Es geht um eine Eigentumsanlage mit offenem Treppenaufgang zum 3. Stock. Bei Schneefall/Eis etc. werden die Treppen und der Verbindungssteg sofort glitschig und glatt. Der bestellte Schneedienst kommt manchmal erst 2 Stunden nach Schneefallende und oft auch nur 1x am Tag.
Sind die Eigentümer verpflichtet, da sie wissen, dass Steg und Treppen „immer“ glatt sind, sofort dafür zu sorgen, dass der Weg verkehrssicher ist?
Der Schneedienst fährt oft erst andere Objekte ab und räumnt dort zuerst.
Hallo.
Soweit mir bekannt ist, hat ein Hauseigentümer eine Schneeräumpflicht der Fusswege auch und Abstumpfen bei Glätte. Warum sollte das in einer Eigentumswohnanlage anders sein. Natürlich kann man diese Arbeiten einem Servicedienst übertragen. Die haben nicht nur einen Auftrag und bei wem sollen die zuerst anfangen, einer muss der Letzte sein.
Abgesehen davon sollte jeder Eigentümer aus Selbstinteresse und Gefahrenabwehr vor seiner Tür bei Bedarf selber Schnee kehren. Ein kleiner Frühsport schadet Niemanden, dient der Gesundheit.
Als ehemaliger Handwerker (jetzt Rentner) kenne ich solche Wohnanlagen mit offener Treppe. Das ist ein Baustil, der aus dem Süden der USA importiert worden sein soll. Diesen Baustil in unserer Klimazone zu praktizieren ist meiner Ansicht nach eine Bausünde. Es soll aber auch immer wärmer werden bei uns, dann ist’s OK.
Gruss Peter
Danke Peterfür die Antwort.
Generell denke ich auch so wie Sie.
Nur leider gibt das auch Streit hier im Haus, wo uns einer anzeigen will, weil wir Schneeräumen.Wegen Gefährlichkeit, weil unten kein Schnee liegt.Oben bleibt sofort etwas liegen, „Brückensituation“ und wir rutschen herum.
Bei all den Urteilen im web ist leider nirgend solch eine Situation beschrieben.
Und die Gerichte urteilen, so habe ich den Eindruck,total unterschiedlich.
Falls jemand ein Urteil kennt, wo es auch um „verspäteten“ Räumdienst und Pflicht der Eigentümer geht, wäre ich sehr dankbar.
Danke
Hallo,
Nur leider gibt das auch Streit hier im Haus, wo uns einer anzeigen will, weil wir Schneeräumen. Wegen Gefährlichkeit, weil unten kein Schnee liegt. Oben bleibt sofort etwas liegen, „Brückensituation“ und wir rutschen herum.
Kann man das dem Ortsunkundigen nochmal erklären, inwiefern das Schneeräumen gefährlich ist (für wen? wodurch?) und weshalb wegen des Schneeräumens angezeigt werden soll? Nachvollziehbarer wäre eine Anzeige aufgrund nicht erfolgter Schneeräumung.
Und die Gerichte urteilen, so habe ich den Eindruck,total unterschiedlich.
Worum ging es denn in den Urteilen? Unfälle infolge Glätte? Na wie auch immer sind das jedesmal Einzelfallentscheidungen, wo eben die jeweils konkreten Umstände bewertet werden. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass dies regional und vielleicht sogar in Abhängigkeit vom Richter etwas anders aussehen kann.
Falls jemand ein Urteil kennt, wo es auch um „verspäteten“ Räumdienst und Pflicht der Eigentümer geht, wäre ich sehr dankbar.
Die Rechts- und Urteilslage ist ziemlich klar. Der Eigentümer ist in der Pflicht, der kann das, soweit vorhanden, auf Mieter oder eben Räumdienste oder sonstwen übertragen. Inwiefern er dann im Falle eines Unfalls auch die Haftung wirksam übertragen hat, ist eine weitere Frage. So muss er u.a. auch überfprüfen, ob der Winterdienst auch ordnungsgemäß erledigt wird. Ist das nicht der Fall (so wie hier beschrieben) oder kann er das nicht nachweisen, kann er wieder haftbar sein.
Aber eben immer alles abhängig vom Einzelfall. Schneit es plötzlich sehr viel und zusätzlich starke Schneeverwehungen, dann kann es eben zu Verzögerungen kommen, für die ein Hingefallener u.U. niemand haftbar machen kann. Das gehört dann zum allgemeinen Lebensrisiko, da kein Hauseigentümer oder Räumdienst das Wetter beeinflussen kann und irgendwo auch die Grenze dessen ist, was der Eigentümer zur Gefahrenabwehr tuen kann und muss.
Grüße
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Ich danke euch allen für die Antworten. Ist leider kein Fremder, der hier droht. Er wohnt lange genug hier um zu wissen was los ist.
Aber es scheint bei ihm vor allem persönlicher Hass auf uns zu sein. Denn es gibt einige andere, die auch ihre Treppen räumen und die werden nicht angebrüllt und mit Anzeigen bedroht.
Ich habe von einigen Mitbewohnern, die das Theater mitbekommen haben,Zuspruch bekommen. Sie werden uns mit entsprechenden Aussagen unterstützen, falls der Stänkerer weitermacht. Im Haus sind es mindestens 6 Parteien, die von ihm schon verbal und auch teilweise tätlich angegriffen wurden.
Leider hat ihn noch keiner deswegen angezeigt. Jeder will seine Ruhe haben.
Danke nochmals