn nicht so sondern da stehen Regeln an die sich niemand halten kann und die zudem noch nutzlos sind, z.B. dass der Gehweg 1,5 m breit geraeumt sein muss. Das gibt bei stark frequentierten Wegen Sinn aber eben nicht bei Nebenstrassen wo alle paar Stunden mal jemand laeuft. Man gibt damit den Beamten unnoetig einen sehr hohen Ermessensspielraum diese Regeln anzuwenden - was durch diese missbraucht werden kann.

Gruss
Desperado

Keine Ahnung, von welcher Satzung bzw. Gemeinde wir hier reden. Ich habe da nirgendwo gelesen, dass man dafür zwei Leute anstellen muss. Da steht meist, wann und wie (und öfter auch mal wie nicht) zu räumen ist. Da wird nun aber nicht jeder der Zwölfundsiebzig Eventualitäten erfasst. Ist irgendwo der Fussweg nur 1,45m breit, dann ist der eben in der gesamten Breite zu räumen.
In Stuttgart lautet das dann z.B. so: sind auf solche Breite von Schnee und auftauendem Eis zu räumen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel auf einer Breite von 1,50 Meter Breite zu räumen.
Räumen bedeutet wie gesagt nicht, dass man den Gehweg hinterher auch noch trockenwischen muss. Sicherheit und Leichtigkeit des Fussgängerverkehrs ist das Ziel. Das kann auch durch Bestreuung erreicht werden und ist einen § weiter zu lesen.
Dein Problem ist vielleicht eine zu enge Auslegung bestimmter Begriffe. Denn ansonsten klappt das eigentlich recht gut, notfalls eben mit Hilfe Dritter.
Man haftet auch nicht automatisch, wenn sich da jemand hinlegt. Nur wenn man so gar nichts macht, kann das eben auch schon ohne Unfall auch mal Mecker von der Gemeinde geben. Ist ja auch richtig so.

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Wer genau soll das sein? Und bei welcher Gelegenheit sollen sie diesen unglaublichen Spielraum ausnutzen können?

Dass man vor der Haustuere Schnee raeumen sollte finde ich auch - aber das sollte eben so geregelt sein wie es der Durchschnittsmensch auch praktizieren wuerde - und niemand wuerde auf die Idee kommen 1,5 m Gehwegbreite zu raeumen wenn auch ein Meter locker reicht damit zwei Leute aneinander vorbeikommen koennen. Auch wuerde es niemanden einfallen aus der Arbeit heim zu fahren weil gerade Schnee gefallen ist und dieser ja unverzueglich geraeumt werden muss weil die Gemeindesatzung eben genau dies vorschreibt.

Was mir an diesen Satzungen nicht gefaellt ist nicht der Grundgedanke der Schneeraeumpflicht sondern die Missbrauchsmoeglichkeiten die der Gemeinde gegeben werden um gegen unliebsame Buerger vorzugehen.

Z.B. der Gemeindemitarbeiter A mag Buerger B nicht - und weil es gerade in seinem Befugnisrahmen faellt geht er dort jeden Tag vorbei und gibt diesem eine Strafe weil B evtl. nicht 1,5 m breit den Gehweg geraeumt hat oder dies erst getan hat nachdem er aus der Arbeit heimgekommen ist - und damit gegen die Gemeindesatzung verstossen hat die besagt dass der Gehweg von frueh morgens bis spaet abends zu raeumen ist.

Nach welcher Gemeindeordnung soll das denn möglich sein?