Guten Abend,
wer berufstaetig ist muesste zwei Mitarbeiter in Vollzeit (inklusive Schichtdienst) anstellen nur um sich an die Gesetze zu halten denn die besagen dass ein Hauseigentuemer den Gehweg von frueh bis abends frei von Schnee halten muss.
Um das zu schaffen muss man bei Abwesenheit 2 Leute einstellen die abwechselnd warten bis eine Schneeflocke auf den Buergersteig weht um diese augenblicklich zu beseitigen.
Mein Rechtsverstaendnis sagt mir das dies eine ueberproportionale Belastung ist.
Hinzu kommt die Ungleichbehandlung: Waehrend die Gemeinde Buergern ein Bussgeld aufbrummt wenn vor ihrem Haus Schnee liegt gibt sich die Gemeinde wohl kaum selbst ein Bussgeld wenn auf oeffentlichen Verkehrswegen nicht geraeumt ist.
Wie koennen solche Gemeindesatzungen legal sein? Kann mir denken dass es schon oefters gerichtliche Auseinandersetzungen dazu gab aber hab bisher kein Urteil einer hohen Instanz dazu gefunden. In anderen EU Laendern gibt es so eine strikte Schneeraeumpflicht jedenfalls nicht.
Wer weiss ueber das Thema Bescheid?
Gruss und Danke
Desperado