Schneeräumpflicht

Hallo,

Weil ich die Schneeräumpflicht verletzt habe und sich jemand dadurch beim Ausrutschen verletzt hat, werde ich zur Kasse gebeten. (Arzt, Krankenhaus, Lohnausfall, Schmerzensgeld)
Meine Haftpflicht bezahlt nicht, weil man dazu angeblich eine für Grundstückseigentum braucht.
Der Unfall war aber auf dem Bürgersteig der vorbeiführenden Straße und nicht auf meinem Grundstück.

mfg: Josef

Hallo,

da die Gemeinde mit Sicherheit eine Satzung erstellt hat, in welcher geregelt ist, ab wann täglich gestreut oder von Schnee geräumt ist, hat die Gemeinde die Arbeiten auf Dich übertragen.

Weil ich die Schneeräumpflicht verletzt habe und sich jemand
dadurch beim Ausrutschen verletzt hat, werde ich zur Kasse
gebeten. (Arzt, Krankenhaus, Lohnausfall, Schmerzensgeld)
Meine Haftpflicht bezahlt nicht, weil man dazu angeblich eine
für Grundstückseigentum braucht.

Dann teile Deiner Versicherung mit, dass sich der Schaden nicht auf Deinem Grundstück ereignet hat, sondern auf öffentlichem Gelände. Notfalls gute Gründe suchen, weshalb Du trotz Gemeindesatzung ausgerechnet an diesem Tag nicht gestreut hast.

Der Unfall war aber auf dem Bürgersteig der vorbeiführenden
Straße und nicht auf meinem Grundstück.

Grüsse Günter

Hallo,

da die Gemeinde mit Sicherheit eine Satzung erstellt hat, in
welcher geregelt ist, ab wann täglich gestreut oder von Schnee
geräumt ist, hat die Gemeinde die Arbeiten auf Dich
übertragen.

Meiner Erfahrung spielt es keine Rolle, wo genau sich das Ereignis ereignete (

Hallo Herr Meyer,
die Versicherung hat die Schadensleistung abgelehnt, weil dafür keine Versicherung bestand. Nicht wegen der Fahrlässigkeit.

Ich würde halt in meiner Privathaftpflicht nochmal nachsehen, ob mein Grundstück wirklich ausgeschlossen ist. Die Leistungspflicht hängt auch davon ab, ob man alleine im Haus wohnt oder noch mehr darin wohnen und ob es das Eigentum ist.

Zu Ihrem Fall Herr Meyer: Ich hätte den Schaden wiederum meiner Haftpflicht gemeldet. Die hat nämlich die Aufgabe berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte abzuwehren. Sie nimmt hierin eine passive Rechtschutzfunktion ein.

Gruß
Marco

Hallo Herr Meyer,

da die Gemeinde mit Sicherheit eine Satzung erstellt hat, in
welcher geregelt ist, ab wann täglich gestreut oder von Schnee
geräumt ist, hat die Gemeinde die Arbeiten auf Dich
übertragen.

Meiner Erfahrung spielt es keine Rolle, wo genau sich das
Ereignis ereignete (